Steile These.

Bei Hassreden kann man nichts machen, weil der Kern unseres Strafrechts das Schuldprinzip ist, daher: Bestraft wird, wem persönlich ein schuldhaftes Verhalten vorzuwerfen ist. Das kann aktives Tun, aber auch Unterlassen oder Fahrlässigkeit sein. Aber beim zur-Verfügung-Stellen eines Internetzugangs kann man hier nicht von einem schuldhaften Verhalten sprechen, weil das „zur-Verfügung-stellen“ an sich eine natürliche, rechtmäßige Handlung ist (im Gegensatz zum „zur-Verfügung-stellen“ einer illegalen Schusswaffe ^^).

Die strafrechtliche Verantwortung von Hass im Netz darf daher immer nur denjenigen treffen, der selbst für diesen Kommentar verantwortlich ist - und nicht etwa den, der dem Täter Zugang zum Internet verschafft hat. Andernfalls wäre es, als würde man den Verkäufer des Küchenmessers bestrafen, wenn jemand das Küchenmesser verwendet hat, um damit wen zu töten. Das ist offensichtlich nicht sinnvoll (außer natürlich, der Käufer des Messers kommt schon geistig verwirrt und mit Blut an den Händen in den Laden und berichtet, dass er mit dem Messer jemanden töten will ^^)

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Nun, meine Tochter hat einen dreistelligen Betrag an einen Abmahner bezahlt, weil ihr französischer Freund einen Film von einer Website heruntergeladen hat, die in Frankreich unproblematisch genutzt werden kann (jedenfalls war das seine Übrezeugung).
Deine Ausführungen interessierten schlicht niemanden, auch nicht die um Rat gefragte Kanzlei des Medienanwalts Solmecke. Meine Tochter wurde in Haftung genommen, weil ihr Router zu der fraglichen Zeit die fragliche IP hatte und weil sie nicht die Identität ihres Freundes preisgeben wollte. Meine steile These ist die, dass eine linke Revolution mit den gleichen Mitteln bekämpft würde wie die „Sympatisanten von Raubmordkopierern“. In beiden Fallen geht es um das große Geld auf der richtigen Seite. Dagegen muss sich eine Frau Kühnast schon mal „F****“ nennen lassen. Die IP nutzt da rein gar nix.

Erstmal die Bitte um sprachliche Mäßigung - ich kann deinen Unmut vor dem geschilderten Hintergrund verstehen und stimme dir auch völlig zu, dass das Vorgehen gegen Schwarzkopien (ich vermeide den Ausdruck „Raubkopie“ ebenfalls) mit dem Mittel massenhafter Abmahnungen mehr als problematisch ist. Aber bitte reproduziere nicht die Beleidigungen, mit denen sich andere rumschlagen mussten, das tut keine Not :wink:

Deine Tochter wurde als Störer in Haftung genommen. Sie hätte sich aus der Haftung befreien können, wenn sie andere mögliche Verursacher (hier: ihren Freund) benannt hätte, die berechtigt Zugriff auf das WiFi-Netzwerk hatten. Das wollte sie - aus durchaus nachvollziehbaren Gründen - nicht. Klüger wäre es aber gewesen, den Namen des Freundes zu nennen (ohne ihn dabei zu belasten!), idealerweise waren an dem Tag sogar noch andere Freunde zu besuch ( :wink: ), die man (nach Rücksprache) benennt. Wenn alle potenziell in Frage kommenden Verursacher dann sagen „Ich war’s nicht und weiß von nichts!“ wäre deine Tochter als Anschlussinhaber ihren Pflichten nachgekommen und die Abmahn-Kanzlei (lass mich raten: Waldorf-Frommer bzw. heute Frommer Legal?) hätte das Problem gehabt, nun die Beweislast zu tragen, welcher der in Frage kommenden Personen die Urheberrechtsverletzung begangen hätte. Das wäre für die Abmahnkanzlei eine relativ aussichtslose Situation gewesen.

Deshalb kann man hier tatsächlich nur raten, einen Anwalt zu konsultieren, bevor man selbst auf die Abmahnung antwortet. Wenn deine Tochter hingegen niemanden benennen will, der auf das (passwortgeschützte) WiFi Zugriff hatte, wird sie als Störer haften müssen, da kann kein Anwalt dieser Welt etwas dran ändern.

