LdN484 Klimaschutz: Gebäudemodernisierungsgesetz wird in Karlsruhe landen

Eure Einlassung, dass es in Karlsruhe Stimmen gebe, die das Klimaschutzurteil des Bundesverfassungsgerichts für einen Fehler halten, hat alle Alarmglocken bei mir schrillen lassen.

3 „Gefällt mir“

Das Klima-Urteil ist unter Juristen relativ umstritten soweit ich das mitbekommen habe. Wird von vielen als Kompetenzüberschreitung und illegitime und sogar illegale Verengung des politischen Gestaltungsspielraumes wahrgenommen. Und das auch von Leuten die inhaltlich hinter Klimaschutz etc. stehen.

Auch Urteile zu Grundsicherung etc sind nicht für ewig und in Stein gemeißelt und unterliegen gesellschaftlichem Wandel. Nur weil der Wandel in den vergangenen Jahrzehnten progressiver war bei solchen Themen bedeutet nicht, dass es in dieselbe Richtung weiter geht.

In der Juristerei gibt es eben nicht zwingend richtig und falsch. (Schreibt ein nicht-Jurist aber mit einigen solcher im Umfeld)

Das Prinzip ‚zwei Jurist:innen, drei Meinungen‘ ist ja bekannt.

Aber könntest du bitte mal deine These hoher Kontroversität fürs Jahr 2021 belegen?

Welche hochrangigen Verfassungsrechtler:innen haben damals eine „Kompetenzüberschreitung“ unterstellt?

Einzelmeinungen, die dann in der Springerpresse hochgejazzt wurden, gab es, ja. Aber das war doch nur eine sehr kleine Minderheit, wenn ich mich richtig erinnere.

2 „Gefällt mir“

Geht mir auch so.

Mein Verständnis der Rolle des Bundesverfassungsgerichts ist es, die Einhaltung der Verfassung und der darin garantierten Bürgerrechte - auch mit Blick in die Zukunft - zu verteidigen, notfalls gegen eine demokratisch gewählte Regierung.
Politik ist Regeln unterworfen und das Bundesverfassungsgericht ist der Schiri.

Was passiert, wenn man anfängt, dieses Prinzip aufzuweichen, sieht man am US Supreme Court. Danke, nein danke.

5 „Gefällt mir“

Der Wandel war zwingend, weil er das GG vom Verfassungstext schrittweise zur Verfassungswirklichkeit gemacht hat. Dass Konservative heute zunehmend gerichts und verfassungsskeptisch bis -feindlich werden, weil sie im Rahmen der Verfassung nicht in die imaginierte Vergangenheit zurück kommen, in der „die Welt noch in Ordnung“ war, heisst nicht, dass das Verfassungsgericht bisher besonders progressiv gewesen wäre (s. Bspw. Die Urteile zum kirchlichen Arbeitsrecht).

5 „Gefällt mir“

Die aktuellen Gesetze zur Aushöhlungvon Klimaschutz stehen in einer Reihe mit anderen, in denen der Gesetzgeber offensichtlich verfassungswidrig agiert und anschließend ein Gericht, das genau das tut, wofür es gedacht ist, diffamiert. Das Verfassungsgericht gibt es, weil seine Erfinder den deutschen Souverän genau richtig eingeschätzt haben.

7 „Gefällt mir“

Hab ich als Jurist - nicht Klimarechtler - anders wahrgenommen. Nichts ist unter Jurist:innen unumstritten, aber an dem Beschluss hat sich jetzt mW kein riesiger Streit entzündet. Das BVerfG hat übrigens wiederholt in Klimafragen mit bemerkenswerter Zurückhaltung entschieden. Wäre ihnen nicht zu verdenken, wenn diese Geduld irgendwann am Ende wäre. Meine ist es bei 38°C im Juni.

Im Übrigen: Liest jemand wenigstens die Leitsätze von Gerichtsentscheidungen?

