Nein, er bezieht sich auf Mietnomaden. Für Wohnungstausch bitte einen neuen Thread öffnen oder einen alten zum Thema suchen.

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Ich glaube du verstehst da etwas falsch. Es geht darum, dass diese Familien (ich kenne mehrere) die Wohnungen/Häuser in 3-5 Jahren an Kinder oder Enkel weitergeben wollen und Angst davor haben, auf Mietnomanden zu treffen, die die Substanz schädigen oder einen jetzt einziehenden Mieter, der den man dann trotz Eigenbedarfs jahrelang nicht kündigen kann.

Es geht nicht um Mitleid, sondern darum dass die aktuelle Rechtssituation diese Leute vom Vermieten zurückschrecken lässt und uns damit Wohnraum leer steht.

Bist du nicht sonst eine der ersten, die für eine bessere Wohnraumnutzung plädiert, um dem Wohnungsmangel zu begegnen?

Ich bin Mieter. Aber darum ging es nicht. Es ging hier mit keinem Wort darum Mieterrechte einzuschränken, sondern das Verlustrisiko durch ungerechtfertigte Verschleppung (bspw. verlorene Revision oder ausbleibende Durchsetzung des Urteils) fair zu verteilen, statt das Opfer mit den Verlusten im Regen stehen zu lassen.

Warum reden wir hier eigentlich so krass aneinander vorbei. Das habe ich doch schon mehrfach hier deutlich gemacht.

Einerseits kann ich das verstehen, andererseits kann die Substanz auch bei Leerstand geschädigt werden (heizen, lüften…).
Und wie lange soll es denn dann leer stehen…

Das ist in meinen Augen genau der Fehler in der Denke. Hier werden Bürger mit kleinem Besitz gleichgesetzt mit Großkonzernen. Natürlich ist es grundsätzlich richtig, dass ein Invest immer auch ein Risiko birgt und die Belohnung dafür die Rendite ist bzw. sein kann. Es ist auch falsch jegliches Risiko zu verstaatlichen und den Gewinn aber fein dem Individuum zuzuschreiben. Das ist alles nicht die Frage.

Unterm Strich bedeutet Deine Aussage in der Form aber ja, dass es für kleine Vermieter doch viel sinnvoller wäre das Risiko zu mitigieren, in dem sie z.B. statt selber Wohnraum bereitzustellen, besser in größere Wohnungskonzerne oder Investmentfonds investieren. Wenn der Weg der vermeintlich Bessere ist … meine Erfahrung ist eigentlich, dass ein von beiden Seiten vernünftiges Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter für alle Beteiligten und auch gesellschaftlich der beste Weg ist.

In welchen Fällen ist Leerstand denn besser als eine schlechte Vermietung?
So ziemlich nur in Fällen von wirklich destruktivem Mietnomadentum, aber diese Fälle dürften selbst innerhalb der (kleinen!) Gruppe der Mietnomaden nur einen winzigen Bruchteil machen. Das sind dann die Fälle, die es in effekthaschende Trash-TV-Sendungen oder Zeitungsartikel schaffen, aber das sind nicht die Normalfälle. Wer aus Angst vor so einem Fall lieber Leerstand akzeptiert, akzeptiert auch lieber Langzeitarbeitslosigkeit, als sich dem Todesrisiko des täglichen Arbeitsweges auszusetzen. Hier steht einfach Risikovermeidungshandlung und tatsächliches Risiko in keinerlei Verhältnis.

Wie gesagt, man muss sich vor Augen führen, dass alle Regelungen, nach denen der Staat ein finanzielles Risiko in bestimmten Mietrechts-Konstellationen übernehmen soll, auch für Großkonzerne gelten. Denn eine Formulierung, die nur für „kleine, private Vermieter“ gilt ist sehr schwer verfassungskonform gestaltbar.

