Meldepflicht der Bankdaten an den Staat

Hallo,
Heribert Prantl suggeriert in seinem Artikel Staatliche Kontrolle durch die Hintertür, dass die Banken durch das Jahressteuergesetz 2022 zu jedem Konto eine Steuer ID melden müssen. Aus dem Gesetz lese ich jedoch nur heraus, dass die Banken es ihren Kund*innen ermöglichen müssen, einem Konto ihre Steuer-ID zuzuordnen um einen Auszahlungsweg zu schaffen:

„(10) Natürliche Personen, die das 18.Lebensjahr vollendet haben, können dem Bundeszentralamt für Steuern die IBAN […] durch das kontoführende Kreditinstitut übermitteln lassen; die Kreditinstitute haben zu diesem Zweck ein geeignetes Verfahren bereitzustellen.“

Das ist doch ein himmelweiter Unterschied. Ein weiteres Konto bei einer anderen Bank zu haben bzw. ein Konto extra für die Auszahlung von Klimageld und Co zu eröffnen, zu diesem Zweck zu melden und an die eigene Steuer ID zu knüpfen, bleibt umgenommen.

Seht ihr an der Stelle tatsächlich ein Problem mit dem Datenschutz oder hat Herr Prantl das Gesetz nicht gelesen?

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Heribert Prantl, seines Zeichen Ex-Richter, schreibt schon seit vielen Monaten, ja Jahren, immer mehr kruden Unsinn. Er ist aber in der Süddeutschen Zeitung eine derartige Institution, dass sich offenbar niemand traut, ihn aufs Altenteil zu setzen.