erstmal: das Thema Rente fand ich toll sortiert und spannend diskutiert. Nur ein kleiner Hinweis zum Thema Selbstständige: hier nennt ihr Handwerker als Beispiel. Diese sind allerdings bereits heute über eine „Ausnahme von der Ausnahme“ in der GRV pflichtversichert. Auch für Solo-Selbstständige gibt es bereits Fälle, in denen diese pflichtversichert sind - bspw wenn sie nur einen Kunden haben.
Tatsächlich ist der Vorschlag meiner Meinung nach spannend weil er eine Gruppe einbezieht an die sich bisher keiner getraut hat: AG-Vorstände! Denn anders als bei Geschäftsführern sind selbst Angestellte Fremd-Vorstände bisher immer selbstständig, während bei GmbH-Geschäftsführern die Kriterien über die Jahre immer weiter verschärft wurden.
Ich vermute, bei AG-Vorständen wie auch anderen Gutverdienern wird es über den Nachweis privater Vorsorge leicht fallen, sich der GRV zu entziehen. Und diese Ausnahme gebietet jedenfalls für bereits im Erwerbsleben stehende mit entsprechenden Verträgen der Vertrauensschutz. Wer sich vom Berater die kurzfristigen Steuervorteile hat schmackhaft werden lassen, hat mit ein oder mehr Basisrentenverträgen (Rürup) einen mit hohen Verwaltungskosten versehenen Klotz am Bein…
Das gilt für aktuelle Vorstände, ja. Aber eben nicht für künftige. Sprich auch der Chef eines beliebigen DAX-Konzerns wird künftig in die GRV einzahlen. Das mag das System nicht retten, aber es trägt zum Gerechtigkeitsempfinden bei.