LdN347 - Scholz´ Deutschland-Pakt - Vermittlungsausschuss - Bürgergeld

In der aktuellen Folge habt Ihr über den Vermittlungsausschuss gesprochen. Anhand des Beispiels Bürgergeld-Reform habt Ihr dargestellt, wie sich dieser negativ auf das Ergebnis ausgewirkt hat.

Nach diesem Link zur Website des Bundestags zum Bürgergeld stehen die Änderungen, die sich durch den Vermittlungsausschuss ergeben haben:

„Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat sich am Mittwoch, 23. November 2022, auf eine Reihe von Änderungen am Bürgergeld-Gesetz geeinigt. Der Einigungsvorschlag sieht insbesondere eine Verkürzung der Karenzzeit, eine Reduzierung der Schonvermögen und den Wegfall der Vertrauenszeit vor. Nach dem „Nein“ des Bundesrates zur Einführung des Bürgergeldes zum 1. Januar 2023 hatte die Bundesregierung verlangt, das Gremium aus Bundesrat und Deutschem Bundestag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes einzuberufen (20/4467).“

Natürlich sieht man bei diesen Kompromissen klar den CDU-Einschnitt. Aber Punkte wie die kürzere Karenzzeit bei den Unterkunftskosten, das (aus meiner Sicht marginal) geringere Schonvermögen und die Änderung, dass auch ein selbstgenutztes Haus als Vermögen freibleibt, sind aus meiner Sicht keine sehr schlimmen Änderungen. Allein die eigentlich geplante Vertrauenszeit in den ersten sechs Monaten (also in dieser Zeit keine Sanktionen) wäre tatsächlich eine große Änderung gewesen, die durch Schwarz ausgebremst werden.

Übrigens war die originale Abstimmung im Bundestag am 10.11.2022 und dieser Vorschlag wurde am 25.11.2022 verabschiedet. Eine untragbare Verzögerung durch diesen Vermittlungsausschuss würde ich daher nicht feststellen.

Eben.

Abgesehen davon hatte die Ampel den Widerstand der Union schon antizipiert und deswegen - taktisch wohl weniger klug - auf einige ursprünglich geplante Änderungen von vornherein verzichtet.

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