LDN464: Erbschaftssteuer auf Betriebe

Hey zusammen,

in der aktuellen Lage (#464) wird für ein mögliches Szenario für die Erbschaftssteuer auf Betriebe mit 1,25% (die angenommenen 25% auf 20 Jahre verteilt) gerechnet. Nicht dabei beachtet wird aber, dass diese 1,25% ja nur auf den zu versteuernden Teil anfallen. Bei einem Unternehmen mit z.B. 10 Millionen Wert müssen ja aber laut aktuellem Vorschlag der SPD davon nur 5 Millionen versteuert werden. Die Steuerlast beliefe sich somit auf gerade einmal 0,625% des Unternehmenswertes. Bei den angenommenen 10 Millionen Wert wäre das eine jähliche Belastung von 62.500€. Das würde in etwa einem Geschäftsführergehalt von 110.000 Brutto entsprechen. Davon dass Geschäftsführergehälter ein Unternehmen in die Zerschlagung oder den Ruin führen, habe ich persönlich aber noch nie gehört :wink:

In sofern halte ich den von der Union ausgemachten Fall für noch edgiger als in der Folge dargestellt.

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Es geht am Ende doch darum, das ein Soeder nicht moechte, dass seine Kinder Erbschaftssteuer auf die Millionen zahlen muessen, die seine Frau besitzt.

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Natürlich geht es darum. Im Kern stützt sich die Gegenargumentation ja aber auf zwei Aussagen:

  1. Die Erben müssten so viel Geld aus dem Unternehmen abziehen, dass dieses quasi zerschlagen werden müsste.

In der Folge wird ja schon klar gemacht, dass auch schon die 1,25% kaum relevant ins Gewicht fallen. Das ganze spitzt sich aber eben für „kleinere“ Unternehmen durch die Freibeträge nochmal deutlich zu. Und neben den reinen abstrakten Zahlen fand ich die Einordnung ganz interessant, dass die meisten Erben alleine schon durch ein gutes Geschäftsführergehalt die Steuern zahlen können und in den Meisten fällen trotzdem noch was vom Gehalt über bleibt.

  1. Wird immer gerne so getan, als wolle man mit der Erbschaftssteuer an das Ersparte von Oma Gertrude.

Daher finde ich kann man einfach nicht oft genug betonen, dass auch weiterhin hohe Freibeträge greifen und eine halbwegs substanzielle Belastung (von z.B. 1,25% jährlich) erst im hohen Millionenbereich greift.

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Als 3. Option zum Begleichen einer etwaigen Erbschaftssteuer gäbe es für Firmenerben noch die Möglichkeit Anteile an der Firma zu verkaufen. Das wäre für Firmen, deren Führung immer an die nächste Generation weitergegeben wurde, gleich einer Monarchie, eine Chance, um frischen Wind und mehr Innovationskraft in das Unternehmen zu bringen. Denn Monarchien zeichnen sich in der Regel nicht dahingehend aus, dass die besten Kandidaten regieren und Investoren sind nicht immer schlecht.

Ein Verkauf von Anteilen würde nicht zu einem Substanzverlust der Firmen führen.

Aber es besteht natürlich die Gefahr, dass es irgendwann zu einem Verlust der Mehrheit der Familiendynastie kommt.

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Wer sagt denn, dass ein Erbe selbst die Geschäfte führen muss, wenn er die Firma übernimmt?

Monarchien stehen nicht im Wettbewerb, Firmen in der Regel schon. Wenn nicht, dann haben sie ein Monopol, das sollte man in einer Marktwirtschaft vermeiden. Wer sich allen Neuerung verweigert, ist irgendwann weg vom Markt.
Was sind die besten Kandidaten? Das ist doch immer Definitionsfrage. Ist der Beste, der alles rausquetscht und täglich mit neuen Umstrukturierungsideen kommt? Ist der Beste, der langfristig denkt und nicht jede Mode nachrennt? Häufig stehen Effizienzgewinne im Gegensatz zum Resilienzgedanken.
Leider erkennt man erst im Nachhinein, wer wirklich der Beste war, weil so viele Parameter verborgen sind.
Um es mit einem Olympiavergleich zu sagen: Der beste Fußballspieler ist nicht unbedingt der beste Diskuswerfer. Leistungen muss definieren und diese Definition ist im realen Leben mitunter schwierig.. .

Eine begrenzten Gruppe kann man eher von ein Verzicht von Dividenden für ein paar Jahre überzeugen. um neue Wege zu beschreiten. Bei Aktiengesellschaften ist es schwierig bis fast unmöglich so einen Verzicht zu fordern, denn verliert das Unternehmen an Börsenwert und wird leicht zum Übernahmekandidat.

