In Folge 345 wurden die geplanten Gesetzesentwürfe diskutiert. Ab Minute 34 wurde der Gesetzesentwurf zur Kindergrundsicherung behandelt, der die Leistungen zur Bildung und Teilhabe integrieren soll. Die geplanten Änderungen erscheinen mir ungerecht.
z. B. die Kostenübernahme der Mittagsverpflegung läuft so ab: Der Empfänger von Sozialleistungen reicht zu Schul- oder Kitajahresbeginn einen Antrag ein, der lediglich den Namen des Kindes und den geplanten Zeitraum enthält. Dazu kommt noch eine Bestätigung der Einrichtung. Die Kosten werden dann monatlich direkt an den Anbieter überwiesen. Dies ist weniger komplex, als in Minute 36:50 dargestellt.
Nehmen wir an, ein Schüler benötigt Nachhilfe, ist im Sportverein, möchte an einer Klassenfahrt teilnehmen und isst mittags in der Schule:
- Schulbedarf: 116 € im September und 58 € im Februar.
- Teilhabebedarf: 15 € pauschal pro Monat, auch wenn der Vereinsbeitrag nur 50 € pro Jahr beträgt.
- Schulausflug: z. B. 80 € einmalig.
- Mittagessen: z. B. 60 € pro Monat.
- Lernförderung: z. B. 50 € pro Monat.
Das Bürgergeld beträgt derzeit etwa 420 € (ohne Wohn- und Heizkosten). Daher müssten etwa 550 € verfügbar sein, um die monatlichen Bedürfnisse + Schulsachen zu decken. Wenn ein Schulausflug ansteht, müssen auch diese Kosten gedeckt werden. Eine Kindergrundsicherung von weniger als 600 € wäre daher eine Verschlechterung.
Ein erwachsener Empfänger von Sozialleistungen erhält derzeit 502 € Bürgergeld. Daher wäre es schwer, all diese Ausgaben zu decken, selbst wenn Sachbearbeiter eingespart werden.
Es wäre natürlich einfach, wenn Familien ohne Anträge mehr Geld erhalten. Aber die Bildungs- und Teilhabeleistungen zielen darauf ab, die Teilhabe von Kindern zu fördern. Sie decken spezifische Bedürfnisse ab, wenn Bedarf besteht. Bei einer Kindergrundsicherung von nur 500 € sind Eltern vielleicht nicht bereit, zusätzliche Kosten für Nachhilfe zu tragen.
Und wie sollen Eltern eine 500 € teure Abschlussfahrt nach Budapest finanzieren, wenn die Kindergrundsicherung sogar bei 600 € liegt?
Was sind die Auswirkungen auf Familienzuschläge bei Beamten, wenn das Kindergeld stark ansteigt?
Wie betrifft dies Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die normalerweise kein Kindergeld erhalten?