LDN353 Schutzquote Arbeit für Geflüchtete

Anmerkung: Ihr erwähnt, dass die Schutzquote bei 52% liege. Was den Eindruck erweckt, dass die Hälfte aller Anträge unberechtigt ist. Habe in dem Artikel mal gelesen dass die bereinigte Schutzquote aussagekräftiger sei. Diese liebt bei deutlich mehr 71%.

Ich kopier mal die Erklärung rein.

Der ganze Artikel ist zwar interessant, aber man sollte nicht erst extra suchen müssen, was bereinigt wird.

„Aussagekräftiger ist allerdings die bereinigte Schutzquote. Denn viele Anträge werden ohne inhaltliche Prüfung entschieden. Das ist etwa der Fall, wenn ein Asylantrag zurückgezogen wurde oder ein anderes EU-Land zuständig ist. Zieht man von den bearbeiteten Fällen die „formellen Entscheidungen“ ab, kommt man für die Zeit zwischen Januar und August auf eine bereinigte Schutzquote von 71 Prozent.“

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