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Urheberrechtsverletzung: Inhaber der IP wird abgemahnt.
Linksextremismus: Darf nicht einmal verlinkt werden (google Radio Dreiecksland +linksunten)
Rechtsextremismus: Da kann man über die IP überhaupt nichts machen.

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Das ist eine berechtigte Kritik am System und wir können gerne diskutieren, warum das so ist.

Bei Urheberrechtsverletzungen geht es schwerpunktmäßig um’s Zivilrecht. Wie viel Engagement hier investiert wird, hängt einzig von den Interessen und der finanziellen Stärke der Betroffenen ab. Wenn dazu noch das Rechtssystem, wie in Deutschland, die Praxis der massenhaften Abmahnungen weitestgehend toleriert (also zumindest nicht klar verbietet, sondern allenfalls bei Rechtsmissbrauch einschreitet) und die Entlohnung der Abmahnkanzleien von Erfolg und Anzahl der Abmahnungen abhängen, ist klar, dass hier ein zivilrechtlicher Akteur (=Rechteinhaber) bereit ist, massiv gegen „Verstöße“ vorzugehen (und Kanzleien wie Frommer daraus ein ertragreiches Geschäftsmodell machen).

Die Begrenzung der Abmahnkosten aus dem Jahr 2013 war zumindest ein Schritt in die richtige Richtung, aber massenweise Abmahnungen sind weiterhin zu lohnenswert. Hier schließe ich mich der von dir implizierten Kritik ausdrücklich an.

Beim Thema Rechts vs. Links rennst du auch offene Türen ein - grundsätzlich widerspricht hier kaum jemand, wenn man feststellt, dass die Behörden bei Linksextremismus oft entschiedener handeln als bei Rechtsextremismus. Aber die von dir genannten Beispiele sind grundsätzlich problematisch, weil zu verschieden. Dass das Vorgehen gegen Radio Dreyeckland absolut skandalös und übertrieben war - darüber herrscht eigentlich auch Einigkeit, ebenso wie darüber, dass gegen rechtsextreme Hetze im Internet zu wenig getan wird.

Das Problem ist, dass die Diskussion hier gerade sehr durcheinander geht. Beim Thema „Rechtsdurchsetzung im Internet“ sind die zivilrechtlichen (Urheberrecht, Unterlassungsverfügungen) und die strafrechtlichen (Beleidigung, Volksverhetzung, theoretisch auch Urheberrecht) getrennt zu betrachten.

Bei deiner Auflistung z.B. sollte ich dich vielleicht darauf hinweisen, dass die Urheberrechtsverletzungen deiner Tochter auch Straftaten sind, der Staat hier aber - ähnlich wie bei Hass im Netz - eher selten aktiv wird. Auch, weil es sich um Antragsdelikte handelt, die Rechteinhaber aber eher ein Interesse an zivilrechtlichem Schadenersatz als an strafrechtlicher Bestrafung haben und daher i.d.R. keinen Strafantrag stellen. Deshalb ist es problematisch, hier Zivil- und Strafrecht durcheinander zu werfen - denn im Urheberrecht ist die Rechtsdurchsetzung im strafrechtlichen Bereich in Deutschland sehr gering, definitiv noch geringer als bei Extremismus-Taten.

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Vielen Dank für die Ausführungen Daniel. Der Vergleich mit dem Küchenmesser ist super, sehr einleuchtend.

Mich ärgert ziemlich, dass der Rechtsstaat sich so auf der Nase rumtanzen lässt. Die Bußgelder würden dem ein bisschen abhelfen, aber ich verstehe, dass das wegen Sippenhaftung nicht so einfach ist.

Leider tut es das aber nicht. Es fehlt zwar noch die höchstrichterliche Rechtssprechung, aber es gab durchaus schon Fälle in denen Freifunker schuldig gesprochen wurden, weil sie ihrer Mitwirkungspflicht an der Aufklärung der Verursacher nicht nachgekommen seien. Ein bekanntes Beispiel:

Gerade deswegen bieten einige Freifunk Communities auch weiterhin noch eigene Server an, über die der Traffic geroutet wird. Damit wird der Aufwand, den verursachenden Anschluss zu identifizieren, für die Behörden gesteigert, so dass es sich kaum noch lohnt. Leider sorgt das bei den Communities auch für zusätzliche Kosten und Performanceeinbrüche zu beliebten Uhrzeiten.

Mal wieder eine naive Frage:

Wenn ich das hier so alles lese, scheint das thema Hass im Netz ein rein technisch-rechtliches Problem zu sein?
Folgt also eher dem Trend, das es nicht um Ursachen-, sondern wie in der Medizin oft nur um Symptombekämpfung geht?

