Das wurde vor Wochen, als das Parlament für die Überprüfung gestimmt hat, doch schon ausführlich berichtet.
Letztlich handelt es sich um ein internationales Abkommens, die ersten internationalen Partner haben es ratifiziert (Uruguay und Argentinien) und die Frage ist, ob die EU es vorläufig anwenden will oder nicht. Die Frage ist letztlich, wie so oft im Recht, ob eine gerichtliche Überprüfung auch zu einem sofortigen Stopp führen sollte oder eben nicht. Daher: Läuft bis zur rechtlichen Klärung alles nach dem alten Recht oder nach dem - möglicherweise umstrittenen - neuen Recht?
Die rechtliche Regelung dazu findet sich in Art. 218 Abs. V des EV-Vertrags:
Genau diesen Fall der vorläufigen Anwendbarkeit haben wir nun - denn offiziell in Kraft treten kann es erst nach der rechtlichen Überprüfung und Ratifizierung der europäischen Mitgliedsstaaten - und das wird noch lange dauern. Ich würde schätzen, dass es gegen die vorläufige Anwendbarkeit auch wieder Rechtsmittel gibt, aber ich würde ebenso schätzen, dass es auch nicht im Interesse des EU-Parlaments wäre, die vorübergehende Anwendung von Mercosur zu stoppen. Es gab schließlich nur eine knappe Mehrheit für die Überprüfung, und nicht jeder, der für die Überprüfung war, ist konsequent gegen Mercosur, sondern viele wollten es auch einfach nur abgeklärt haben. Würde man nun im Parlament über einen Stopp der vorläufigen Anwendbarkeit abstimmen wäre ich sehr überrascht, wenn es eine Mehrheit dafür geben würde - daher ist das Ganze mMn schon in Ordnung.
Wie immer bei der Frage nach der vorläufigen Anwendbarkeit stellt sich eben die Frage, welcher Schaden größer ist:
- Wenn man vorher anwendet und dann das Gericht urteilt, dass es nicht angewendet hätte werden dürfen
oder
- Wenn man es nicht vorher anwendet, dann das Gericht urteilt, dass es von Anfang an in Ordnung war
In beiden Fällen stehen sich vor allem wirtschaftliche Schäden gegenüber, da man das Abkommenm aber generell will, kann man wohl davon ausgehen, dass die wirtschaftlichen Schäden der Nichtanwendung größer wären als die der vorübergehenden Anwendung. Auch die Erfolgsaussicht der Überprüfung kann hier eine Rolle spielen - nimmt man die Überprüfung als reine Formalität wahr, weil man davon ausgeht, dass die gerichtliche Überprüfung positiv ausgeht, macht eine vorläufige Anwendbarkeit viel Sinn, geht man hingegen davon aus, dass das Gericht das Abkommen mit hoher Wahrscheinlichkeit stoppen wird, eher nicht. Tatsächlich ist davon auszugehen, dass selbst wenn das Gericht an dem Abkommen etwas zu bemängeln hat, dies eher kleine Teilaspekte betreffen wird, die dann eben korrigiert werden müssen. Vor diesem Hintergrund wäre die Nichtanwendung des gesamten Abkommens offensichtlich nicht zweckmäßig.
Von den politischen Rändern wird diese Sache natürlich wieder skandalisiert werden, wie immer, wenn es um komplexe Themen geht, die sich populistisch vereinfacht darstellen lassen.