  1. In Wahrnehmung seines Konkretisierungsauftrags und seiner Konkretisierungsprärogative hat der Gesetzgeber das Klimaschutzziel des Art. 20a GG aktuell verfassungsrechtlich zulässig dahingehend bestimmt, dass der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C gegenüber dem vorin- dustriellen Niveau zu begrenzen ist.

Das BVerfG sagt also ziemlich eindeutig, dass der Gesetzgeber die Politik macht. Er müsste sich dabei halt minimal verantwortungsvoll und konsistent verhalten.

Ich persönlich hab mich einmal etwas eingehender mit dem Beschluss beschäftigt und ihn als ein geniales Stück verfassungsrechtlicher Arbeit empfunden. Wie sich die Richter:innen mit den naturwissenschaftlichen Grundlagen auseinandersetzen und diese in ein komplexes Normgeflecht einordnen, ist ziemlich beeindruckend.

Jein. Das Grundgesetz steht für Emanzipation und individuelle Freiheitsrechte. Wenn die Menschheit immer reicher wird und technische Möglichkeiten wachsen, zugleich neue Bedrohungen auftauchen, ist da zwangsläufig ein Bias in Richtung dessen angelegt, was ich als progressiv verstehen würde. Also für eine regressive Politik muss man ab einem bestimmten Punkt das GG ändern.

8 „Gefällt mir“

Das Problem ist aus meiner Sicht, dass wenn sich gesellschaftliche Strömungen verfestigen und die Verfassung (vermeintlich oder tatsächlich) dagegen stellt, früher oder später die Verfassung und das System fallen wird. Weil Gerichte können nicht langfristig gegen Mehrheiten arbeiten sonst sinkt die Akzeptanz des Systems.

So wenig wie leider gerade an Klimatransformation geschieht, muss es leider zu sehr einschneidenden Entscheidungen kommen (z.B. Ersetzen der Heizungen binnen weniger Jahre - was kaum realistisch ist) oder diese Entscheidungen kommen nicht bzw. wenn sie kommen werden sie nicht befolgt. Diese Tendenz sieht man ja bereits jetzt. also im Grunde unterminiert das Verhalten der politischen Klasse aber auch der Bürger die Demokratie und den Rechtsstaat.

Kritik an dem Urteil des BVerG kam aus verschiedenen Richtungen (inkl sehr komischer Leute), nehme sie persönlich aber stärker noch außerhalb der veröffentlichten Meinung an ein paar Fakultäten wahr (aber natürlich Gefahr des Bias).

Dennoch ein paar öffentliche Statements:

Etwas aktuelles: https://archive.is/6SzAA

Etwas halbwegs aktuelles: Ab 2031 drohen drastische Freiheitsbeschränkungen in Deutschland - WELT

Etwas älteres: Wirkungsmacht und Grenzen des Bundesverfassungsgerichts | Herrschaft des Rechts | bpb.de

Es gibt keine Mehrheiten gegen mehr Klimaschutz, aber die Wahlberechtigten wünschen sich eine gerechtere Lastenverteilung:

Der Meinungsbeitrag aus der Springerpresse ist von Oktober 2025.

Dietrich Murswiek argumentiert tatsächlich auf höchst fragwürdige Weise.

5 „Gefällt mir“

Das ist eine Verkehrung. Klimawandel engt den Gestaltungsspielraum ein und alle werden irgendwann darauf reagieren, wenn die Auswirkungen so gravierend sind, hoffentlich it es dann nicht so spät. Ich glaube, hier wird der Klimawandel massiv unterschätzt, das ist das Kernproblem, zu wenig Hintergrundwissen in Medien und Politik, Klimaschutz ist kein Thema, wo sich in Grundzügen nur Wetter- und Klimaheinis auskennen sollten, Klima als Querschnittsthema.. .

2 „Gefällt mir“

Also genau genommen muss das BVerfG im Rahmen des Minderheitenschutzes, der sich aus Art. 20 (3) GG des Rechtsstaatsprinzips ableitet, entsprechende Minderheiten immer wieder gegen fragliche Mehrheiten verteidigen.

