Maßnahmen der Bundesregierung - Abschiebungen nach Afghanistan

Der Punkt ist: Spätestens wenn diese Gesetze Individuen einen Schutz versprechen oder sogar einen Rechtsanspruch auf diesen vorsehen hat das nichts mehr mit Gastfreundschaft zu tun.

Positiver formuliert:
Manche wollen auch einfach nur ein glückliches Leben führen, dass ihnen auf Grund ihres Geburtsortes (und nicht wegen Gründen, die in ihrer Verantwortung liegen!) verwehrt bleibt.

Ich finde es immer schade, mit was für einer Selbstverständlichkeit wir bereit sind, zu sagen, dass wir es „verdient“ haben im gigantischen Wohlstand zu leben, während wir anderen fast schon „Gier“ unterstellen („Die wollen ja nur unser Sozialsystem missbrauchen!“), weil wir quasi der Meinung sind, es sei gerecht, dass diese Menschen in Armut leben.

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Straftäter gehören bestraft, aber aus meiner Sicht ist das eine Ablenkungsdebatte oder eine Debatte, die unser Land eben nicht besser macht, weil sie zu viel Energie verschwendet, ohne die echten Probleme anzugehen. In dem Podcast aus meiner Sicht einmal gut skizziert und mit Daten hinterlegt.

Schweigen ist Zustimmung Folge 1 - der ewige Ausländer

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Das zu Grunde gelegt macht dann wiederum klar, warum es Erbschaftsteuer und Vermögenssteuer so schwer haben. Diejenigen haben es schließlich aufgrund des richtigen Uterus dann auch verdient.

Edit: das Makabre an dem Thema ist, dass es für Fans von Abschiebungen ein Doppel-Win ist.
Straftäter werden abgeschoben, die Taliban bekommen dafür Geld, das sie in Tiktokvideos stecken können um weitere Straftäter anzuwerben. Die schiebt Deutschland dann wieder ab.
Auf der anderen Seite ist es natürlich ein wichtiges Signal, dass Deutschland handelt und damit hoffentlich abschreckt.

Heute sind es straffällige Ausländer. Morgen sind es der gut Deutsch sprechende Mechatroniker oder die kurz vor der Prüfung stehende Abiturientin - die Leute, bei denen man weiß, wo man sie finden kann. SPD, Grüne und FDP machen hier AFD-Politik. Mehr ist dazu nicht zu sagen.

PS: Hat jemand eine Liste der Straftaten, wegen derer die Abgeschobenen verurteilt wurden, oder der verhängten Strafmaße?

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Ja, gibt es.

Aus Bayern wurden bespielsweise drei Männer abgeschoben. Innenminister Herrmann erklärte, zwei von ihnen seien wegen Sexualstraftaten und der dritte wegen einer Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz zu Freiheitsstrafen verurteilt worden. Baden-Württemberg schickte fünf Afghanen, darunter einen Mann, der für 160 Straftaten verurteilt wurde. Aus Sachsen-Anhalt waren zwei afghanische Sexualstraftäter an Bord.

Gegen deine Strohmänner zu argumentieren kann man sich sparen. Es gibt hier keine Erosion von Normen. Es werden Urteile auf Basis von Gesetzen von unabhängigen Gerichten endlich durchgesetzt. Die Abschiebung war kein Erlass aus dem BMI und es gibt kein „lex kriminelle Afghanen“. Es ist einfach nur eine Wiederherstellung der Funktionen des Rechtstaats.

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Wobei Gesetze auch nicht unveränderbar sind. Damit bleibt es in weiten Teilen schon eine Entscheidung des Souverän wie Gesetze ausgestaltet werden…Ewigkeitsklausel mal ausgenommen.

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Diese Gesetze erlauben aber den Entzug des Aufenthaltstitels bei schweren Straftaten. Dann wird die betroffene Person ausreisepflichtig:

Nach dem Aufenthaltsgesetz verfügt eine Ausländerbehörde eine Ausweisung, wenn eine Ausländerin „die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder die freiheitliche demokratische Grundordnung“ gefährdet. In jedem Einzelfall muss die Behörde prüfen, ob das „Bleibeinteresse“ oder das „Ausweisungsinteresse“ überwiegt.

Ein starkes „Ausweisungsinteresse“ besteht etwa, wenn Ausländer*innen schwere Straftaten begehen oder terroristischen beziehungsweise verfassungsfeindlichen Organisationen angehören. Auch das persönliche Verhalten kann erschwerend wirken: Ein „Ausweisungsinteresse“ kann auch bestehen, wenn die Person Drogen konsumiert oder Angehörige zu einer Zwangsehe genötigt hat. Das „Bleibeinteresse“ überwiegt hingegen, wenn die Person lange in Deutschland gelebt hat – oder wenn sie persönliche, familiäre oder wirtschaftliche Bindungen zum Land hat.

