LdN479 Arne Semsrott

Ich finde es schwierig, dass ungeprüft die reine Vermutung von Semsrott übernommen wird, dass es einen politischen Hintergrund gibt für die Ausladung. Ebenso wahrscheinlich ist, dass jemand, der bundesweit immer wieder Behörden nervt (ob jetzt berechtigt oder nicht sei dahin gestellt), einfach nicht erwünscht ist.

Transparenzhinweis: ich selbst arbeite in der öffentlichen Verwaltung und hab schon mit ihm zu tun gehabt. Wir haben schon Gerichtsverfahren gegen ihn gewonnen und bekommen unsere Gebühren trotzdem nicht, weil er zb keine vollstreckungsfähige Adresse angibt, sondern nur die der GFF (so viel btw zur Transparenz in der Folge). Will sagen: dass man dann so jemanden nicht auch noch unterstützen möchte ist vlt nachvollziehbar.

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Es gibt ja eine Art Gegendarstellung der Bürgermeisterin, die allerdings mehr Fragen aufwirft, als dass sie etwas klären würde:

Seltsames Demokratieverständnis, finde ich. Die Stadtbibliothek hatte ihn eingeladen. Sofern es sich nicht um mögliche Verstöße gegen die FDGO handelt, sollten sich andere da überhaupt nicht einmischen, denke ich.

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Wir haben diese Behauptung nicht übernommen, sondern haben sie als Vermutung von Arne Semsrott zitiert.

Arne Semsrott nimmt einfach ein demokratisches Recht nach dem Informationsfreiheitsgesetz bzw. entsprechenden Landesgesetzen war. Dass du das als „nerven“ empfindest solltest du vielleicht noch mal in Ruhe reflektieren … es ist nun einmal die Aufgabe der Presse, auch deine Arbeit kritisch zu hinterfragen.

Völlig unvertretbar wäre es, einem Journalisten städtische Räume nicht zu vermieten, weil er „nervt“. Sowas von einem öffentlichen Bediensteten zu lesen ist nachgerade schockierend, denn das wäre das Musterbeispiel einer rechtswidrigen Entscheidung (sachfremde Erwägung).

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Ich hab ja nicht geschrieben, dass ich das rechtlich sauber finde, was da passiert ist. Ich meinte nur, dass das Motiv für die (relativ sicher rechtswidrige) Entscheidung sehr gut auch ein anderes sein kann.

Und ja, wenn jemand seine Rechte wahrnimmt, dann aber Gebühren nicht bezahlt, dann nervt das.

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Mal als Advocatus Diabolo: Kann man jemand, der massenhaft Fragen nach IFG stellt, aber die Gebühren unter Verwendung von allerlei Tricks nicht zahlt, wirklich noch als Journalist bezeichnen oder nicht doch eher als Troll auf Kosten der Gemeinschaft?

Und stimmt es, dass die GFF dieses Schauspiel unterstützt? Falls ja, warum?

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Was sind denn diese „allerlei Tricks“?

Zugegeben, ich stecke in dem Thema nicht ganz tief drin, aber nach dem, was ich gehört habe, geht es Semsrott vor allem um die Klärung der Rechtsfrage, ob für IFG-Anfragen überhaupt Gebühren verlangt werden dürfen und wenn ja, in welchem Umfang. Denn scheinbar nutzen einige staatliche Stellen abschreckend hohe Gebühren, um Menschen davon abzuhalten, IFG-Anfragen zu stellen.

Ist halt toll, wenn man als Bürger das Recht hat, IFG-Anfragen zu stellen, aber eine Behörde das völlig aushebeln kann, indem sie Mondpreise für die Beantwortung dieser Anfragen festlegen kann.

Insofern wollen Semsrott und die GFF, dass die staatlichen Stellen, die Gebühren fordern, diese Gebühren einklagen, damit es zu Gerichtsverfahren kommt.

Also ich sehe hier kein „Schauspiel“, sondern relativ normale Verfahren, wie wir sie immer in solchen Dingen haben. Wenn Semsrott / Frag den Staat / die GFF die Verfahren verlieren, werden sie die Gebühren zahlen müssen. Bis dahin nutzt man jedes rechtliche Mittel, es nicht tun zu müssen. Alles andere wäre doch dämlich.

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Aber darum geht es ja. Semsrott hat nach IFG angefragt, Gericht hat gesagt, nein, kein Anspruch, und wir sitzen auf unseren außergerichtlichen Kosten (wer vor Gericht verliert muss diese des Gegners übernehmen). Durch den „Trick“ können wir die aber nicht vollstrecken, Gerichtsvollzieher haben sich schon geweigert, weil keine entsprechende Adresse vorliegt.