In öffentlichen Diskussionen scheint das immer wieder hinten runterzufallen. Die Ewigkeitsklausel aus Art. 79 (3) GG und die Prinzipien aus Art 20 GG wurden ja gerade so konstruiert und durch Rechtsprechung mit Leben gefüllt, dass auch bei Mehrheiten über 2/3 bestimmte Prinzipien eben unantastbar sind.

Es ist für diese Prinzipien somit völlig Banane, was die Mehrheit gerade will, denn das BVerfG ist verpflichtet, die angegriffenen Minderheiten gegen Mehrheiten zu schützen. Und das gilt für Klimaschutz eben genauso. Wenn das im GG so steht, dann können noch so viele Mehrheiten das doof finden, das BVerfG wird es gegen diese Mehrheiten verteidigen müssen.

Du gehörst sicherlich nicht dazu, aber manche Menschen finden es schon undemokratisch, dass sich Mehrheiten nicht durchsetzen, weil es dafür gesetzlich Grenzen gibt.

4 „Gefällt mir“

Di Fabio bezieht sich im von dir verlinkten Text nicht aufs Klimaurteil als Beispiel für eine fragwürdige Kompetenzüberschreitung.

Dass er mittlerweile im Auftrag der Konzernlobby andere Töne anschlägt, ist etwas anderes.

2 „Gefällt mir“

Ich hoffe, Du verzeihst den heute manchmal etwas forschen und abgehackten Tonfall, die Hitze schlägt mir aufs Hirn.

Weil Gerichte können nicht langfristig gegen Mehrheiten arbeiten sonst sinkt die Akzeptanz des Systems.

Diese Mehrheiten gibt es nicht. Die Mehrheit ist pro Verfassung und pro Klimaschutz, nur findet eine ziemlich laute Minderheit sehr viel Beachtung. Ohnehin, gäbe es diese Mehrheiten, dann stünde diesen frei, die Verfassung zu ändern. Das ist der Weg, nicht, Gerichte zu delegitimieren und die Verfassung nach Belieben zu ignorieren. Aber leider möchten einige lieber das gemeinsame Zivilisations- und Emanzipationsprojekt ganz über Bord werfen, da hast du schon recht. Ich glaube halt, dass sie das weitgehend unprovoziert tun.

Klar kann sich gerichtliche Rechtsprechung allerdings wandeln.

Noch dazu: Wie ich schon andeutete, gibt das BVerfG dem Gesetzgeber unterschiedliche Einschätzungs- und Konkretisierungsprärogativen beim Grundrechtsschutz, auch beim Klimaschutz. Dass Gerichte immer alles verhindern würden, stimmt daher einfach nicht. Im von Dir verlinkten Zeit-Artikel lässt auch Murswiek wieder so etwas los:

Dennoch tut das Bundesverfassungsgericht dies, indem es die Übernahme des Pariser Klimaziels in das deutsche Klimagesetz durch den Bundestag als verfassungsrechtlich verbindliche Konkretisierung des Artikels 20 a ansieht.

Mit Verlaub, ich verstehe nicht, woher er das nimmt. Ok, der Mann war Professor, vielleicht weiß er es besser als ich. Ich hab obigen amtlichen Leitsatz (das Gericht wählt ja nicht aus Spaß solche selbst aus, sondern will damit etwas mitteilen!) als entgegenstehende Textstelle angeführt und dann nochmal nach „verbindlich“ im Beschluss gesucht. Heute aber keine Lust mehr, den Beschluss komplett zu lesen.

Von seinen naturwissenschaftlichen Ausführungen bzw. Auslassungen ganz zu schweigen. Insgesamt scheint mir seine Kritik überwiegend eine politische zu sein (das macht sie nicht illegitim), keine juristische.