Wenn eine schutzsuchende Person in Deutschland ausgewiesen wird und somit ihren Aufenthaltstitel verliert, heißt das nicht, dass sie abgeschoben wird. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge muss zunächst prüfen, ob im Herkunftsland das Leben oder die Freiheit der ausreisepflichtigen Person bedroht sind. Wenn das der Fall ist, gilt ein Abschiebungsverbot.

Quelle: Mediendienst Integration

Unsere Gesetze geben hier also durchaus Möglichkeiten, wenn die „Gastfreundschaft“ missbraucht wird. Die Liste der Straftaten, welche die heute nach Afghanistan abgeschobenen begangen haben, hat die Welt veröffentlicht.

Da sage ich wirklich, Gastfreundschaft verwirkt. Selbst bei möglichen Gefahren im Heimatland, denn es gibt auch etwas wie Eigenverantwortung.

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Mein Standpunkt ist:

Grundsätzlich gilt, dass die Menschenwürde unverletzlich ist, das gilt auch für Nicht-Deutsche (es ist kein „Deutschen-Grundrecht“). Das bedeutet, es verbittet sich ohne Ausnahme, in Gebiete abzuschieben, in denen den Menschen Folter oder Tod droht. Das trifft auch auf die schwersten Straftäter zu. Rein rechtlich sollten diese Täter aber eigentlich auch immer einen Asylgrund haben - eben weil ihnen Tod und Folter droht. Daher sollte sich diese Frage bei ausreisepflichtigen Menschen nicht stellen.

In den Fällen, in denen hingegen eine Abschiebung möglich ist, weil sie nicht von Folter und Tod bedroht werden, ist eine Abschiebung aus den von dir genannten Gründen möglich. Dabei sollten die Voraussetzungen allerdings hoch angesetzt werden, wenn ich z.B. lese, dass bereits „Drogen konsumieren“ ausreichen soll, geht mir das doch deutlich zu weit. Also Vergewaltiger, Mörder und ähnliche Fälle als „Nebenstrafe“ abzuschieben sehe ich ein, Drogenabhängige oder Kleinkriminelle hingegen nicht, das wäre unverhältnismäßig.

Zu der Diskussion, ob so eine Abschiebung eine unzulässige „Mehrstrafe“ ist, habe ich mich ja auch in der Vergangenheit schon geäußert. Es ist normal, dass Menschen in bestimmten Kontexten Sekundärstrafen erleiden. Der Arbeitnehmer verliert schnell seinen Arbeitsplatz, der Beamte verliert bei schwerer Straffälligkeit sogar seine Beamtenstellung, und so kann auch der Migrant seine Aufenthaltserlaubnis verlieren (wie gesagt nur, wenn sichergestellt ist, dass ihm dadurch weder Tod noch Folter droht!). Diese „Sekundärfolgen“ der Straftaten sind bei der Strafzumessung zu berücksichtigen, resultieren daher in niedrigeren Strafen. Inwiefern das in der Praxis bei einer Abschiebung umgesetzt werden kann, ist dabei natürlich fraglich. So werden die Taliban vermutlich keine deutschen Richtersprüche wegen „Vergewaltigung“ anerkennen, sodass die Strafe möglicherweise gar nicht vollstreckt wird, in anderen Fällen mag den Tätern im Ausland aber auch eine besonders harte Strafe drohen. Das liegt letztlich nicht mehr in unserer Kontrolle, ist aber noch im akzeptablen Bereich, so lange die Menschenwürde gewahrt bleibt (dh. kein Tod oder Folter).

Ein Problem mit der Abschiebung von Straftätern, deren Strafe die Taliban nicht akzeptieren (z.B. Vergewaltiger, wenn aus Sicht der Taliban die Frau kein Recht hatte, oder islamistische Attentäter, wenn die Taliban das eigentlich gutheißen) ist natürlich, dass diese Täter im schlimmsten Fall wieder unter neuer Identität zurückkehren könnten - das wäre der Super-Gau. Insofern sollten Abschiebungen nur in Frage kommen, wenn sichergestellt werden kann, dass die Strafe im Zielland auch vollstreckt werden wird. Und das kann man bei den Taliban eigentlich nicht. Daher bin ich im Fall Afghanistan doch recht kritisch, ob Abschiebungen von schweren Straftätern möglich sein sollten…

Generell ist es eine valide Argumentation, zu sagen: Abschiebungen von Straftätern sind nie in Ordnung, weil entweder die Straftaten zu geringfügig sind, um eine so schwerwiegende Folge zu rechtfertigen, oder zu schwerwiegend sind, um zu rechtfertigen, dass Deutschland die Gewalt über die Vollstreckung der Strafe aus der Hand gibt. Diese Argumentation finde ich eigentlich recht überzeugend, sodass ich möglicherweise auf diese Sichtweise wechseln werde. Man merkt hoffentlich: Ich stehe da relativ zwischen den Stühlen, ich kann die Interessen aller Seiten nachvollziehen und es gibt durchaus valide Argumente für alle Seiten.

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Nein, das verstehst du falsch: Selbstverständlich wurde zur Bekämpfung des islamistischen Terrors eine Regierung islamistischer Terroristen dafür bezahlt, die Leute zurück zu nehmen.

