Das ist eine berechtigte Kritik am System und wir können gerne diskutieren, warum das so ist.
Bei Urheberrechtsverletzungen geht es schwerpunktmäßig um’s Zivilrecht. Wie viel Engagement hier investiert wird, hängt einzig von den Interessen und der finanziellen Stärke der Betroffenen ab. Wenn dazu noch das Rechtssystem, wie in Deutschland, die Praxis der massenhaften Abmahnungen weitestgehend toleriert (also zumindest nicht klar verbietet, sondern allenfalls bei Rechtsmissbrauch einschreitet) und die Entlohnung der Abmahnkanzleien von Erfolg und Anzahl der Abmahnungen abhängen, ist klar, dass hier ein zivilrechtlicher Akteur (=Rechteinhaber) bereit ist, massiv gegen „Verstöße“ vorzugehen (und Kanzleien wie Frommer daraus ein ertragreiches Geschäftsmodell machen).
Die Begrenzung der Abmahnkosten aus dem Jahr 2013 war zumindest ein Schritt in die richtige Richtung, aber massenweise Abmahnungen sind weiterhin zu lohnenswert. Hier schließe ich mich der von dir implizierten Kritik ausdrücklich an.
Beim Thema Rechts vs. Links rennst du auch offene Türen ein - grundsätzlich widerspricht hier kaum jemand, wenn man feststellt, dass die Behörden bei Linksextremismus oft entschiedener handeln als bei Rechtsextremismus. Aber die von dir genannten Beispiele sind grundsätzlich problematisch, weil zu verschieden. Dass das Vorgehen gegen Radio Dreyeckland absolut skandalös und übertrieben war - darüber herrscht eigentlich auch Einigkeit, ebenso wie darüber, dass gegen rechtsextreme Hetze im Internet zu wenig getan wird.
Das Problem ist, dass die Diskussion hier gerade sehr durcheinander geht. Beim Thema „Rechtsdurchsetzung im Internet“ sind die zivilrechtlichen (Urheberrecht, Unterlassungsverfügungen) und die strafrechtlichen (Beleidigung, Volksverhetzung, theoretisch auch Urheberrecht) getrennt zu betrachten.
Bei deiner Auflistung z.B. sollte ich dich vielleicht darauf hinweisen, dass die Urheberrechtsverletzungen deiner Tochter auch Straftaten sind, der Staat hier aber - ähnlich wie bei Hass im Netz - eher selten aktiv wird. Auch, weil es sich um Antragsdelikte handelt, die Rechteinhaber aber eher ein Interesse an zivilrechtlichem Schadenersatz als an strafrechtlicher Bestrafung haben und daher i.d.R. keinen Strafantrag stellen. Deshalb ist es problematisch, hier Zivil- und Strafrecht durcheinander zu werfen - denn im Urheberrecht ist die Rechtsdurchsetzung im strafrechtlichen Bereich in Deutschland sehr gering, definitiv noch geringer als bei Extremismus-Taten.