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Naja, der/die GeschäftsführerIn muss auch noch von irgendwas leben. Das war mir aufgefallen: Die Erbschaftssteuer muss der/die ErbIn aus versteuertem Einkommen begleichen, weil die eigentlich besteuerte Erbmasse ihm/ihr vollständig zufließt.

Das ist genau das Szenario, das die CDU und sonstige Gegner von Erbschaftssteuern auf Unternehmen fürchten und daher vermeiden wollen.

Unternehmen im Familienbesitz wollen aber keinen frischen Wind, und nicht um jeden Preis ihr Geschäft optimieren. Sie wollen den Wohlstand in der Familie halten.

Grundsätzlich ging es mir nur darum eine Option aufzuzeigen wie die Erbschaftssteuer bezahlt werden kann, ohne dass es zu einem Substanzverlust in der Firma kommt. Diese Möglichkeit wurde im Podcast nicht genannt.

In LdN 464 wurde ausgiebig über die Freibeträge diskutiert. Natürlich sind diese “zahlen” erstmal nur dahingesagt. Aber das Thema ist ja schon immer heiß diskutiert.

Zwei Punkte dazu.

Fixe Freibeträge?

Was spricht dagegen einen Teil der Freibeträge an z.b. Anzahl der Beschäftigten mit Deckelung zu koppeln? Denn genau dann “trifft” man die Firmen die nur existieren um Vermögen zu parken. Diese haben in der Regel einen sehr hohen Wert aber geringe Angestellten.
Zeitgleich kann ein Handwerksbetrieb mit 20 Angestellten deutlich günstiger vererbt werden.
Teilweise gibt es schon solche Regelungen bei der Verschonung. Allerdings nicht für “kleine” Firmen.

Natürlich müsste man das ganze ausgestalten. Was ist mit AGs/aufgeteilten Eigentum/Angestellt aber wann, …
Aber ich halte es für eine gute Gegenstrategie zum Argument “aber aber die kleinen Betriebe”.
Zeitgleich begünstigt es auch eher Firmen die die Leute für die sie arbeiten auch tatsächlich anstellen. Firmen die viel auf Leiharbeit und subunternehmer setzen würden es beim vererben wieder finanziell merken.

Verschonungsbedarfsprüfung vs stundung

Vielen sicher ein Begriff. Den Link zum Gesetz findet ihr unten. Der Anfang ist gut lesbar und lässt tief blicken…

Es war auch schon öfters Thema, aber dieses Mal ist es mir nicht aufgefallen. Kurzum bedeutet es “Du erbst heute über 26 Millionen aber hast heute paar keine Millionen für die Erbschaftssteuer? Dann erlassen wir dir einen sehr großen Teil.”
Details sind wie immer etwas komplexer, aber so läuft es auch schon heute.

Wäre das damit nicht auch hinfällig sobald man Stundung (Also Steuer begleichen über Zeit) generell etabliert? Schön dass man heute das Geld nicht hat. Aber morgen kann man zahlen. Wenn man die Steuerlast über Freibeträge abdeckt sehe ich keinen Bedarf mehr die “über 26 Millionen vererbts sich leichter” Regeln zu behalten.

[0] § 28a ErbStG - Einzelnorm

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Diese Regelung haette es m.E. eh nie geben duerfen. Diese Regelung ergibt vorne und hinten keinen Sinn.

Hier muss man aber auch sehen wer denn überhaupt Interesse daran hat Anteile eines solchen Familienunternehmens, vielleicht noch in einer Produktnische, zu kaufen.

Das wären in erster Linie entweder Mitbewerber, die man aber natürlich nur höchst ungern im eigenen Unternehmen hat, auch wegen der Gefahr von Abfluss von Know How und Kontakten.

Andere Möglichkeit wären große Kunden oder Lieferanten, aber da wären wohl eher Mehrheitsbeteiligungen zur strategischen Ausrichtung relevant.

Das nächste wären Finanzinvestoren. Diese mögen zwar für Innovationsdruck in der Organisation führen, erwarten in der Regel aber auch entsprechende Rendite und sind somit auch für eine andere Ausrichtung verantwortlich. Die kommen aber in der Regel auch nur in Frage wenn man entsprechend hohe Anteile verkauft, nicht bei 5% oder ähnlich niedrigen Beteiligungen.

Am ehesten kämen wahrscheinlich noch andere Familienunternemher in Frage, die sich durch eine Beteiligung eine Diversifikation erhoffen.

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