LdN326 - Strafzahlungen: Wie RichterInnen und Staatsanwaltschaften das Geld besser verteilen könnten

Zu eurem Vorschlag, wie man Bußgelder an Gemeinnützige verteilen kann, möchte ich eine kleine Gegenrede halten. Als Nonprofit Manager und Fundraiser habe ich ein wenig Einblick in die Spendenszene, die teilweise etwas anders tickt, als es von außen den Anschein hat.

Zunächst: Wichtiges, oft unterschätztes Thema - daher danke, dass ihr das aufnehmt!

Ich orientiere mich mal an folgendem (paraphrasierten) Satz von euch, der für mich zentral in euren Gedanken ist:
„Selbst gesammelte Spenden einer Organisation sind ein guter Indikator für die gesellschaftliche/zivilgesellschaftliche Verankerung ebendieser Organisation.“

Ich bin der Meinung, dass dies in dieser Absolutheit nicht stimmt.

A) Dass eine Organisation ein hohes Spendeneinkommen hat, kann auch einfach daran liegen, dass seit Jahrzehnten professionell Fundraising gemacht wird, sprich: Das Einsammeln von freiwilligen Mitteln ist strategisch verankert in der Organisation und mit Ressourcen (Personal, Ausstattung etc.) hinterlegt. Dann ist die Höhe des Spendeneinkommens durchaus ein Indikator für die Verwurzelung, könnte aber auch für die konsequente Ausrichtung der Organisation an den Bedürfnissen der Spendenden stehen. In diesem Fall ist der Spendeneingang strategisch hinterlegt und vllt weniger zivilgesellschaftlich motiviert.

B) Es gibt großartige Gemeinnützige, die brutal wertvolle Arbeit machen, aber kaum Spenden erhalten (und sich im Zweifel auch nicht darum bemühen möchten). Diese Organisationen finanzieren sich bspw. úberwiegend dank institutionellem Fundraising, also Anträge an Stiftungen und weiteren Fördermittelngebern. Damit machen diese Organisationen einen sehr hohen Umsatz, finanzieren tolle Arbeit - würden aber aus eurem Raster rausfallen. Und das nur, weil diese Organisationen für sich entschieden hat, dass Fördermittel und Co. der richtige Weg sind.

C) Es gibt wundervolle Organisationen, die sich vor allem durch Zeitspenden tragen, dem Ehrenamt. Da brauch es kaum Spenden. Wie werden diese bewertet?

D) Großspenden und deren Wirkung (Es gibt ein eigenen Fortbildungsgang zum Großspendenfundraising) - ist eine 500.000 Euro Spende genauso zivilgesellschaftlich verankert wie 500.000 Spenden à 1 Euro? Ich denke nicht. In euren Gedanken erfahren beide Beispiele in der Verteilung der Bußgelder die gleiche Wertschätzung, dies passt aber nicht zur zivilgesellschaftlichen Verankerung.

E) Zählt die kirchliche Kollektesammlung auch als Spenden, können also auch die Kirchen partizipieren? Was ist mit gemeinnützigen Second-Hand-Läden, wie bewertet man deren Sachspenden, von denen die leben? Hier möchte ich einfach auf die Abgrenzungsproblematik aufmerksam machen.

Dies sind einige Punkte (beispielhafte Organisationen gibt es zahlreiche), warum ich euren Vorschlag in der Wirkung für „unfair“ halte. Vllt ist ein Losentscheid fairer: Alle Gemeinnützigen (das wird regelmäßig vom Finanzamt Ja geprüft) können sich bei eurer Zuckerbrot&Peitsche gGmbH listen lassen und anschließend wird gelost, wer etwas bekommt. Vorher wird festgelegt, dass bspw. jede geloste Organisation den gleichen Anteil bekommt (bspw. 1% der zu verteilenden Bußgelder).

Danke! :slight_smile:
Beste Grüße
Rafael

7 „Gefällt mir“

Naja, es wurde ja nur eine Möglichkeit vorgeschlagen. Dass es sich dabei noch nicht um einen voll ausgearbeiteten Entwurf handelt, der alle Detailfragen behandelt, sollte klar sein.

Eine andere Möglichkeit wäre z.B. einen Verteilungsschlüssel zu ermitteln, mit dem ein Verein am Spendenaufkommen beteiligt wird. Faktoren könnten hier u.a. sein:

  1. Die Zahl der Mitglieder
  2. Die Gesamtsumme an Spendeneinnahmen
  3. Die Zahl der aktiven ehrenamtlich geleisteten Stunden

Klar, damit erreicht man immer noch keine 100%tige Gerechtigkeit, aber die erreicht auch ein Lossystem nicht, zumal ein Lossystem für die Vereine nicht planbar ist, während ein System nach einem Verteilungsschlüssel auch mittel- und langfristige Planungen zulässt. Über die Berücksichtigung der drei messbaren Faktoren Mitgliederzahl, Spendensumme und Ehrenamt kommt man zumindest schon zu einem hinreichend fairen System. Natürlich könnte man es mit noch mehr kleinteiliger Bürokratie noch fairer machen, aber wenn die bürokratischen Voraussetzungen zu hoch wird, droht auch, dass gerade kleine Vereine nicht teilnehmen können. Insofern muss hier ein Kompromiss aus Fairness und Praktikabilität gefunden werden (genau so wie z.B. auch im Steuerrecht; maximale Fairness führt stets zu maximaler Komplexität).

Damit Kirchen und kirchliche Organisationen Spenden bekommen müssten sie ihre Daten offenlegen und gemessen daran, wie sehr die Kirchen bemüht sind, ihr Privileg der Befreiung von sämtlichen Rechenschaftspflichten zu verteidigen, gehe ich nicht davon aus, dass die Kirchen hier plötzlich die notwendige Transparenz an den Tag legen…

1 „Gefällt mir“

Man könnte das Geld auch einfach der Lottostiftung des jeweiligen Bundeslands überweisen.

