Moin,
am Anfang zum Haushaltsurteil behauptet ihr, das BVerfG hätte im Rahmen eines Organstreitverfahrens eine abstrakte Normenkontrolle durchgeführt. Das ist, wenn ich mich nicht irre, falsch.
Die abstrakte Normenkontrolle sowie das Organstreitverfahren sind eigene, unabhängige Verfahrensarten. Im konkreten Fall handelt es sich einfach nur um eine abstrakte Normenkontrolle, erhoben von 197 MdBs. Mit einem Organstreit hat das ganze nichts zu tun.
Ich höre den Podcast immer gerne, macht weiter so