Ich halte es schlicht generell für falsch, staatliche Subventionen zum Auffangen klar vorher bekannter Risiken vorzunehmen. Der Vermieter kennt die Risiken und muss diese in seine Kalkulation einpreisen - entweder durch kalkulatorische Zuschläge (bei Vermietern mit vielen Wohnungen, wo ein Mietnomade keine Existenzbedrohung ist) oder durch Versicherungen (bei Vermietern mit wenigen Wohnungen). Dadurch werden privat vermietete Wohnungen dann geringfügig teurer und der Staat kann dann gerne diesen Effekt über Wohngeld und andere Leistungen auffangen, sofern sie bedürftige Bürger betreffen. Aber eben auch nur dann. Alles andere wäre die klassische „Subventionierung mit der Gießkanne“, die zum aller größten Teil an die Falschen, daher die nicht-bedürftigen, fließen würde, um deren Eigentumsvorsprung gegenüber dem Nicht-Eigentümer zu verfestigen.

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Kein Widerspruch. Schädigung durch Leerstand kann passieren.

In meinen Fällen wohnen die Eigentümer aber in der Nähe und gehen wohl regelmäßig lüften, während die Heizung auf geringem Niveau durch läuft.
Der Zustand soll, wie oben beschrieben, wohl 3-5 Jahre anhalten.

Wir können das Thema aber auch auf die Oma ausdehnen, die nach dem Tod des Partners allein in ihrem 130 m2 Haus wohnt. Für die wäre es sicher besser in eine 50m2 Wohnung in der Nähe zu ziehen und das Haus zu vermieten (sofern es für die Enkel in der Familie bleiben soll).

Nun müsste sie sich auf die Mieteinnahmen verlassen um ihre eigene Miete zu tragen. Ich habe einen solchen Fall in der Familie (Schwiegeroma). Das ist ein No Go. Viel zu groß ist die Angst vor Mietprellern, die das Haus kaputt machen und sie dann ihre Wohnung nicht mehr zahlen kann.

Da hilft dann auch nicht sowas hier

, denn ein Mensch kann an sowas durchaus auch kaputt gehen. Schließlich verstehen manche ihr Haus als Vermächtnis an den Nachwuchs und Lebenswerk. Ich bin mir sicher, eine Kündigung meiner Wohnung verkrafte ich weit besser als Schwiegeroma den Verlust ihres Eigenheims.

Ich vermute dieser Fall ist sogar noch weit verbreiteter als der meiner Freunde, die das Haus für die nächsten Generationen leer stehen lassen wollen.

Und andere Menschen gehen daran kaputt, dass sie niemals Eigentum erwerben können, weil die Gesellschaftsordnung zu sehr darauf eingerichtet ist, das Eigentum derer zu bewahren, die es bereits haben (siehe Erbrecht). Wenn wir das Eigentum zu stark schützen, indem wir staatlicherseits den Verfall des Eigentums ständig mit Subventionen verhindern, verstärken wir nur das Problem der einseitigen Eigentumsverteilung. Wer mit seinem Eigentum - egal ob als Vermieter oder Unternehmer - schlecht wirtschaftet, weil er existenzielle Verträge mit den falschen Leuten / Firmen eingeht oder sich gegen existenzielle Risiken nicht über Versicherungen und ähnliches absichert hat einfach Pech gehabt. Da ist Mitleid mMn einfach Fehl am Platz.

Das ist einfach extrem irrational und muss im Zweifel über eine Leerstand-Steuer oder ähnliches verhindert werden (dazu gab es hier auch schon einen Thread). Ich kann da immer wieder nur Artikel 14 Abs. 2 GG zitieren: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“

Wer Wohnraum in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt leer stehen lässt, weil er aus Angst lieber die Wohnung leer stehen lässt, statt eine Versicherung gegen die befürchteten Schäden abzuschließen, oder weil er meint, der Staat sollte sein Eigentum versichern, und deshalb „aus Trotz“ nicht vermietet, soll hier ruhig richtig zur Kasse gebeten werden.

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Nun, ich denke, es ist klar, dass ich damit nicht die schwächsten Glieder dieser Gesellschaft meine. :wink: Diese haben meistens viel weniger Ressourcen und Möglichkeiten.
Alle, die genug Ressourcen haben, wurden bereits durch Gesellschaft, Familie oder das Leben reich beschenkt. Sie brauchen die Unterstützung im Zweifel nicht.

