Luke Mockridge/Comedian XY/metoo vor Gericht

Moin Philip und Ulf,
ich würde mich über eine Aufarbeitung dieses Themas aus Eurer Sicht freuen. Aber ich denke, das macht nur Sinn mit einem weiblichen Gast.

Mein Eindruck ist, dass sich die Diskussion online häufig sehr oberflächlich um die Frage dreht: Glauben wir den Opfern, oder gewinnt mangels Beweisen (fast immer) die Unschuldsvermutung.

Ich hoffe, gerade Ulf kann da aus der Praxiserfahrung als Richter noch etwas konstruktivere Nuancen hinzufügen.

Ein möglicher Start für die Recherche: https://twitter.com/laloeffelstiel/status/1425095809058709518

Viele Grüße,
Matthias

1 „Gefällt mir“

Wobei das zwei unabhängige Fragen sind:

  1. Glauben „wir“ den Anklagenden (bzw. Anzeigeerstattenden)?
  2. Gibt es Beweise, die „unsere“ Vermutung belastbar stützen?

Hier bietet es sich an subtil Schleichwerbung für einen älteren Themenvorschlag zu machen: :wink:

Ich habe fast 4 Jahre lang im Nachtleben von Köln gearbeitet. Die meiste Zeit davon im Bootshaus, wo Luke auch häufig Gast war. Gerade zu Veranstaltungen die als Pre- oder After-Party zu Parookaville gedacht waren war Luke oft VIP. Liegt natürlich daran, dass 1Live einer der Hauptsonsoren von PV ist.

Im Backstagebereich ist Luke mir und einigen Kolleg*innen regelmäßig mit Verhalten gegenüber weiblichen Gästen aufgefallen, welches wohlwollend vielleicht noch als grenzwertig durchgeht. Er hat sich immer auf sehr betrunkene junge Damen „gestürzt“ welche stark alkoholisiert waren und ist sofort sehr offensiv davon ausgegangen, dass er sich als prominente Persönlichkeit einiges rausnehmen könnte. Auch wenn die Mädels auf eine freundliche Art ausgewichen sind (sowohl im Gespräch, als auch physisch) oder wir als Mitarbeiter die unangenehme Zweisamkeit gestört haben war Luke sehr beharrlich.

Ich kenne seine Ex-Freundin nicht, aber der Weg zu dem was ihm vorgeworfen wird ist für mich nicht mehr weit. Gerade weil man sich hinter verschlossenen Türen doch etwas sicherer fühlt und sich nicht zurückhalten muss. Dementsprechend verfolge ich das Gerichtsverfahren und die auf einmal eintretende Stille um Luke. Für mich sieht es so aus, als ob er versucht die Sache so klein wie möglich zu machen, was man schon an seinen präventiven Maßnahmen gegenüber Kollegen aus der Fernseh-, Comedy- und Podcast-Branche sehen kann. Für den Fall, dass die Geschichte irgendwann öffentlich werden sollte, hat er seine (nun) Ex-Freundin im Vorhinein bereits als verrückt dargestellt, um anschließend sagen zu können: „Seht ihr, ich hab’s euch ja gesagt.“

4 „Gefällt mir“

Danke für diesen (buchstäblichen) Blick hinter die Kulissen.
Er beleuchtet sehr schön das große Problem: Die Vorwürfe sind in vielen Fällen extrem plausibel, die Öffentlichkeit hat den Verdächtigen eigentlich schon vorverurteilt, mit all den (im Falle der Schuld) berechtigten Auswirkungen auf sein Leben. Gleichzeitig fehlen bei Vergewaltigungen (gerade in einer Beziehung) meist eindeutige Beweise und die Justiz kann/darf/will dem Urteil der Öffentlichkeit nicht folgen.
Kriegen wir diese Diskrepanz irgendwie eingefangen?
Gruß,
Matthias

Hallo Matthias,
ich denke es sollte grundsätzlich immer eine Diskrepanz zwischen Stimmung der Öffentlichkeit und der Justiz geben. Die Justiz muss nach härteren Beweisvorgaben richten als die Öffentlichkeit. Lieber zehn Schuldige frei, als ein Unschuldiger im Gefängnis.

Aber wir dürfen bei Themen wie sexualisierter Gewalt nicht vergessen, dass diese auch in der Öffentlichkeit und vor Polizei/StA/Gericht anders behandelt werden als andere Straftaten. Geschädigte werden immer noch gefragt: „Was hattest Du an?“, „Hast Du ihn provoziert?“. Somit geschieht/geschah gesellschaftlich eine Täter-Opfer Umkehr. Die Bewegung, die sich nach me too gebildet hat, ist vielmehr eine Gegenbewegung zum alten Narrativ.

Das dies auch und möglicherweise insbesondere bei Paarbeziehungen gilt zeigen tagesaktuelle Beispiele: Im Urteil gegen Boateng galt der partnerschaftliche Streit als strafmindernd, wohingegen das Ausnutzen eines Vertrauensverhältnisses eher starfschärfend wirken sollte, wenn der Richter schon überzeugt ist, dass es zu Tätlichkeiten kam.
Anderes unbekannteres Beispiel: BGH 1 StR 50/21
ACHTUNG TRIGGERWARNUNG VERGEWALTIGUNG
Hier ging es darum, dass der Angeklagte seiner Ex-Freundin im Schlaf regelmäßig vaginal penetrierte u.a. mit Gegenständen und dies fotografierte. Da sie „lediglich“ in einem Streit sagte, dass sie dies nicht wollte, kann das laut BGH nicht als Begründung für Vergewaltigung ausreichen in einer Partnerschaft.

es finden sich hierzu sehr viel mehr Materialien. An der Stelle sei auf Dr. Leonie Steinl verwiesen (wenn ich mich Recht erinnere hat sie schonmal ein Statement bei einem Tag zu Gewalt gegen frau für die LdN geschrieben, bin mir aber unsicher, ob ich da nicht was verwechsle), die ausgezeichnete Arbeit zu dem Thema sexualisierte Gewalt tätigt und bei Erörterung dieses Themas bestimmt eine hervorragende Interviewpartnerin wäre.

2 „Gefällt mir“

UPDATE:
Anschjeinend ist die Sache doch nicht so eindeutig wie sie immer in den Medien erzählt wurde. Inzwischen gibt es wohl eine Strafanzeige gegen Ines Anieoli.

https://whatsnext.focus.de/article/panorama/bunte-exklusiv/falsche-beschuldigung-jura-professor-stellt-strafanzeige-gegen-die-ex-freundin-von-luke-mockridge_id_202082032.html?cid=whatsnext_14%2Cwhatsnext_b

2 „Gefällt mir“