LDN328 warum nicht Pension und Rente verbinden?

Hallo Zusammen,

bei der LDN 328 habe ich mich zum Thema Renten gefragt warum fast nie diskutiert wird das Pensions- und Rentensystem zu verbinden.

Ist bestimmt nicht leicht durchzusetzen, wäre aber eine schöne Sache ein System für alle zu haben.

Zudem sind Pensionen im Durchschnitt höher als Renten,
eine Umverteilung würde gerade den niedrigen Renten gut tun. Umverteilung wurde ja auch in der aktuellen Folge diskutiert.

Was haltet ihr davon?

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Ich halte viel davon. Aber ich fürchte großen Widerstand.
Ein ähnlich gelagertes Problem wie gesetzliche/private Krankenversicherung.
Ich bin auch nicht sicher, ob es für den Staat nicht viel teurer wäre, für seine Beamten Versicherungsbeiträge abzuführen.

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Woran liegt denn da der Vorteil? Wer in die Kasse einzahlt erwirbt auch Ansprüche. Die meisten Beamtinnen und Beamten gehen keiner körperlich anstrengenden Arbeit nach und werden entsprechend lange Leben.

Ich sehe darin alleine keinen Vorteil.

Genau Polizisten und Soldaten haben ein gechilltes Leben, wie man so hört, gell…:roll_eyes:

Naja, solange Wladimir nicht plötzlich die NATO überfällt ist das Risiko bei der Bundeswehr zu sterben verhältnismäßig gering und der regelmäßige Dienstsport an der frischen Luft sollte doch vor den meisten Zivilisationskrankheiten schützen :wink:

Spaß beiseite: Sicherlich haben Polizist:innen und Soldat:innen einen gefährlichen Job. Dafür gibt es aber auch spezielle Regelungen. In NRW können Polizistinnen und Polizisten die 25 Jahre (?) im Wach- und Wechseldienst gearbeitet haben soweit ich weiß mehrere Jahre früher in die verdiente Pension gehen.

Die meisten Beamtinnen und Beamten sind aber eben keine Polizeibeamten oder Soldat:innen, sondern Lehrer, Finanz- und Verwaltungsbeamte, Staatsanwält:innen und Richter:innen. Da gibt es sicherlich auch Jobs die anstrengender sind als andere, aber von einer kürzeren Lebenserwartung bei Lehrerinnen und Lehrern oder im Richteramt habe ich bislang noch nicht gehört.

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Ähnliche Argumente gibt es ja auch in Hinblick auf die berufsständischen Versorgungssysteme.

Besonders einkommensstarke Berufsgruppen wie Ärzte, Zahnärzte, Anwälte, Apotheker, Notare und manche Ingenieure zahlen nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein (und die meisten sind hierüber sehr glücklich).

Pensionen sind im Durchschnitt höher als Renten. Wenn man diese reduziert kann man Geld umverteilen.

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Die Threads zu den Problemen in der Bildungslandschaft, insbesondere der Gewinnung und der Motivationserhaltung von Lehrerinnen und Lehrern hast du offenbar nicht verfolgt. Zu der Arbeitsbelastung im Justizwesen könnte ich hier auch lange schreiben. Aber das Vorurteil des bequemen Beamtenlebens ist so langlebig wie falsch.
Wie sieht’s denn mit der Lebenserwartung von selbständigen und freiberuflich tätigen Menschen aus? Ist die etwa so viel kürzer ?

Es wurde deutlich mehr Sinn machen, Vermögen umzuverteilen als Pensionen. Es sei denn man wünscht Nivellierung auf niedrigem Niveau.

Nö, hab ich recht intensiv verfolgt.

Ich bestreite auch nicht das Lehrerinnen und Lehrer einen stressigen Job haben, aber mir ist keine Statistik bekannt, das diese eine gegenüber der restlichen Bevölkerung niedrigere Lebenserwartung hätten.

Deswegen halte ich es nicht für sinnvoll Lehrer: innen in die Rente zu überführen, da aus den Einzahlungen der Lehrer irgendwann auch Ansprüche entstehen. Wir würden dadurch vielleicht „kurzfristig“ mehr Einzahler haben, langfristig aber auch mehr Ausgaben und da beist sich dann die Katze in den Schwanz.

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Genau und dann wird immer von dem einen Rentensystem gesprochen und das es nur durch höhere Einahmen oder niedrigere Ausgaben geregelt werden kann.

Auf Twitter noch das hier von Joachim Rock, paretätischer Wohlfahrtsverband dazu gefunden:

Wer über #Rente in Zukunft redet, muss über ein System für alle sprechen. Im Schnitt bekamen Männer 2021 1.227, Frauen 807 Euro Rente. Bei den #Pensionen waren es gleichzeitig über 3.310 Euro bei Männern, über 2.710 bei Frauen. #Bürgerversicherung & #Mindestrente jetzt!

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Wäre gut. Passiert aber auch nicht.

Müssten sich dann Richter:innen und freie Journalist:innen auch an den Rentenbeiträgen beteiligen?

Hallo Zusammen,

auch ich habe mich bei der LDN 328 gefragt, wann bei dem Thema Rente auch das Stichwort Beamtenpensionen fällt. Immerhin gibt es rd. 1,8 Mio Beamte in Deutschland. Auch hier gibt es Beamte aus den Babyboomer Jahren und diese sollten bei den gemachten Vorschlägen einer Reformierung genauso einbezogen werden.

