LdN349 - Sinnhaftigkeit der Senkung der Grunderwerbsteuer

Exakt das! Und deswegen ist die ideale Grunderwerbssteuer auch ganz simpel: 0%.

Wenn man Wohnraum besteuern will, weil ja staatlicherseits bereitgestellte öffentliche Infrastruktur diesen Wohnraum überhaupt erst „wohnlich“ macht und diese Infrastruktur irgendwie finanziert werden muss, dann sollte man das Halten von Wohnraum besteuern, nicht den Erwerb von Wohnraum. Sprich: wir brauchen statt Grunderwerbssteuer eine deutlich höhere Grundsteuer. Damit es sich möglichst stark lohnt, wenn man pro Kopf weniger Quadratmeter Wohnraum okkupiert, und möglichst wenig kostet, diesen Wohnraum zu wechseln, wenn sich die Zahl Köpfe in der Wohngemeinschaft über die Zeit ändert. Die Energiekosten leisten zwar seit Kurzem einen signifikanten Beitrag bei dieser Motivation, aber die Grunderwerbssteuer bremst diese für eine effiziente Wohnraumnutzung sehr wichtige Anpassung extrem aus. Höhere Grundsteuern könnten sowohl die Steuerausfälle beim Entfallen einer Grunderwerbssteuer kompensieren als auch diese erwünschte Lenkungswirkung verstärken.

Und das scheinbare Gegenargument „aber Mieter zahlen die auch, und für die wird das teurer und es entfallen keine Grunderwerbskosten im Ausgleich“ ist bei genauerem Hinsehen überhaupt keines. Jeder Mieter hat einen Vermieter, und der hat den Kostenblock Grunderwerbssteuer irgendwann mal zusammen mit dem Preis der Immobilie bezahlt und lässt sich den über eine entsprechend rentierlich kalkulierte Kaltmiete refinanzieren. Sprich: genau wie die Kunden im Supermarkt effektiv die Baukosten des Supermarkts über die Zeit bezahlen, zahlen die Mieter effektiv sowieso die Grunderwerbssteuer, und nicht der Vermieter. In einer hypothetischen Welt ohne Grunderwerbssteuer ist das Mietniveau einfach etwas geringer, und somit ergibt sich die nötige Luft für höhere Grundsteuern. Letztlich ist das im Mietfall langfristig betrachtet ein Nullsummenspiel.

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Ich hoffe, dass du das nicht nüchtern geschrieben hast.

Selbstverständlich haben wir das richtig dargestellt. Wir haben den von der Union in ihrem Gesetzentwurf zu Grunde gelegten Fall betrachtet, dass jemand ein Haus bauen möchte. Dann kauft er sich ein Grundstück, und dann fällt auch nur auf das Grundstück die Grunderwerbssteuer an, nicht aber auf Steine, Zement und was man sonst noch alles zum Bau eines Hauses braucht.

Und was bitte reitet dich, allen Ernstes auch nur zu erwägen, wir könnten etwas absichtlich falsch darstellen? Starker Tobak.

Grundlegend incl. Erklärung versteh ich das, aber eine Frage: wie ist das bei Grundsteuer und Gewerbegebäuden, also Gebäude komplett ohne Wohneinheit?

Funktioniert das Modell da auch?

Wir haben 43 Millionen Wohnungen in Deutschland mit gesamt 4 Milliarden Quadratmetern.
Knapp über 50 Millionen der Deutschen wohnen zur Miete, dabei handelt es sich um 31% aller Haushalte.
Eigenheimbesitzer sind also selten Familien. Wer also als Nicht-Familie sich ein Eigenheim geleistet hat, wird das nicht gegen etwas kleineres eintauschen, es sei denn, er muss. Da hilft auch eine niedrigere Grunderwerbssteuer nichts. In Gegenteil schafft das Anreize bei mehr Liquidität das Eigenheim gegen ein noch größeres einzutauschen.
In übrigen empfinde ich es als falsches Steuerungssignal, dass Häuser eine niedrigere Umsatzsteuer haben als andere Güter.