Ist jetzt auch nicht soo unrealistisch. Na ja, wenn die aktuelle Regierung durchhält, haben wir es immerhin geschafft, statt 2024 dann frühestens 2029 mit einem politisch ernsthaft vorangetriebenen Austausch zu beginnen. Und wieder sind Jahre ins Land gegangen.

Insgesamt dreht sich das doch im Kreis, oder nicht? Wenn wir die Verfassung schützen wollen, müssen wir die Verfassung schwächen.

Mit grob den gleichen Argumenten hat man sich 2010 gegen Klimaschutz gewendet, 2020 und tut es 2026 immer noch. Immer mit diesem scheinbar unschuldigen „Ich will ja, dass der Klimaschutz akzeptiert ist, deshalb sollten wir bloß wenig Klimaschutz machen“. Hat den Klimaschutz nicht vorangebracht, würde ich daher als empirisch widerlegt ansehen.

Vielmehr sieht man aus meiner Sicht, wie weniger Ambition zu immer weniger Ambition führt und natürlich(!) die Aufgaben schwieriger werden, je länger man sie aufschiebt. Wer hätte das gedacht.

4 „Gefällt mir“

Es gibt eine Mehrheit für Klimaschutz nur vermute ich, dass wenn es konkret wird häufig “Not in my backyard” greift. Insbesondere bei harten, kurzfristigen Maßnahmen.

Das ursprüngliche GEG der Ampel und die Diskussionen darüber haben scheinbar auch echten Schaden verursacht.

https://www.focus.de/finanzen/news/was-die-buerger-ein-jahr-nach-mega-streit-von-habecks-heizungsgesetz-halten_id_259926259.html

Es ist extrem erstaunlich wie viele Immobilien neue Gas- und Ölheizungen erhalten (Bestandsgebäude).

Ich plädiere absolut für ambitionierte politische Maßnahmen, Planungssicherheit und gegen ein Aussitzen bis die verschiedenen Gewalten massiv aufeinander krachen. Ich gehe nur davon aus, dass es zu riesigen politischen Verwerfungen führen wird wenn Klimaschutz aktiv angeordnet werden sollte durch die Judikative. Zumal das Vertrauen ins das BVerG massiv sinkt gemäß Umfragen. Also lieber politisch gestalten.

Deswegen ist das neue GEG fahrlässig, weil es nach allem was ich weiß im Grunde zu gerichtlichen Interventionen kommen muss.

Ein etwas allgemeinerer Kommentar eines Nichtjuristen: Die Position, dass es einen eindeutigen „Geist“ der Verfassung gäbe, der sich quasi zwangsläufig in bestimmten Urteilen des Verfassungsgericht niederschlägt, ist m. E. empirisch nicht haltbar. Auch Richter an einem Verfassungsgericht sind Menschen mit bestimmten gesellschaftlich geprägten Wahrnehmungen und Bewertungen. Dementsprechend „zeitgeistabhängig“ sind auch ihre Urteil, wie ein historischer Rückblick zeigt. So galt es ja unter demselben Grundgesetz jahrzehntelang sowohl gesellschaftlich als „normal“ und als verfassungsrechtlich unbedenklich, dass ein Mann entscheiden darf, ob seine Ehefrau arbeiten geht, dass sie ihm Sex „schuldet“ oder dass einvernehmlicher homosexueller Sex unter Erwachsenen bestraft gehört. Zu denken, dass diese Veränderungen nur in eine Richtung laufen können, ist aus meiner Sicht bestenfalls naiv. Wenn dem so wäre, würden Verfassungsgerichte in den Strategien rechtsextemer Kräfte sicherlich nicht so eine zentrale Rolle spielen.

Was heißt das in konkreten Zahlen?

Solange eine Mehrheit hinter dem Bundesverfassungsgericht steht, gibt es definitiv kein Problem.

Dass sich durch rechte Propaganda eine relativ große Minderheit gegen das BVerfG positioniert, sollte niemanden verwundern.

Eine Verfassungsordnung mitsamt unabhängiger dritter Gewalt erweist ihre Stärke aber gerade in stürmischen Zeiten.

