Mercosur aktiv trotz Nein. Wer kann das klären?

So wie ich das verstanden haben ist das Mercosur Abkommen vor ein paar Wochen nicht aktiviert worden, weil eine Mehrheit für eine weitere „Prüfung“ votiert hat.

Jetzt lese ich aber, das das Abkommen dennoch „vorläufig“ angewendet wird.

Liebe Juristen - könnt ihr das bitte mal einordnen. Ist die Anwendung rechtens, oder war die Ablehnung vor ein paar Wochen gar nicht gültig ? Fragen über Fragen.

Das wurde vor Wochen, als das Parlament für die Überprüfung gestimmt hat, doch schon ausführlich berichtet.

Letztlich handelt es sich um ein internationales Abkommens, die ersten internationalen Partner haben es ratifiziert (Uruguay und Argentinien) und die Frage ist, ob die EU es vorläufig anwenden will oder nicht. Die Frage ist letztlich, wie so oft im Recht, ob eine gerichtliche Überprüfung auch zu einem sofortigen Stopp führen sollte oder eben nicht. Daher: Läuft bis zur rechtlichen Klärung alles nach dem alten Recht oder nach dem - möglicherweise umstrittenen - neuen Recht?

Die rechtliche Regelung dazu findet sich in Art. 218 Abs. V des EV-Vertrags:

Genau diesen Fall der vorläufigen Anwendbarkeit haben wir nun - denn offiziell in Kraft treten kann es erst nach der rechtlichen Überprüfung und Ratifizierung der europäischen Mitgliedsstaaten - und das wird noch lange dauern. Ich würde schätzen, dass es gegen die vorläufige Anwendbarkeit auch wieder Rechtsmittel gibt, aber ich würde ebenso schätzen, dass es auch nicht im Interesse des EU-Parlaments wäre, die vorübergehende Anwendung von Mercosur zu stoppen. Es gab schließlich nur eine knappe Mehrheit für die Überprüfung, und nicht jeder, der für die Überprüfung war, ist konsequent gegen Mercosur, sondern viele wollten es auch einfach nur abgeklärt haben. Würde man nun im Parlament über einen Stopp der vorläufigen Anwendbarkeit abstimmen wäre ich sehr überrascht, wenn es eine Mehrheit dafür geben würde - daher ist das Ganze mMn schon in Ordnung.

Wie immer bei der Frage nach der vorläufigen Anwendbarkeit stellt sich eben die Frage, welcher Schaden größer ist:

  • Wenn man vorher anwendet und dann das Gericht urteilt, dass es nicht angewendet hätte werden dürfen
    oder
  • Wenn man es nicht vorher anwendet, dann das Gericht urteilt, dass es von Anfang an in Ordnung war

In beiden Fällen stehen sich vor allem wirtschaftliche Schäden gegenüber, da man das Abkommenm aber generell will, kann man wohl davon ausgehen, dass die wirtschaftlichen Schäden der Nichtanwendung größer wären als die der vorübergehenden Anwendung. Auch die Erfolgsaussicht der Überprüfung kann hier eine Rolle spielen - nimmt man die Überprüfung als reine Formalität wahr, weil man davon ausgeht, dass die gerichtliche Überprüfung positiv ausgeht, macht eine vorläufige Anwendbarkeit viel Sinn, geht man hingegen davon aus, dass das Gericht das Abkommen mit hoher Wahrscheinlichkeit stoppen wird, eher nicht. Tatsächlich ist davon auszugehen, dass selbst wenn das Gericht an dem Abkommen etwas zu bemängeln hat, dies eher kleine Teilaspekte betreffen wird, die dann eben korrigiert werden müssen. Vor diesem Hintergrund wäre die Nichtanwendung des gesamten Abkommens offensichtlich nicht zweckmäßig.

Von den politischen Rändern wird diese Sache natürlich wieder skandalisiert werden, wie immer, wenn es um komplexe Themen geht, die sich populistisch vereinfacht darstellen lassen.

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Danke für die Klärung.
Aber was ist denn der Unterschied zwischen „vorläufig anwenden“ und „offiziell in Kraft - und dann anwenden“ ?
Wenn das letztendlich auf das Selbe hinausläuft, dann hätte man doch auch mutig „Ja“ sagen können.

