Es gibt keinen sachlichen Grund, warum Privatverkäufe von Immobilien nach zehn Jahren steuerfrei sind.
Damit hinkt dein Vergleich mit Betriebsvermögen vollkommen. Einfach den Verkauf nach zehn Jahren genauso behandeln wie nach neun Jahren und das Problem ist gelöst.
Ich habe nochmals ein eher naive Frage.
Würde die zehnjahres Klausel fallen und ein Ehepaar ist Eigentümer eines Hauses mit Grundstück, welches sie in den 1979 erbaut haben (D-Mark), wie wird dann eigentlich der Gewinn ermittelt?
Das klingt für mich fast unmöglich.
Das gleiche Problem könntest du haben, wenn Prinz Sowieso der 34. beschließt, die seit fünfhundert Jahren in Familienbesitz befindliche Kunstsammlung aufzulösen.
Da wird man mit Schätzwerten arbeiten müssen, in der Regel schlägt der Verkäufer dann selbst einen Wert dem Finanzamt vor und das kann dann entscheiden, ob es das annimmt oder nicht. Im schlimmsten Fall trifft man sich vor Gericht, beauftragt jede Seite einen Gutachter und das Gericht muss dann entscheiden. Wer aber nicht zu sehr von realistischen Werten abweicht, sollte damit durchkommen.
Das Haus von 1979 lässt sich aber relativ leicht ermitteln. Der Kaufpreis ist aktenkundig - und ja, den haben die Finanzämter auch noch von 1979. Interessant wird vor allem, was der Verkäufer an Abzügen geltend machen wird. Er hatte ja in der Zwischenzeit vermutlich einiges in das Haus reingesteckt.
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In der Tat, mir ging es mehr um diese Aufwendungen. 3 mal Renoviert, einmal Saniert usw. Die Rechnungen wird kaum jemand alle aufgehoben werden. Dazu kommen noch die Finanzierungsaufwendungen über die Jahre.
Wenn das Haus gekauft wurde, ja. Wenn nur das Grundstück gekauft wurde und das Haus dann errichtet wurde ist meines Wissens nichts in den Akten.
Die Grundsteuer beruhte bisher auf dem Gebäudewert. Den musstest du also mitteilen.
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Slartie
26
Das ist das Problem des Verkäufers, nicht des Staates. Der nimmt den aktenkundigen Verkaufspreis damals und den heute und rechnet die Differenz aus. Das ist der Wertgewinn. Wenn der Verkäufer jetzt Zweifel an dieser Kalkulation anmahnen will, dann sollte er besser ne gute Dokumentenverwaltung haben und die Rechnungen zur Plausibilisierung dieser Zweifel parat haben. Hat er nicht? Och schade, aber: sein Pech! Es ist nicht Aufgabe des Fiskus, Leuten beim Steuern sparen zu helfen. Wer das tun will, muss die Aufwände dafür schon selbst tragen, und bei nicht vorliegenden Rechnungen z.B. nen gerichtlich anerkannten Gutachter bezahlen für eine Einschätzung der damaligen Kosten einer vor längerer Zeit vorgenommenen Sanierung.
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Im Moment ist ja die Zehnjahresfrist noch gültig. Wenn nun der Staat diese abschaffen würde, dann ist er schon in einer Art Beweispflicht, weil woher sollte der Eigentümer wissen, dass diese Regelung nicht mehr gilt.
Slartie
28
Wieso Beweispflicht? Wenn sie abgeschafft würde, wäre das eine Gesetzesänderung. Die würde über die üblichen Kanäle veröffentlicht und dadurch erfährt der Eigentümer davon.
Und wenn er dann was verkauft, klopft das Finanzamt bei ihm an und will die Steuer. Genau wie es das jetzt ja auch tut, sofern man nicht unter einen der befreiten Fälle fällt.
Versteh das Problem da jetzt nicht wirklich.
Das ist eine nachträgliche Gesetzesänderung. Es besteht im Moment und über die letzten Jahre oder sogar Jahrzehnte kein Anlass und schon gar keine Pflicht zur Aufbewahrung von Rechnungen.
Das wäre genauso wenn man die Aufbewahrungspflicht für Unternehmen auf 15 Jahre rückwirkend steigert und bei der nächsten Prüfung die nicht mehr verfügbaren Unterlagen von vor 14 Jahren vorlegen soll. Das ist einfach nicht möglich und darf nach meinem rechtlichen Verständnis auch nicht zum Nachteil des Betroffenen ausgelegt werden.
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Das stimmt. Es gibt zwei Möglichkeiten, wie damit umgegangen werden kann:
- Alle Häuser, die zehn Jahre und länger vor der Änderung angeschafft wurden, sind außen vor und bekommen Bestandsschutz.
- Der Gesetzgeber schafft eine Pauschalregelung. Die wird mit Sicherheit schnell gerichtlich geprüft werden, die Chancen stehen aber gut, dass das aufgrund sonst drohender Marktverwerfungen durchgeht.
Es gab übrigens im Zivilrecht einen Fall, dass der Insolvenzverwalter alte Rechnungen einklagte, die im System noch offen waren. Da waren auch Privatkunden dabei, deren Rechnungen älter als zwei Jahre waren. Wer keine Kontoauszüge o.ä. vorlegen konnte, durfte zahlen.
Edit:typo
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Slartie
31
Es gibt doch überhaupt keine Pflicht, Rechnungen vorzulegen. Wenn du keine Rechnungen hast, dann kannst du eines von zwei Dingen tun:
- Einfach die Steuer bezahlen, ohne sie durch Sanierungsaufwände reduzieren zu können
- Einen Gutachter bezahlen, der nachträglich bestimmt, welche Sanierungsaufwände in welchem Wert ungefähr in einer Immobilie vorgenommen wurden, und wie viel der Wertsteigerung auf diese Tätigkeiten zurückzuführen ist
Das ist doch jetzt schon so, in den Fällen, in denen Wertsteigerung nicht steuerfrei realisiert werden kann (weil z.B. die 10 Jahre noch nicht um sind). Es besteht auch jetzt keine Pflicht, die Rechnungen aufzuheben, und dennoch gibt es Fälle, in denen Wertsteigerung eben nicht steuerfrei ist, und in den Fällen gibt es meines Wissens obige Optionen. Das scheint ganz offenbar legal zu sein, sonst würde da seit Jahrzehnten schon illegaler Murks betrieben. Wo soll das Problem sein, wenn man diese in <100% der Fälle schon lang erprobte Vorgehensweise auf 100% der Fälle ausdehnt?
Wir haben durchaus das Problem mit der Rechtssicherheit. Der Bürger darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass ein neues Gesetz Entscheidungen, die aufgrund alter Rechtslage getroffen wurden, nicht zum Nachteil gereichen, es sei denn, andere Aspekte wiegen schwerer. Insofern hat @mr.mucki schon recht. Dem muss der Gesetzgeber in irgendeiner Weise Genüge tun und kann nicht einfach sagen: Pech, dann nimm dir eben einen Gutachter.
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