Mit der "Schlichtungsstelle Energie" gegen Preiserhöhungen

Ein interessantes Thema für die Hörer und Hörerinnren der Lage der Nation könnte die „Schlichtungsstelle Energie“ sein.

Ich denke, viele wissen nicht, dass man sich mit Hilfe dieser Schlichtungsstelle gegen überzogene Preiserhöhungen uvm. im Zusammenhang mit seinem Energieversorger wehren kann.

Bei mir war es so, dass mein Gasanbieter trotz einer bestehenden Preisgarantie bis 2024 die Preise fast verdoppeln wollte. Begründung war der „Gummi-Paragraph“ 313 BGB, also eine „Störung der Geschäftsverhältnisse“ in Folge des Ukraine-Krieges. Ein Einspruch mit einem Musterbrief der Verbraucherzentrale wurde abgelehnt.

Daraufhin habe ich mich an die „Schlichtungsstelle Energie“ gewandt. Dort muss man die relevanten Dokumente hochladen und dann abwarten. Die gesetzliche Mitwirkungspflicht von drei Wochen hat mein Anbieter natürlich verpennt. Allerdings ist er letztlich doch eingeknickt und hat die Erhöhung wieder rückgängig gemacht.

Ich denke, dieses Instrument könnte als „aktiver Verbraucherschutz“ für viele Menschen in ähnlichen Situationen hilfreich sein. Interessant wäre natürlich weitere Infos zur Durchschlagskraft der Schlichtungsstelle usw.

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