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Das glaube ich nicht, denn der Vorschlag basiert ja darauf gleichzeitig die Grundsteuer zu erhöhen, so dass derjenige der sich ein größeres Eigenheim zulegt dauerhaft höhere Kosten hat, nicht nur beim Erwerb.

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Ich wüsste nicht, warum das Wechseln auf ein Modell, in dem statt einmalig anfallender extrem hoher Kosten die ungefähr selben Kosten einfach über längere Zeit monatlich anfallen, im Fall von Gewerbeimmobilien nicht ebenso funktionieren könnte. Auch da will man ja den Gewerbetreibenden möglichst flexibel das Wechseln der Arbeitsstätte ermöglichen, wenn sich die Anforderungen an diese ändern. Dass die Gewerbe das ähnlich sehen und diesen Bedarf ganz klar auch haben sieht man heute ja schon an der extrem hohen Mieterquote im Gewerbebereich.

Die Frage die über allem steht ist doch:
Ist diese Senkung der Grunderwerbssteuer es POLITISCH wert, um mit der AFD diese durchzusetzen.
Denn der CDU war vor der Abstimmung klar, dass der Antrag durchgehen wird.
Ich habe die LdN für mich so interpretiert, dass dies verneint wurde.

Das dies eine Erleichterung für alle Häuslebauer*innen ist, ist doch gar nicht in Frage gestellt worden.
Und ob diese Erleichterung für jemand einen kleinen oder großen Einfluss hat, ist doch von Projekt zu Projekt höchst unterschiedlich.

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Ja, beim Kauf eines fertigen Gebäudes ist die Differenz größer… trotzdem spricht die CDU-Führung immer von den „Häuslebauern“… und dass Unternehmen und Investoren von der Steuersenkung wesentlich mehr profitieren, dürfte auch klar sein… da wird also der „Traum vom Hausbau“ missbraucht als Rechtfertigung… junge Familien könnten anders sicherlich besser unterstützt werden…

Also ohne mich tiefgehend damit beschäftigt zu haben, würde ich vermuten, dass die Grunderwerbsteuer so ein bisschen die Spekulation auf Wohnraum mildern. Jetzt nicht komplett verhindern, aber ein bisschen dämpfen.

Aber unabhängig davon, das Kaufen von Wohnungen und Häusern ist eher ein Luxusproblem. Das größere Problem sind die hohen Mieten (die fehlenden Wohnungen), wobei Thüringen da vermutlich noch deutlich geringere Probleme hat, als andere Bundesländer. Aber wenn man nun, wie die FDP und CDU, davon ausgeht, dass das Geld knapp ist, könnte man das Geld trotzdem deutlich besser investieren. Z.B. in dem man mit dem Geld neue Wohnungen baut.

Naja, wenn man diesen Effekt will, sollte man eher die Haltekosten als die Erwerbskosten erhöhen.

Grundsätzlich wäre ich für eine Sonderabgabe für nicht genutzten Wohnraum. Diese sollte unter folgenden Voraussetzungen anfallen:

  1. Der Wohnungsmarkt ist angespannt (sie fällt daher nicht dort an, wo hoher Leerstand herrscht, z.B. im ländlichen Bereich)
  2. Der Wohnraum wird aktuell nicht genutzt (keine Selbstnutzung, keine Vermietung)
  3. Der Wohnraum könnte vermietet werden (keine aktuellen massiven Bauarbeiten oder ähnliches, die eine Vermietung verhindern)
  4. Eine Schonfrist von 3 Monaten ist verstrichen

—> Wer Wohnraum als Spekulationsobjekt halten will oder absurd hohe Mieten fordert, sodass er den Wohnraum nicht vermietet bekommt, sollte eine Sonderabgabe zahlen müssen, die hoch genug ist, spekulatives Handeln zu unterbinden.

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