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Leider tatsächlich ein sehr weltfremdes Urteil, aber auch einfach dumm von Beklagten.

Weltfremd, weil offensichtlich ist, dass sich nach 5 Jahren niemand mehr an sowas erinnern wird und selbst wenn sich jemand erinnern würde, er nicht so blöd wäre, sich selbst zu belasten. Dumm vom Beklagten, weil das nicht ausgenutzt wurde (ähnlich wie im Fall der Tochter oben).

Im Zweifel immer die Mitwirkungspflichten erfüllen und damit den Ball an die Urheberrechtsmafia zurückspielen. Hätte er Kontakt zu seinen ehemaligen Mitbewohnern aufgenommen und diese hätten alle erwartungsgemäß gesagt: „Watt weiß ich, wat ich vor 5 Jahren gemacht hab, aber bestimmt nix illegales“ wäre die Sache anders ausgegangen. Diese hier geschilderten Fälle sind alles Fälle von „technischem KO“, quasi von Disqualifizierung, die bei klugem Agieren hätten verhindert werden können.

Es bleibt zu hoffen, dass die höheren Instanzen den im TMG ausgedrückten Willen des Gesetzgebers ernster nehmen.

Wie in der Medizin auch, ist das Problem, dass die Ursachen oft nur sehr schwer bekämpft werden können, während ein „Stilllegen“ der Symptome recht einfach ist. Die Ursachen im Hinblick auf „Hass im Netz“ zu bekämpfen dürfte jedenfalls eine Jahrhundertaufgabe sein, ein paar Hatern auf die Finger zu klopfen ist dagegen relativ einfach… dass mit Accountsperren oder auch Strafverfahren gegen einzelne Hater das zu Grunde liegende Problem nicht gelöst, sondern allenfalls unterdrückt wird, sollte einleuchten…

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Warum sollte man das verpflichtend machen?

Ich glaube, dass eine Missachtung gesellschaftlicher Normen sprich Gesetze zu einer Löschung des Accounts führen, eine durchaus effektive Maßnahme ist. Nein, nicht sein kann, ist!
Die Kids lernen das seit geraumer Zeit schon innerhalb der Spiel Communities.
Roblox beispielsweise, löscht angezeigte Accounts nach Anzeigen aus der Community bzw. setzt Sanktionen in unterschiedlichen Eskalationsstufen ein. Das passiert durchaus innerhalb weniger Minuten. In Öko Systemen in denen die Anzahl der Follower, gesammelte Items und Erfahrung eine hohe Relevanz haben, ist das ein probates Mittel. Inwieweit das eine Erzieherische Wirkung erzielt vermag ich nicht zu beurteilen. Aber sie wirkt direkt in dem so wichtigen zeitlichen Zusammenhang damit so etwas überhaupt denkbar wäre. quellen: www.roblox.com/ ; www.minecraft.net/de-de ; https://discord.com/

Ich würde der Aussage, dass ein Tweet vom Handy keine Spuren hinterlässt widersprechen. Im Grunde hinterlässt alles was man an einem Computer, was ein Handy letztlich auch ist, macht Spuren. Das wären z.B. Logfiles die das Betriebssystem schreibt und auch evtl. Logs die von der App selbst geschrieben werden. Diese Artefakte auszulesen ist bei den, meist verschlüsselten, Handys zwar schwerer, aber nicht unmöglich.

Auch die IP die mir Twitter gibt kann u.U. Hilfreich sein. Wenn es gut läuft finde ich darüber den Anschluss was mir den Router bringt, der wiederum Logfiles schreibt welches Gerät wann, mit welcher IP online war. Damit habe ich die Geräte, die ich forensisch untersuchen kann um o.g. Artefakte zu extrahieren und evtl. auch den entsprechenden Nutzer zweifelsfrei identifizieren zu können.

Hier geht es nicht um das theoretisch Mögliche, wenn man einen Forensiker ein paar Tage daran basteln lässt, sondern hier geht es um die Praxis. Und rein praktisch ist es unmöglich, über ein beschlagnahmtes Handy herauszufinden, dass ein bestimmter Tweet abgesetzt wurde. Wir sprechen hier ja überwiegend nicht von Terrorismus oder der Beleidigung eines Innenministers, wo die Polizei natürlich alle Register ziehen kann, sondern von Massendelikten.