Ich denke dein Punkt ist klar. Nur eins,

es ist keine Subvention Menschen, die im Recht sind, auch Recht zukommen zu lassen. Es ist eher Enteignung durch ausbleibende Rechtsdurchsetzung Menschen weitere Verluste aufzuhalsen.

Nochmal, der Unternehmer kann entscheiden seinen zahlungsunwilligen Kunden nicht weiter zu beliefern. Und er tut das auch in aller Regel, sonst geht er baden. Der Vermieter wird jedoch gezwungen erst alle nötigen Instanzen durchzuklagen und selbst dann noch lieb um Rechtdurchsetzung bitten zu müssen, wenn er zweifelsfrei und rechtskräftig geurteilt im Recht ist. Das wäre als wenn das Land Niedersachsen einen VW-Zulieferer bis zum BGH Urteil in 5 Jahren zwingt weiter VW mit Teilen zu versorgen, auch wenn VW seine Rechnung nicht zahlt.

Das Ansinnen einer solchen Rechtslage ist klar (Schutz der Bedürftigen), aber die faktische Situation ist absurd. Recht muss auch umgesetzt werden und wenn der Staat sich dagegen weigert (was sein gutes Recht ist), muss er halt für die Verluste aufkommen.

So ich bin raus. Ich glaube meine Position ist klar geworden.

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Hallo in die Runde,

als Erstverfasser möchte ich nicht gleich einen neuen Thread eröffnen, aber vermutlich wäre dies sinnvoll.

Ich möchte auf die Unterscheidung zwischen institutionellen und privaten Vermietern eingehen, die im Kontext der Idee Wohnungstausch erfreulicherweise vorgenommen wurde. Ich bin als Mensch wirklich für Mieterschutz, wenn ein ganzer Block entmietet werden soll. Als Eigentümer eines kleinen Einfamilienhauses aber vermiete ich die leerstehende Einliegerwohnung schlicht nicht mehr, weil man als Vermieter kaum Handhabe hat, wenn es nicht passt. Fast 40.000 € und die letzten Nerven hat mich der Rechtstreit plus Renovierung der komplett abgefuckt hinterlassenen Wohnung zuletzt gekostet. Die potentiellen Einnahmen stehen leider in keinem Verhältnis zum Risiko juristischer Auseinandersetzungen. So hat die Schwiegermutter Platz für ihre Aquarelle und dem Wohnungsmarkt steht eine Zweizimmerwohnung weniger zur Verfügung – herzlichen Glückwunsch, Mieterschutz …

Ich denke, dass generell mehr auf diese Unterscheidung eingegangen werden sollte, denn wie ich sehen es viele.

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Es sind schon Unternehmen pleite gegangen, weil ein Großkunde nicht gezahlt hat. Sollte der Staat da auch einspringen und denen die offenen Rechnungen begleichen?

Nein. Ich habe den Unterschied doch mehrfach klar gemacht.

Nochmal in der Hoffnung, dass du mich nur missverstanden hast. Ein Unternehmen kann seine Verträge kündigen wenn der Partner seinen Vertrag nicht mehr einhält. Wenn das zur Pleite führt, hat man schlecht diversifiziert und damit die Pleite riskiert. Pech!

Ein kleiner Vermieter kann nur an wenige Haushalte vermieten, ist also per se schlecht diversifiziert. Damit muss der Vermieter ohnehin leben. Schwierig wird es allerdings dadurch, dass der Vermieter schon mehrere Monate Mietausstand akzeptieren muss, bevor er überhaupt den Vertrag kündigen kann. Auch das, geschenkt, denn jeder Vermieter weiß, dass das möglich ist. Und auch die Monate bis zum Urteil im Zivilprozess sind einzukalkulieren.

Danach endet aber die Verantwortung des Vermieters. Wenn nun der Staat die Räumung verzögert oder der Mieter durch Revisionen oder Besetzung der Wohnung, dann ist das nicht das Problem des Vermieters.