Das BVerfG braucht keine Mehrheit, die hinter ihm steht. Das brauchen gewählte Politiker.

Das BVerfG braucht eine Executive, die Gesetze und Rechtsprechung befolgt oder verfassungswidrige Gesetze verweigert, umzusetzen.

Das ist aber nicht zurückzuführen auf die Ampel, sondern darauf, wie es von Opposition und Springer Presse populistisch ausgeschlachtet wurde, weil es deren Finanz- und Fossillobbyisten ans Geschäftsmodell geht. Die Ampel ist bestenfalls in Form der FDP daran schuld, die das unfertige Gesetz vermutlich an die Bild durchgestochen hat.

Vertrauen in das BVerfG sollte nur eine untergeordnete Rolle spielen. Das ist ja „nur“ die Rechtsprechung. Vertrauen sollte man der legislativen und executiven Gewalt, mit denen die Menschen ja viel mehr Berührungspunkte haben.

Und zu möglichen politischen Verwerfungen: Man hätte ja alles über Jahre entspannt machen können, aber das wurde unter Merkel usw eben verschlafen. Jetzt drängt die Zeit eben und dann muss es mal schneller gehen. Politische Verwerfungen können Politiker durch gute Kommunikation eindämmen. Aber das sehe ich beim besten Willen eben nicht. Ich sehe nur Polarisierung durch Populismus.

Fest steht, dass der Klimawandel nicht auf die Politik oder irgendwelche politischen Stimmungen und Mehrheiten warten wird und genau da muss das BVerfG eingreifen und Druck machen.

4 „Gefällt mir“

Fast zwei Drittel (63 Prozent) der Befragten vertrauen dem Karlsruher Gericht. Allerdings lag dieser Wert vor vier Jahren noch bei 81 Prozent – ein Rückgang um 18 Prozentpunkte. Allensbach-Umfrage zeigt Abwärtstrend: Vertrauen in Bundesverfassungsgericht und Regierung stark gesunken Herbst 2025

Hat man bei der AfD auch lange Zeit gedacht, bei 10 Prozent, bei 15, bei 20, einige sagten das sogar noch bei 30 Prozent. Ich würde sagen: Manchmal ist die Tendenz wichtiger als die Momentaufnahme.

2 „Gefällt mir“

Da hast du natürlich recht. Leg die Betonung einfach auf „definitiv“.

Für Krebs und andere ohne Haltepunkt fortschreitende Entwicklungen mag das stimmen, aber die AfD spricht definitiv nur jenen Teil der Bevölkerung an, der für rechtsradikale Demagogie empfänglich ist.

Das sind fraglos viele, ja, aber klare Mehrheiten lehnen die Partei und etwaige Zusammenarbeit mit ihr ab.

Selbst Trump bekam zwar 49,3 % der Stimmen bei der Präsidentschaftswahl 2024, aber bei einer Wahlbeteiligung von aufgerundet 64,1 % war es nicht mal ein Drittel der Wahlberechtigten, das für Trump gestimmt hat.

Und ich bin mir sicher, dass eine dräuende Machtübernahme von Rechtsradikalen hierzulande genügend Gegner:innen mobilisieren würde. (Was in Teilen Deutschlands natürlich anders aussieht.)

1 „Gefällt mir“

Das kann das Gericht nicht bzw. nur sehr eingeschränkt, daher verstehe ich auch die Science-Fiction-Überschriften aus den Artikeln von und über Sebastian Müller-Franken nicht so recht. Diesen „Schalter“, nach dem das BVerfG anfangen würde, ab 2031 Klimaschutz par ordre de Mufti zu machen, finde ich in dem Beschluss einfach nicht. Und Gerichte sind halt laut Verfassung an Recht und Gesetz gebunden, d.h. die können sagen, was nicht geht, aber nur eingeschränkt bestimmen, was zu tun ist.

1 „Gefällt mir“