Mobile-Arbeit-Gesetz

Hallo Philip, Hallo Ulf,

wahrscheinlich steht es schon bei euch im Pad, aber dennoch wollte ich das Thema hier vorschlagen.

Was haltet Ihr von dem Vorschlag von Arbeitsminister Heil für ein Recht auf 24 Tage Homeoffice im Jahr?

Ich persönlich sehe da viele Bereiche, die mit einem solchen Gesetz angegangen werden müssen:
-Digitale Zeiterfassung (jeder Zugriff auf das Emailkonto müsste getrackt werden)
-Arbeitsschutz/Versicherung (Der Weg zum Klo ist schon nur privat versichert)
-Steuerrecht (Pendlerpauschale, Dienstwagen, Büroregelungen, …)
-Rechte für die Unternehmen (Wieso sollte der Anspruch nur einseitig formuliert werden? Wie wird die doppelte digitale/analoge Ausstattung finanziert?)
-Größe/Art des Unternehmens

Die Aussagen „Arbeitgeber müssten zwingende betriebliche Gründe darlegen, um das ablehnen zu können. Oder sie müssen begründen, warum sich die Tätigkeit grundsätzlich nicht dafür eignet.“ und „Zur Einführung und Ausgestaltung mobiler Arbeit soll es ein Mitbestimmungsrecht für Gewerkschaften, Betriebs- und Personalräte geben.“ sorgen meiner Meinung nach dafür, dass sich einige Unternehmen komplett dort raus ziehen werden.

Links:

Macht weiter so!

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Naja, dass sich manche Unternehmen/Tätigkeiten rausziehen werden ist ja relativ naheliegend.
Home-Office-Geiegnet sind halt vor allen Dingen die Büro-Jobs und das sind ja bei weitem nicht alle (Einzelhandel, Gastro, Fertigung, etc,) (kurze Internetrecherche ergab so ca.40%, ohne das ich eine wirklich zitierfähige Quelle hatte ;))

Ein Recht auf 24 Tage (2 pro Monat) halte ich jetzt auch nicht für Ultra-revolutionär. In meinem Bekanntenkreis hab ich das Gefühl das bei den Büro-Arbeiter_innen der öffentliche Dienst am wenigsten Home-Office hat, aber auch da ist oft ein Tag die Woche möglich. Bei den Menschen die in der Wirtschaft oder Forschung arbeiten ist das auch gar kein Problem.
Ich weiß also nicht, ob das jetzt so ein Riesen Thema adressiert

Hallo liebes Lageteam,
ich unterstütze Betriebsräte unter Anderem auch bei der Einführung / Umsetzung von mobiler Arbeit. Richtig ist, dass die Entwicklung sich im Rahmen der Corona-Pandemie bei vielen Unternehmen deutlich beschleunigt hat. Gerade kritische Stimmen unter den Führungskräften hat die „erzwungene“ Abwesenheit der Arbeitnehmer:innen gezeigt, dass die häufig vorgeschobenen Argumente nicht mehr haltbar sind.
In der Folge sind nun viele Unternehmen bereits in Vorbereitung für einen Regelbetrieb der mobilen Arbeit für den Zeitraum im Anschluss an die Pandemie-Ausnahmesituation. Dabei wird durch die Arbeitgeber neben den offensichtlichen Vorteilen der Arbeitszeitentgrenzung auch die mittelbaren Kosteneinsparpotentiale bei Raumnutzung und Flächenbedarfe gesehen. Diese ergeben sich für alle Verwaltungsfunktionen in Unternehmen ganz unabhängig von der Branche.
M.E. sollte klar abgegrenzt werden zwischen mobile Arbeit und Arbeiten von zu Hause aus. Denn hier werden durch die mobile Arbeit die Arbeitsbedingungen, die gerade bei Bildschirmarbeit von wesentlicher Bedeutung sind um langfristig gesund zu arbeiten, umgangen.
Auch wird häufig unterschätzt, dass Führungskräfte bei der Umsetzung von mobiler Arbeit neue und häufig nicht geübte Kommunikationsformen erlernen müssen. Dies stellt gerade in Unternehmen mit hierarchischer Kultur einen erheblichen Eingriff dar.
Ich befürworde das Recht der auf mobile Arbeit, wenn im Zuge dessen die Arbeitnehmer:innen einen bessere Zeit- und Ortssouveränität erlangen. Und nicht unter dem Deckmantel der mobilen Arbeit eine Verhaltens- und Leistungkontrolle eingeführt wird. Die mobile Arbeit kann zudem nur eine Ergänzung zu den Regelungen für einen alternierenden Telearbeitsplatz sein und sollte die Arbeitsschutzstandards für Büroarbeitsplätze nicht flächendeckend aushebeln.
Ich bin sehr gespannt was nach der aktuell sehr überreitzt geführten Debatte von dem Gesetzesvorstoß übrig bleibt.