Die Folge ist, dass wir jetzt gar keine IFG von ihm mehr bearbeiten, bis nicht eine Adresse genannt wird, aber seit dem hat er bei uns auch nichts mehr angefragt.

Und eine Behörde kann auch nicht einfach Mondgebühren ergeben, sondern muss das haarklein an Hand des notwendigen Aufwands rechtfertigen und die Gerichte sind da auch streng.

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500 € ist für komplexe Anfragen kein Mondpreis. Es soll ohnehin aufwandsbezogen abgerechnet werden. Und rechne dann mal 500€ in Arbeitsstunden um. Das sind bei Hochqualifizierten gerade mal 5-8 Personenstunden. Eine einigermaßen komplexe Anfrage kann weit mehr Arbeit verursachen, vor allem wenn mehrere Bereiche und Personen beteiligt sind. Zudem sollen die Gebühren eben Trolle abhalten, Sinnlosanfragen zu stellen. Das halte ich absolut für gerechtfertigt.

Wenn dann selbst diese Gebühren nach rechtskräftigem Urteil nicht gezahlt werden, weil Semsrott nicht vollstreckungsfähige Adressen angibt, dann empfinde ich das durchaus als Tricksen, und frage mich, ob die GFF davon weiß.

Alles unter der Voraussetzung, dass die Anschuldigungen von @SunshineBob stimmen. Semsrott hat aber oft genug in Vorträgen deutlich gemacht, dass er IFG-Gebühren nicht zahlen will.

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Das eine sollte mit dem anderen nichts zu tun haben. Die Verweigerung der Zahlung ist ja unabhängig von der Bewertung der journalistischen Arbeit.

Die Frage ist doch nun, welches Ziel die IFG-Gesetzgebung hat.

Wenn IFG-Anfragen dazu dienen sollen, dass der Staat seiner Transparenzpflicht nachkommt, sind derartige Gebühren für komplexe Anfragen einfach kontraproduktiv. Mag sein, dass solche Kosten bei den Ämtern wirklich entstehen, aber die müssen dann halt vom Staat getragen werden.

Wenn wir davon ausgehen, dass es keine Transparenzpflicht gibt - klar, dann kann man 500 Euro für eine komplexe Anfrage verlangen. Aber meinem Verständnis von Demokratie und Rechtstaat entspricht das nicht. Wenn es einen Rechtsanspruch auf eine Auskunft gibt, sollte zwecks Vermeidung von Troll-Anfragen eher eine symbolische Gebühr erhoben werden, aber keine kostendeckende. Daher z.B. 5 Euro pro Anfrage, meinetwegen bei komplexen Anfragen bis zu 25. Aber definitiv keine 500.

In Fällen von „echter“ Trollerei, z.B. durch Reichsbürger, die dutzende bis hunderte sinnlose Anfragen stellen, kann man natürlich der Behörde dann auch irgendwann das Recht geben, Anfragen abzulehnen. Aber Semsrott ist offensichtlich kein Troll.

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Vlt ist der Hintergrund auch, dass man rechtskräftig verurteilten Straftätern keinen Raum anbieten möchte

Also jetzt wird’s aber ganz exotisch hier.

Semsrott wurde wegen der Veröffentlichung von Gerichtsbeschlüssen verurteilt, zu einer Geldstrafe(!) auf Bewährung(!), also der denkbar geringst-möglichen, symbolischen Strafe. Das Urteil ist zwar rechtskräftig, aber ein Verfahren vor dem BVerfG steht noch aus. Diese „Straftat“ ist der Inbegriff eines Bagatelldeliktes, juristisch weiterhin hoch-umstritten und sollte eigentlich abgeschafft werden (und ich hoffe auch, dass das BVerfG das ähnlich sieht…)

Wenn wir den Maßstab dafür, „strafrechtlich verurteilten Menschen“ den Zugang zu öffentlichen Räumen zu versagen, so niedrig ansetzen… tja, dann war’s das mit der Demokratie. Du siehst ja wie das in Russland, Türkei und co. läuft: Da werden den Oppositionellen ganz schnell absurde Straftaten angehängt, um sie aus dem öffentlichen Raum zu drängen…

—> Ein Versagen der Nutzung öffentlicher Räume ist allenfalls bei einschlägigen Straftaten sinnvoll und angemessen, daher bei Straftaten, die sich offensiv und aggressiv gegen die öffentliche Ordnung richten (Volksverhetzung, Gewaltaufrufe usw.). Nur hier ist ein Sachzusammenhang zur Nutzung öffentlicher Räume zu erkennen, der eine solche Maßnahme verhältnismäßig und unter ordnungspolizeilichen Blickpunkten notwendig machen könnte.

