LdN340: Trump vor Gericht/Möglichkeit eines Plea Deals

Weil es vielleicht interessant und in Deutschland nicht besonders bekannt ist, eine kleine Ergänzung/Korrektur zu den Aussagen von Ulf und Philip ab ca. 09:00min, dass Trump wohl kaum einen Plea Deal eingehen würde, da er sich damit für schuldig bekennen müsste: Dies ist so nicht ganz korrekt, im US-amerikanischen Strafprozessrecht existiert nämlich in einigen Jurisdiktionen (so insbesondere auch in Strafverfahren auf Bundesebene) teilweise die Möglichkeit, „nolo contendere“ zu plädieren. Dies ist neben „unschuldig“ und „schuldig“ eine dritte Variante, hinsichtlich eines Vorwurfs zu plädieren und bedeutet sinngemäß „ich lasse mich dazu nicht ein“. Dies wird gerade auch mit Blick auf Plea Deals genutzt (d.h. als Alternative zu einem Plädoyer auf „schuldig“ akzeptiert), wobei auf Bundesebene eine explizite Zustimmung des Gerichts notwendig ist.

Ulf und Philip haben m.E. durchaus Recht mit ihrer Einschätzung, dass Trump sich angesichts seiner Eitelkeit wohl kaum für schuldig bekennen würde; vor dem Hintergrund der Möglichkeit „nolo contendere“ zu plädieren kommt ein Deal für Trump aber grundsätzlich dennoch in Frage. Die Staatsanwaltschaft und das Gericht müssten zwar ebenfalls mitspielen, zumindest letzteres erscheint jedoch vor dem Hintergrund vergangener Entscheidungen der befassten Richterin als durchaus möglich.

Für mehr Infos/Hintergrund: Nolo contendere - Wikipedia

Beste Grüße und vielen Dank an Ulf und Philip für ihre wöchentlichen Folgen!
Jakob

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Bei dem Teil zu Trump haben sich leider ein paar Ungenauigkeiten eingeschlichen: Zum einen war der zeitliche Ablauf nicht richtig, der Subpoena erfolgte vor der Durchsuchung, diese wiederum erfolgte, weil Trump den Subpoena nicht befolgte. Zum anderen erfolgte der Aufruf an alle republikanischen Bewerber, zu versprechen, Trump im Fall des Falles zu begnadigen, nicht von DeSantia, sondern Ramaswamy.

Allgemein möchte ich euch zum Verfolgen dieses Themas die Seite / den Newsletter unter https://indictment.fyi ans Herz legen. Es handelt sich um eine angenehm unaufgeregte, prägnante und stets aktuelle Zusammenfassung des aktuellen Stands der verschiedenen Verfahren mit Links auf weiterführende Artikel.

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