Die Abstimmung war kein Für/Gegen das Abkommen als solches, sondern für/gegen eine Überprüfung vor Gericht
der Unterschied ist also auf jeden Fall ob die im von dir zitierten Artikel erwähnte juristische Überprüfung stattfindet oder nicht

Den Rest hat @Daniel_K ja ausführlich erklärt

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ok, danke.
Die Verhandlungen über Mercosur haben lt. Medien sich über mehr als 20 Jahre hingezogen. Ich gehe doch stark davon aus, dass während dieser Verhandlungs-Zeit auch eine juristische Prüfung durchgeführt worden ist. Schliesslich müssen Verträge, Gesetze, etc. ja rechtskonform sein. Daher verstehe ich nicht so ganz, warum das am Ende nochmal geprüft werden soll.

Es ist ja gerade die Frage, ob das Abkommen in der Form rechtskonform ist.
Wesentliche zu prüfenden Punkte sind:

  • Die EU-Kommission hat das ursprüngliche Agreement in zwei Teile zerlegt. So werden möglicherweise nationale Parlamente bei wichtigen Teilen des Deals umgangen. Das EuGH soll also klären, ob die Aufteilung des Abkommens mit EU-Verträgen vereinbar ist oder ob der gesamte Vertrag auch von nationalen Parlamenten entschieden werden muss.
  • Der im Abkommen enthaltene „Rebalancing-Mechanismus“ würde Mercosur-Ländern erlauben, Ausgleichsmaßnahmen zu ergreifen, wenn spätere EU-Regeln ihre Exporte deutlich beeinträchtigen. Das EuGH soll prüfen, ob dieser Mechanismus mit EU-Verträgen vereinbar ist. Wie verhält sich diese Regel in Bezug auf z.B. EU-Recht in Umwelt- oder Gesundheitsfragen?
  • Der letzte Prüfpunkt ist allgemeiner: Das EuGH soll prüfen, ob das Abkommen gegen EU-Regulierungsautonomie und Schutzstandards verstößt.

Jetzt kann man sich natürlich fragen, warum diese Punkte nicht vorher geprüft worden sind. So laufen derartige Abkommen aber oft nicht. Oftmals (und gerade hier bei Mercosur) wird zuerst politisch entschieden, danach juristisch geprüft. Das ist bei derartig komplexen Verträgen üblich. Außerdem kann eine solche Überweisung an das EuGH erst bei formell gestelltem Antrag erfolgen.

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Tatsächlich hätte die Kommission den EuGH schon früher um Klärung bitten können. Rechtlich kann sie das nach Art. 218 Abs. 11 AEUV.

hätte das Parlament das auch schon früher machen können?

Die EU-Kommission hätte theoretisch vor Antragstellung diese Punkte an das EuGH überweisen können. Dort ist man aber der Meinung (ohne dass es Rechtssicherheit dafür gibt), dass diese Punkte nicht gegen EU-Recht verstoßen.
Das Parlament kann erst nach formeller Antragstellung eine Überprüfung durch das EuGH initiieren, da ja erst zu diesem Zeitpunkt Art und Umfang des Abkommens klar sind.
Natürlich könnte man, wenn man politisch übergreifend arbeitet, solche Dinge vorher abräumen. Dass es in den von mir genannten 3 Punkten Klärungsbedarf gibt, war schon vorher bekannt. Schon 2019, als der erste vorläufige Deal zustande kam, gab es große Bedenken, die 2020 dazu führten, dass das Europäische Parlament den Deal als nicht akzeptabel ablehnte. Ende 2025, als klar wurde, wie das neue Abkommen aussehen sollte, begann die Kritik intensiver zu werden. Dies hat dann zu der bekannten knappen Mehrheit geführt, die das Abkommen vom EuGH prüfen lassen will.

Kurz zusammengefasst:

  • Selbst wenn Kritikpunkte lange bekannt sind, gibt es keinen automatischen Prozess, der eine gerichtliche Prüfung anstößt.
  • Es bedarf einer politischen Mehrheit im Parlament, um das Abkommen an den EuGH zu überweisen. Dies ist auch der Fall, wenn Kritikpunkte schon lange vorher bekannt sind.
  • Internationale Handelsverträge werden zuerst politisch verhandelt und beschlossen, bevor sie juristisch geprüft werden.