Ich arbeite seit einigen Jahren in der kommunalen Verwaltung an leitender Position. Zuvor war ich rd. 20 Jahre bei verschiedenen dt. Konzernen am Ende in leitender Position tätig. Daher kenne ich die Arbeitswelten der Angestellten innerhalb und außerhalb von Verwaltungen sowie der kommunal tätigen Beamten inzwischen recht gut.

Auffällig ist hierbei die unterschiedliche Ausgangslage für Angestellte und Beamte, zumindest für den kommunalen Arbeitgeber.

Angestellte werden auf Basis der TVöD beschäftigt. Bei Beamten gilt das Beamtenrecht. Hüben wie Drüben ist in diesen Regelwerken alles gut und gründlich dargelegt. Allerdings fehlt eine Überleitung welche Entgeltgruppe im TVöD einer Besoldungsstufe im Beamtenrecht in einer langfristigen Kostenbetrachtung entspricht.

Mit einer Überleitung, die darstellt welche Beamtenbesoldungsstufe welcher Entgeltgruppe im TVöD entspricht, käme aus meiner Sicht mehr Transparenz in die Diskussion ob und wie weit Beamtenpensionen bei der Reformierung der Renten einzubeziehen sind oder nicht. Mit meiner diesbezüglichen Recherche bei verschiedenen Hochschulen hatte ich bisher leider keinen Erfolg.

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Die Idee ist ja schon alt und wurde schon oft untersucht. Faktisch wäre das eine gute Idee, aber nur auf die lange Frist. Beamte, die in 5 Jahren in Rente gehen haben ihre Ansprüche nach einem bestimmten Regelwerk erworben. Jetzt einfach sagen „Lasst uns die Regeln ändern, ihr bekommt jetzt nur noch Rente nach den gängigen Regeln.“ wäre mit Sicherheit juristisch angreifbar.

Es ginge also vor allem um die neuen Beamten und die gehen erst in 30-40 Jahren in Pension. Erst dann würden wir (möglicherweise!) eine Verbesserung sehen.

Einen ganz guten Überblick über Vor- und Nachteile der Überführung von Beamten in die gesetzliche Rente hat Bert Rürup, Prof. der VWL an der Universität Essen, im Handelsblatt veröffentlicht:

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Ich möchte hier noch den Blickwinkel der Personen ergänzen, die vor der Wahl stehen, einen Job mit oder ohne Verbeamtung zu wählen.
Während in einigen Bereichen (besonders Akademiker) Beamte oft weniger verdienen als in der freien Wirtschaft, gleichen die Pensionsansprüche statt einer gesetzlichen Rente diesen geringen Verdienst teilweise wieder aus, da weniger private Altersvorsorge notwendig ist.
Will man also (nur neue gewonnene?) Beamte in das Rentensystem überführen, müsste auch die Besoldung steigen, wenn diese Jobs gleich attraktiv wie bisher bleiben sollen.

Natürlich gibt es noch weitere Vor- und Nachteile einer Verbeamtung, die in eine solche Abwägung mit einfließen aus Sicht der Jobsuchenden.

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Wenn man das Pensionssystem in die Rente überführt, wird dies dann sofort zu massiv gestiegenen Personalkosten im ÖD führen. Einerseits muss der AG (der Staat) in dem Moment auch den AG-Anteil an der Rentenversicherung zahlen und andererseits müssen die Bruttogehälter der Beamten so angehoben werden, dass nach Abzug des AN-Anteils das gleiche Netto wie vorher rauskommt. Ansonsten würde das Alimentationspronzip verletzt werden, was vermutlich spätestens in Kalrsruhe aufgehalten wird. Daher ist es fraglich ob dies wirklich so erstrebenswert ist, zumindest für den derzeitigen Beamtenbestand. Bei Neueinstellungen kann man ja vielleicht was umstellen, langfristig.

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Was spricht dagegen?

Wenn alle einzahlen, warum nicht?

  1. Wie ist die Rente in Österreich und der Schweiz und warum?
    Weil Hitler und die Nazis die zuvor vorhandene Rentenkasse geplündert hatten für die dämlichen Kriege. In den beiden Ländern ist die Rente kapitalbasiert und pro Kopf und Monat etwa 500€ höher als in Deutschland.
  2. Warum wohnen so viele RentnerInnen in Deutschland zur Miete und eben nicht in Eigentum?
    Weil die Förderpolitik der meist konservativen Regierungen eben lieber Reichen Zuschüsse aus Steuergeldern für die Schaffung von Wohnraum gezahlt haben statt zB Wohneigentum für alle zu fördern oder vielleicht noch besser Wohnbaugenossenschaften für Mieter. Jedenfalls ist deswegen der Anteil der MieterInnen in Deutschland sehr hoch im Vergleich zu allen westeuropäischen Nachbarn.
  3. Wie wirken sich jüngere Änderungen der Witwen und Witwerrenten, die typisch während Fußballweltmeisterschaften oder ähnlicher Perioden bekannt gemacht wurden, in der Zukunft aus?
    Witwen und Witwer, deren verstorbener Ehepartner vor 1960 geboren wurde, bekommen die berühmten 60% der Rente des Verstorbenen. Alle danach erheblich weniger. Die nach 2000 geschlossenen Ehen bedeuten nur noch ein Taschengeld als Witwen/Witwerrente und Anrechnung der eigenen Rente. Menschen, die Kinder älter als 3 Jahre erziehen, sind also doppelt benachteiligt.