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Ich finde es schon schwierig, hier zu erkennen, was persönliche Meinung ist und wo du dich in den Blickpunkt der anderen Behörde begibst. Zumal wir beide die Beweggründe der Behörde nicht kennen.
Ein persönlicher Bias, weil jemand „nervt“, wäre jedenfalls das denkbar schlechteste.

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Meine persönliche Meinung ist, dass man Semsrotts Erzählung nicht einfach unhinterfragt übernehmen sollte. Es gibt, wie ich aufzeigte, auch andere, mMn naheliegendere, Gründe für die Ausladung.

Hab ich gesagt, dass diese dann rechtmäßig wären? Nein

Ist es Fakt, dass Semsrott ein rechtmäßig verurteilter Straftäter ist? Ja

Hab ich damit behauptet er wäre ein Schwerstkrimineller? Nein

mMn ist Semsrott jemand, der, weil er denkt alles besser zu wissen, sich über Gesetze hinweg setzt, die ihm nicht passen, alles angeblich im Dienste der Demokratie, wobei er durch das permanente Misstrauen sähen in staatliche Institutionen mithilft, genau diese zu korrodieren.

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Das Problem ist, dass diese Bezeichnung zwar juristisch korrekt ist, aber einen viel schwereren Eindruck erweckt, als angemessen wäre.

Beispielsweise dürfte man Semsrott nicht als „Vorbestraft“ bezeichnen, weil er dazu zu einer Geldstrafe von mindestens 91 Tagessätzen hätte verurteilt werden müssen. Er wurde aber nur zu 20 Tagessätzen (dazu noch auf Bewährung) verurteilt, ist also weit weg vom Status des „Vorbestraften“.

Die Bezeichnung als „rechtskräftig verurteilter Straftäter“ erweckt aber einen schwerwiegenderen Eindruck, als die Bezeichnung als „Vorbestrafter“ - und das passt einfach nicht.

—> Es mag wörtlich korrekt sein, setzt aber ein völlig falsches, geradezu populistisch-propagandistisches Framing, jemanden als „rechtskräftig verurteilten Straftäter“ zu bezeichnen, der wegen eines Bagatelldeliktes zu 20 Tagessätzen auf Bewährung verurteilt wurde und den man nicht einmal als „vorbestraft“ bezeichnen dürfte.

mMn ist Semsrott jemand, der, weil er maßgebliche Transparenzprobleme bei den Behörden erkannt hat, dagegen ankämpft, dass diese Transparenzprobleme bestehen bleiben. Er ist kein „Besserwisser“, der sich über „über Gesetze hinwegsetzt“, sondern ein Aktivist, der eine aus seiner Sicht (und ich teile seine Sicht) problematische Gesetzeslage ändern will.

Aber auch hier gilt halt: Des Einen Freiheitskämpfer ist des Nächsten Terrorist. Nur eben auf einer niedrigeren Ebene.

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Das mit dem vorbestraft ist so nicht ganz richtig. Die Strafe wird auch bei bis zu 90TS ins BZR eingetragen, man ist damit auch vorbestraft. In einem Registerauszug wird aber das über 90TS angezeigt, wodurch man sich nach außen als unbestraft bezeichnen darf. Bei einer neuen Verurteilung würde aber zb auch alles bis 90TS beim Strafmaß auswirken.

Absolut berechtigter Einwand. Ich kann auch der Begründung hier im Forum (wir übernehmen hier nur seine Vermutung) recht wenig anfangen. Eine Zusammenarbeit Semsrotts mit der GFF ist natürlich auch ein durchaus interessanter Fakt - das hätte die Einordnung des Beitrags meinerseits durchaus vereinfacht und hätte zumindest die Intention klarer gemacht.

Schmunzeln musste ich, als hier (positive!) Parallelen zu unserem Nordwolle-Vertreter gezogen wurden.

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Wenn der Grund für die Absage der Veranstaltung in der Person Semsrott bzw. in dessen vorherigen Handeln liegt, warum hat die Stadtbibliothek dann die Veranstaltung überhaupt erst geplant und auch inhaltlich begründet, warum sie stattfinden soll?

Oh, jemand in diesem Thread säht ganz massiv Misstrauen in staatliche Institutionen, genauer genommen in deren Bewusstsein, dass sie dem Bürger zu dienen haben und nicht zum Selbstzweck existieren.

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Ich denke diesen Text könnte man 1 zu 1 auch über Rundfunkgebührenverweigerer schreiben. Nur weil sich jemand als Aktivist wähnt ist er nicht automatisch im Recht.

MMn wäre verantwortliches Handeln gegen die Gebühren zu Klagen, nicht Anfragen zu stellen, diese nicht zu bezahlen, Verfahren zu verlieren und dann weiterhin nicht zu zahlen.

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