Ab etwa 1:01:00 wird die Forderung u.a. des Deutschen Städtetags nach „Vision Zero“ thematisiert, welche die FDP ablehnt.
Vielen ist gar nicht klar, dass Vision Zero schon längst Teil der Straßenverkehrs-Ordnung ist. Und zwar in der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung“, also der Arbeitsanweisung für die ausführenden Verwaltungen.
Zitat zu § 1 der StVO - Grundregeln (also ganz am Anfang der VwV-StVO):
„Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) regelt und lenkt den öffentlichen Verkehr. Oberstes Ziel ist dabei die Verkehrssicherheit. Hierbei ist die „Vision Zero“ (keine Verkehrsunfälle mit Todesfolge oder schweren Personenschäden) Grundlage aller verkehrlichen Maßnahmen.“
Würden das die kommunalen Verwaltungen ernst nehmen und ihre verkehrlichen Anordungen (also z.B. Anordnen von Verkehrszeichen) daran ausrichten, bräuchte es nicht auch noch die Aufnahme ins StVG.
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