Niemand würde vom Unternehmer verlangen weiter Leistungen zu erbringen, wenn der Auftraggeber nicht zahlt. Beim Vermieter hingegen ermöglicht die Rechtslage, dass selbst dann der Vermieter noch liefern muss wenn Gerichte entschieden, dass der Vertrag korrekt gekündigt wurde.

Siehst du wirklich keinen Unterschied?

Um bei deinem Vergleich zu bleiben, das wäre als wenn der säumige Großkunde trotz ausstehender Rechungen täglich beim Lieferanten hereinspaziert, an der Rezeption nicht grüßt und sich dann anschließend im Lager bedient.

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Wie oft kommt das vor? Und warum soll der Staat einspringen, wenn es dafür eine relativ günstige Versicherung gibt?
Und um beim Beispiel zu bleiben: Es ging dir darum, die Existenz des Vermieters zu retten. Du hast die Unternehmen ins Spiel gebracht. Wäre es da nicht auch Staatsaufgabe, diese zu retten, wenn sie unverschuldet in die Pleite rutschen?

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Der Vergleich mit Unternehmen und Zahlungsausfällen wurde nicht von mir ins Spiel gebracht, ich habe ihn nur geradegezogen, damit er halbwegs vergleichbar ist.

Der Threadersteller hat eingangs die These aufgestellt, dass Mietnomaden nur äußerst selten vorkommen und als Scheinargument der Vermieter gebracht werden (und wenn ich mich nicht irre bezog sich das auf die Diskussion zum Wohnungstausch). Die Diskussion hat sich dann etwas in Richtung Räumungsklagen und Dauer von Räumungsklagen verschoben.

„Erlaubt ist ein Zeitmietvertrag, […] Auch wenn die Vermieterin oder der Vermieter die Wohnung nach der Mietzeit selbst nutzen will, kann sie oder er den Vertrag wegen Eigenbedarf befristen.“

Problem gelöst.

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Nichts gelöst. Wenn der Mieter schlichtweg nicht auszieht, was kannst Du als Vermieter machen? Dir sind böse die Hände gebunden, weil Du ihn nicht einfach auf die Straße setzen darfst, erst recht nicht, wenn es sich um Ältere oder Familien mit kleinen Kindern handelt. Da kann man ja menschlich noch ein wenig Verständnis haben, aber auch die wussten, was sie unterschreiben. Also bleibt der langwierige Klageweg … Recht haben und Recht bekommen sind halt zweierlei Schuh

Fatal ist dann zusätzlich auch, dass Du unbedingt binnen 2 Wochen dem Mieter nochmal (schriftlich) darlegen musst, dass Du mit seiner Verweigerung auszuziehen nicht einverstanden bist, sonst tolerierst Du stillschweigend den Nicht-Auszug und der Vertrag verlängert sich auf unbestimmte Zeit.

Und so Zeug weiß der normale Kleinvermieter doch oftmals gar nicht, da er die Vermietung nur „nebenberuflich“ macht. Klar, ist halt sein Pech kann man sagen. Man kann aber auch sagen: Dann lass die Vermietung und was kümmert es Dich, wenn viele Menschen keine Wohnung haben. Du hast eine und wenn der Staat Dich mehr betraft für Vermietung und alleine lässt … investiere Dein Geld woanders.

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Laut dem link gibt’s ein Eilverfahren, da die Tatsachen doch ziemlich eindeutig sind.

Ist es in dem Falle auch, Unwissenheit kann man da schlecht schützend vorschieben, man sollte sich schon über die Rechtslage klar sein.

Man kann aber auch sagen, dass du grundsätzlich jedem Mieter bösen willen unterstellst, die alle nur ihren Vermieter über den Tisch ziehen wollen.

Oder aber du möchtest es lieber zum Vorteil der Vermieter, so dass du ohne Angabe von irgendwelchen Gründen morgen obdachlos sein kannst, weil dein Vermieter einen Rappel bekommen hat u d dich raus wirft.