Ach weißt Du. Vor ein paar Jahren ist mir vorgeworfen worden, ich würde mit meiner Argumentation die Konterrevolution befördern. Mit Strohmännern kann ich leben. Das ist harmlos. :person_shrugging:

Ich denke, darüber kann man nicht getrennter Meinung sein.

Da das BMI diese Abschiebungen offenbar über Monate vorbereitet hat, setze ich einmal voraus, dass das vorher geprüft und für jeden einzelnen ausgeschlossen werden kann, dass ihm eine individuelle Verfolgung droht.

„Nur“ weil die Taliban grundsätzlich die Todesstrafe verhängen, ist - soweit ich weiß - kein Abschiebehindernis. Die Bundesrepublik würde ja auch nach Alabama oder Florida abschieben, sofern dem Abgeschobenen dort keine konkrete Gefahr droht, sondern nur die abstrakte Möglichkeit besteht im Zusammenhang mit anderen Taten verurteilt zu werden.

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Mag sein, nur schafft es keine Legitimation, frei seinen Staat zu wählen, wo man leben möchte.

Jeder Staat hat das Recht zu bestimmen, wer einreist. Deutschland ist in Europa das einzige Land, das diesen Anspruch aufgibt, wahrscheinlich auf Basis historischer Schuldgefühle.

Das Deutschland Staatsrecht und Aufenthaltstitel aber nicht umsetzen kann, macht das Staatsrecht nicht weniger legitim.

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Im Tag vom Deutschlandfunk wurde von schweren Vergewaltigungen, Drogenhandel im großen Stil und anderen heftigen Straftaten dieses Kalibers gesprochen. Das ist völlig vertretbar solche Menschen abzuschieben und es ist schlicht nicht ok dann zu behaupten, dass bald Abiturienten abgeschoben werden. Es geht hier um Schwerverbrecher, due Ich ehrlicherweise auch nicht hier haben will.

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Du meinst eine staatlich organisierte Gefahr, ermordet zu werden. Weil der Tod droht auch in Deutschland und auch uns, früher oder später.
Da in Afghanistan und Syrien Menschen leben, muss es eine individuelle Gefährdung sein. Individuelle Gefährdung wird, soweit mir bekannt, immer geprüft. Also ein LGBTQ+ Massenmörder würde vrmtl. trotzdem nicht nach Afghanistan abgeschoben. Vergewaltigung einer/von Ungläubigen ist m.E. im Islam kein sonderlich schwerwiegendes Verbrechen.

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Wie würdest du zu einer Abschiebung nach Teilverbüßung der Haftstrafe stehen? Oder zur Abschiebung von unbelehrbaren Wiederholungstätern? Wenn jemand auch nach wiederholter Intervention des Strafrechts immer noch kriminell auffällt, reicht meiner Meinung nach auch die Summe an (geringfügigen) Straftaten für eine Rechtfertigung der Abschiebung aus.

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Das ist wohl eher eine Dystopie, die in bestimmten politischen Kreisen aber leider für real gehalten wird. Wäre dem wirklich so, würden Menschen bei der Einreise sofort und bedingungslos ein uneingeschränktes Aufenthaltsrecht genießen. Allein schon das Thema dieses Threads aber auch die geltenden Gesetze widersprechen dem jedoch.

Stand 2024 haben wir 53%Ablehnungsquote bei Asylanträgen. 53% müssten also nach deutschem und europäischem Recht ausreisen.

Und nun?

Es gibt noch eine Unterscheidung zwischen Staatsbürgern und Menschen mit Sonderstatus. Ein abgelehnter Asylbewerber hat in keinem Staat dieser Welt ein Aufenthaltsrecht, es sei denn bestimmte Bedingungen wie Visa sind gegeben.

Wer also keinen Aufenthaltstitel hat UND noch straffällig wird, hat ein Goodwill überstrapaziert.

Mir scheint, du billigst allen Menschen das gleiche Aufenthaltsrecht zu. Das ist aber nicht so. In keinem Staat der Welt. Menschen mit unterschiedlichen Aufenthaltstiteln werden nach unterschiedlichen Gesetzen behandelt.

Wenn du das anders haben willst, dann musst du das offen sagen. Dann könnte man nämlich auch das Visumsrecht krass vereinfachen.

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In manche Länder kannst du eben nicht ausweisen.
Bei Afghanistan lese ich zum Beispiel beim freiwilligen Rückkehrerprogramm:

Aufgrund der anhaltenden schwierigen Sicherheitslage in Afghanistan, wird eine geförderte freiwillige Rückkehr durch die Programme REAG/GARP 2.0 sowie StarthilfePlus in Afghanistan, derzeit nicht unterstützt. Die Situation wird von Bund, Ländern und der IOM kontinuierlich beobachtet und geprüft, um auf aktuelle Entwicklungen reagieren zu können.

Und hier hoffe ich doch, dass differenziert wird. Denn von den 53% Abgelehnten sind ja nicht alle straffällig geworden oder sind in Gefahr es zu werden.

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