Mehr BVerfG ins GG?

Will man den Richtern dann vorschreiben nur ihr Veto einsätzen zu können, wenn die FDGO in Gefahr ist? Ich denke das Problem da wäre die FDGO ist nicht so einfach zu definieren. Wäre sie das, könnte man sie auch einfach so in dem GG festhalten, dass es kein Veto der Verfassungsrichter mehr braucht, sondern einfach Gesetze die gegen die FDGO verstoßen vom BVerfG als Verfassungswidrig erklärt werden können.

Und was wäre in der z.B. in der Situation, in der die AFD die Anzahl der Richter von 16 auf 8 reduzieren, um unliebsame Richter loszuwerden? 8 Verfassungsrichter zu haben widerspricht nicht der FDGO. Um sowas zu verhindern müssten die Richter den Plan der AFD durchschauen und ihr Veto dagegen einlegen ohne klare Richtlinien für dieses Veto. Dafür fehlt den Richtern aber dann, wie oben beschrieben, meiner Meinung nach die demokratische Legitimation. (Ich weiß jetzt nicht, ob dieses konkrete Beispiel möglich wäre, es geht mir hier eher um das Prinzip des Beispiels)

Außerdem wäre es mir irgendwie lieber dass BVerfG wäre von einer 2/3 Mehrheit geschützt, als wenn der Schutz davon abhängt, dass die Richter in der Lage sind die bösen Pläne der AFD zu durchschauen.

Realistisch wäre eher, die Zahl hoch zu setzen, um die Verhältnisse entsprechend zu verschieben. Das hätten wohl auch die Demokraten in den USA kurz nach Bidens Wahl noch gekonnt, aber dagegen entschieden, da sie sich nicht vorwerfen lassen wollten, sie würden ihrerseits die Mehrheitsverhältnisse manipulieren. Das ist das Dilemma, wenn einer die Spielregeln bricht (indem Trump kurz vor der Wahl noch eine Richterin ernannte) und der andere es nicht kann, da er genau das ja dem anderen glaubhaft vorwerfen will.

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Ja, die sollen es ja nicht willkürlich machen. Worauf ich damit hinauswollte, dieses Veto zieht m. E. einfach die Prüfung des Gesetzes vor. Stand jetzt kann der Bundestag das BVerfGG ändern, dann kann das vor das BVerfGG gebracht werden und die prüfen es am Maßstab des Grundgesetzes. Dann ist es aber unter Umständen zu spät, wenn es durch die Gesetzesänderung z. B. schon zu Court Packing gekommen ist. Das Veto zieht m. E. diese Prüfung nur vor.

Ob das die beste Lösung ist steht auf einem anderen Blatt. Und bei allen Lösungen bietet es nur einen Aufschub, das hält AfD und/oder andere Kräfte nicht dauerhaft auf.

Es geht hier bei der Diskussion nicht um einen zeitlichen Aspekt. Ich denke mal (zumindest hoffe ich es), dass wenn Court Packing gegen das Grundgesetz verstößt, dass ein solches Gesetz schnell genug vor das BVerfG kommen kann, um etwaige schäden zu verhindern.

Stattdessen geht es hier um ein Szenario, bei dem Court Packing vollkommen im Einklang mit dem GG wäre, aber das BVerfG sagen könnte: „Nö passt uns uns nicht, wir wollen unsere Macht nicht abgegen, also verbieten wir dem Bundestag das“. Jetzt kann man sagen: „Ja, aber die sollen doch nur als letzte Bastion unserer FDGO dienen und nicht so einen blödsinn machen“. Da ist dann aber der Wunsch mehr Vater des Gedanken. Wirklich garantieren lässt sich das nicht. Und selbst wenn, fehlt dem BVerfG mMn immer noch die demokratische Legitimation dafür.

(Nochmal der Hinweis, es geht bei dem Beispiel ums Prinzip, nicht darum, ob es überhaupt exakt so zutreffen kann)

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Aus meiner Sicht verstößt der Vorschlag von Philip gegen das Prinzip der Gewaltenteilung, wenn das BVerfG ein Veto Recht hätte bei Änderungen des Gesetzes fürs BVerfG. Das Gesetz sollte weiterhin Gesetze nur danach beurteilen ob sie Verfassungskonform sind.

Hallo,
dazu habe ich oben ja schon ausführlich etwas gesagt – könntest du darauf eingehen und sagen, wo du anderer Meinung bist, damit wir uns mit deine Position auseinandersetzen können? Sonst drehen wir uns ja im Kreis.

Versteht jemand, warum die Union sich weigert, das Verfassungsgericht zu schützen?
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/union-bundesverfassungsgericht-100.html