Dasselbe gilt für den Router. Mit Betriebssystemen für Router habe ich mich tatsächlich schon intensiv beschäftigt, und die verwenden schon aus Gründen knappen Speicherplatzes ein System von Log-Files, die regelmäßig rotieren. Spätestens nach ein paar Tagen weiß man nicht mehr, welcher Rechner im LAN jeweils aktiv war.

Und einzelne Internetverbindungen speichert ohnehin kein Router, die sind nur in internen Tabellen fürs NAT abgelegt, und das auch nur bis zum Ende der jeweiligen HTTPS-Verbindung, dh ein paar Sekunden nach Senden des Tweets sind alle Spuren im Router gelöscht.

Ja und Nein
Ein gut betreuter Account mit seinen Followern stellt einen Wert dar.
Wenn mir der wichtig ist, überlege ich vielleicht tatsächlich noch mal, bevor ich Klassenkameradin oder Politikerin XY derbe Worte unter ihren Post setze.
Allerdings ist ein Account dafür schnell erstellt, den dürfen sie dann auch gerne sperren ohne dass mir das weh tut.

Tatsächlich fand ich die Blitzer-Analogie ganz logisch. Ist es nicht zweitrangig, auf welchem Weg (Anschluss, IP, WLAN…) ein Hasspost erstellt wurde? Es geht doch um den Account. Ob mit oder ohne Klarnamen, letztlich muss der doch irgendwie einer Person zuzuordnen sein. Und die wird dann verantwortlich gemacht. Wenn sie es nicht war, muss sie sagen, wer Zugriff hatte oder sich ein sicheres Passwort zulegen.

Und genau das sehe ich anders. Sollte ich das Passwort des Handys haben sind die Chancen schon ganz gut und sollte ich es rooten/jailbreaken können habe ich vollen Zugriff auf das Dateisystem und die entsprechenden Systemlogs. Die Erfassung der Daten läuft automatisiert innerhalb weniger Stunden ab und anschließend muss ich nur noch die Artefakte bewerten. Wenn ich weiß wonach ich suche dauert das auch keine Tage.

Ob man den Aufwand für „harmlose“ Beleidigungen betreibt ist etwas anderes.

Auch ein Punkt zum Thema.
Auch hier erwähnt der Einfluss Moskaus auf die AfD.

Bei Hatespeech gibt es das Problem der inkompetenten schnellen Moderation durch „Cleaner“ und Algorithmen einerseits und der kompetenten, aber grausam langsamen gerichtlichen Entscheidung andererseits.

Ich wollte euch auf Vorschläge aufmerksam machen, die ich vor Jahr und Tag mal ausgearbeitet habe, als ich mir über das Thema „schädliche Inhalte“ Gedanken gemacht habe. Im Kern geht es darum, andere Instanzen einzuziehen, die mit einer kaskadisch aufsteigenden Kompetenz in extrem kurzer Zeit fair über Löschungen entscheiden können.

Meinen Vorschlag findet ihr hier: https://digitalhumanrights.blog/betreutes-denken-desinformation-zukunft-der-meinungsfreiheit/#loesungen (bei „Wie könnte es gehen?“) unter Punkt 4. Ich würde mich freuen, darüber ins Gespräch zu kommen.

Den kompletten – leider etwas schwer verdaulichen – Beitrag kann man sich übrigens auch als Podcast Podcast - digital human rights blog anhören.

Interessante Geschichte, das mit dem Urheberrecht. Klingt, als würde hier bei Gerichten tatsächlich mit zweierlei Maß gemessen. Ich finde es auch immer witzig, wie Urheberrechtsverstöße von manchen als der Worst Case für Internet-Missbrauch gesehen wird, während Gewaltaufrufe mehr so unter „Shit happens“ abgehandelt werden.

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Ich bin überrascht, wie stark dieser Internet-Ausweis-Gedanke hier im Forum noch verbreitet ist. Ungefähr die halbe Menschheit lebt in einem Ambiente, in dem sie sich ohne Repressionen nicht frei äußern kann. Länder wie Polen und Ungarn, in denen ein solches Klima z.T. entstanden ist (Abtreibung als „Mord“ usw.) sind auch mental nicht so weit von uns entfernt. Dazu kommt die alte Internet-Weisheit: Wenn Anonymität kriminell ist, sind bald nur noch Kriminelle anonym. Das wurde ja auch im Podcast beschrieben.

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