Weil es vielleicht interessant und in Deutschland nicht besonders bekannt ist, eine kleine Ergänzung/Korrektur zu den Aussagen von Ulf und Philip ab ca. 09:00min, dass Trump wohl kaum einen Plea Deal eingehen würde, da er sich damit für schuldig bekennen müsste: Dies ist so nicht ganz korrekt, im US-amerikanischen Strafprozessrecht existiert nämlich in einigen Jurisdiktionen (so insbesondere auch in Strafverfahren auf Bundesebene) teilweise die Möglichkeit, „nolo contendere“ zu plädieren. Dies ist neben „unschuldig“ und „schuldig“ eine dritte Variante, hinsichtlich eines Vorwurfs zu plädieren und bedeutet sinngemäß „ich lasse mich dazu nicht ein“. Dies wird gerade auch mit Blick auf Plea Deals genutzt (d.h. als Alternative zu einem Plädoyer auf „schuldig“ akzeptiert), wobei auf Bundesebene eine explizite Zustimmung des Gerichts notwendig ist.
Ulf und Philip haben m.E. durchaus Recht mit ihrer Einschätzung, dass Trump sich angesichts seiner Eitelkeit wohl kaum für schuldig bekennen würde; vor dem Hintergrund der Möglichkeit „nolo contendere“ zu plädieren kommt ein Deal für Trump aber grundsätzlich dennoch in Frage. Die Staatsanwaltschaft und das Gericht müssten zwar ebenfalls mitspielen, zumindest letzteres erscheint jedoch vor dem Hintergrund vergangener Entscheidungen der befassten Richterin als durchaus möglich.
Für mehr Infos/Hintergrund: Nolo contendere - Wikipedia
Beste Grüße und vielen Dank an Ulf und Philip für ihre wöchentlichen Folgen!
Jakob