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Wenn man die Wohnung leer lässt, verschenkt man halt Geld. Der Qualität tut es auch nicht gut, wenn sie im Winter nicht geheizt wird, Renovierungen und Erhaltskosten sind nicht mehr steuerlich absetzbar.
Und wenn man sich der Aufgabe nicht gewachsen fühlt, kann man immer noch einen Dienstleister engagieren.
Aber wie du schreibst, es wird keiner zu seinem Glück gezwungen, wenn man nicht vermieten will, lässt man es halt.
Wenn nun Freunde und Nachbarn einem Rücksichtslosigkeit gegenüber Wohnungssuchenden vorwerfen - ja, damit muss man dann eben auch klar kommen.
Meine 90jährige Oma hat mir auch gesagt, sie habe ein schlechtes Gewissen. Sie wohnt jetzt in dem großen Haus alleine und Ukrainerinnen brauchen dringend Wohnraum, sie möchte aber nicht mehr mit Fremden das Bad teilen. Der habe ich dann auch gesagt: das ist in deinem Alter wirklich nichts mehr, was man von dir verlangen kann.

Ich glaube, niemand unterstellt bösen Willen.

Wenn es bezahlbare Wohnungen zu Hauf gäbe, würden alle Mieter bis auf sehr wenige Einzelfälle (die mit bösem Willen) schon aus eigenem Interesse ausziehen, sobald das bestehende Mietverhältnis aufgekündigt oder sonst belastet ist, insb. wenn eine Umzugskostenpauschale dabei rausspringt.

Nun ist das aber nicht so. Wohnungssuche ist immer anstrengend, psychisch belastend und heutzutage ziemlich sicher mit hohen Folgekosten im Sinne einer höheren Miete in der neuen Wohnung verbunden. Diese Strapazen der mitunter aussichtslosen Wohnungssuche sind für viele Menschen wesentlich belastender, als der drollige Vermieter, der ab und an mal nachfragt, wie’s ausschaut. Dann spielen die Anwälte mit rein, die Mieterrechte bis zum Exzess ausnutzen und dabei Anstand und abwägenden Menschenverstand außer Acht lassen, sodass sich die gepamperten Mandanten sogar noch im Recht fühlen. Dieselben Anwälte haben zeitgleich natürlich andere Fälle, wo sie auf Vermieterseite das gleiche Spiel spielen. Ein sich selbst erhaltendes System.

Und ja, noch mal oben drauf kommt bei manchem Menschen das, was auch hier in wenigen Beiträgen rauszuhören war: Die unterschwellige Meinung, dass der Vermieter ja eh ein Bonze ist, den zu ärgern ein bisschen robinhoody ist.

Es ist ja nicht so, dass man als Vermieter kein Verständnis für die schwierige Situation hätte, aber gerade bei der (berechtigten) Eigenbedarfskündigung muss man doch einsehen, dass dem Vermieter genau dieselbe strapaziöse Wohnungssuche auferlegt wird, obwohl ihm die gewünschte Wohnung gehört und obwohl er auf diese nach ordentlicher Kündigung auch einen Anspruch hat. Hier mag man wieder annehmen, der Vermieter hätte bessere Karten bei der Suche, weil er ja Mieteinnahmen vorweisen kann. Unabhängig davon, dass Eigentumswohnungen oft kreditfinanziert sind und die Mieteinnahmen die Raten gar nicht decken, ist das Gegenteil der Fall: Da er ja eigentlich weiterhin sein Eigentum bewohnen möchte, wird er sich von Haus aus hart tun, zumal die Neuvermietung auch nichts Angenehmes ist, was der Vermieter der Ersatzwohnung nach ein paar Monaten schon wieder machen möchte.

Bei Aktienanlagen wird ja immer darauf hingewiesen, dass man nur Geld einsetzen soll, das man eigentlich übrig hat; dasselbe gilt halt mittlerweile für Mietwohnungen. Wenn auch nur ein Hauch von Eigenbedarf am Horizont erkennbar ist: Keine Vermietung zu Wohnzwecken.

Es ist leider eine crux. Aber ich bin überzeugt, dass Mieterrechte lang genug gestärkt wurden und jetzt mal wieder die Vermieterseite dran wäre. Insbesondere deshalb, weil massive, politisch gewollte Kostensteigerungen die beschriebene Situation befeuern.

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