Oder gibt es da schlechte Erfahrungen mit?

Edit: ich dachte, alle Bundesländer hätten sowas wie Berlin (Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin – Wikipedia), glaube aber inzwischen, dass dem nicht so ist… wäre ja auch zu einfach.

Hallo zusammen, auch ich finde es gut, dass ihr das Thema aufgegriffen habt, vielen Dank. Es macht wirklich immer wieder Spaß, euch Woche um Woche zu hören.

Zwei Gedanken dazu:

Euer Vorschlag einer zentralen Organisiation ist ein interessanter Ansatz, um die von euch aufgezeigten Probleme bei der Zuweisung zu vermeiden (insb. Zuweisung an Organisiationen, die mit den Richterinnen und Richtern etwas zu tun haben etc). Allerdings haben die Gerichte und Staatsanwaltschaften auch oft kleinere, ortsnahe und v.a. justiznahe Organisationen im Blick, was bei einer zentralen Verteilungsstelle ein bisschen untergehen könnte. Ich bin z.B. in einem Verein aktiv, der mit straffälligen Jugendlichen arbeitet und dringend auf Zuweisungen angewiesen ist (der für die Justiz auch wertvolle Arbeit leistet). Das geht etwas in die selbe Richtung wie von rafalfen bereits angesprochen. Große, deutschland- oder sogar weltweit agierende Organisationen könnten hier bei einer zentralen Verteilungsstelle profitieren, während regionale Projekte m.E. Probleme bekommen könnten.

Daneben noch etwas aus der Justizpraxis: Eure Darstellung zur Einstellung von § 153a StPO war m.E. etwas missverständlich bzw. unzutreffend. Es kam mehrfach so rüber, als wenn eine solche Einstellung nur bei zweifelhafter Beweislage erfolgt. Natürlich ist das teilweise der Fall, wenn sich alle Beteiligte eine lange Beweisaufnahme sparen wollen und das Ergebnis unklar ist (siehe Ecclestone-Verfahren). Allerdings kann ich aus langjähriger Erfahrung als (ehemaliger) Staatsanwalt sagen, dass selbstverständlich auch Eintstellungen nach § 153a StPO erfolgen, wenn der Tatnachweis (und damit eine Verurteilung) ganz sicher gelingen wird (z.B. bei vollumfänglichen Geständnis). Die Staatsanwaltschaften haben hier für Standardfälle teilweise auch Listen, bis wann eine solche Einstellung gegen Geldauflage regelmäßig möglich ist (z.B. bis 50 - 70 € bei Ersttäter eines Ladendiebstahls). Hier wird das Verfahren dann ohne Beteiligung der Gerichte bereits auf Staatsanwalts-Ebene eingestellt.

Grüße
Thomas

2 „Gefällt mir“

Ich habe nicht die Erfahrung meines Vorredners. Ich kann mir gut vorstellen, dass es sinnvoll ist, die Gelder erst mal an einer zentralen Stelle zu sammeln und von dort aus zu verteilen.

Was ich allerdings auch nicht glauben kann, ist, dass die Höhe der Spenden die eingesammelt werden, eine Aussage darüber sind, inwiefern die gemeinnützige Organisation auch einen tatsächlichen Nutzen für die Gesellschaft haben.

Beispielsweise würde ein großer Karnevalsverein mit Sicherheit besser davon kommen, als ein lokal geführtes Frauenhaus.

Was das Kriterium betrifft, müsste man sich noch was einfallen lassen.

5 „Gefällt mir“

Ich empfinde den Vorschlag als einen Schnellschuss, der bei genauerer Betrachtung aber fast nur Nachteie hat Meiner Meinung nach, will man da wegen einigen wenigen Fehlentscheidungen ein System reformieren (und bürokratisieren), was keiner Reformation bedarf.

Da schafft man sich dann am Ende eine Institution wie die GEMA mit den gleichen Problemen und Unwegbarkeiten. Du hast ein paar große Läden, die von der Regelung so richtig fett profitieren und tausende kleine Vereine, die da Elf-Euro-Siebenundvierzig überwiesen bekommen.

Wenn ich mir anschaue, dass so Riesenschiffe wie Brot für die Welt eine Viertel-Milliarde Euro an Spenden im Jahr einnehmen, was bleibt da noch für irgendeinen lokalen Popel-Verein, der es mit Ach und Krach schafft eine Backoffice-Stelle zu finanzieren, sich aber primär über ehrenamtlicher Arbeit trägt, die auf keiner Rechnung auftaucht?

Außerdem gibt es Institutionen die als Verband organisiert sind und aus vielen einzelnen Vereinen bestehen und es gibt irgenwelche Dickschiffe die nur aus einer juristischen Organisation bestehen. Erstere hätten bei dem Modell dann auch die A-Karte gezogen.

Und gerade wenn Ihr Probleme mit religiösen Empfängern habt, geht der Schuss hier nach hinten los. Ein nicht unerheblicher Teil der über 600.000 Vereine dürfte einen religiösen Background haben. So gut wie jede Freikirche (von denen es in jeder Stadt ein Duzend gibt) ist als Verein organisiert (war selber mal in der Szene).

Außerdem finde ich das auch nicht soooo verkehrt, dass der Empfänger der Spende einen Bezug zur Straftat hat.

Es muss einfach eine Transparanz her! Und natürlich ein Verbot von Korruption und Selbstbevorteilung mit entsprechenden Konsequenzen. Mehr aber auch nicht.

Das reicht aber imo aus!

3 „Gefällt mir“

In Berlin läuft es ja recht ähnlich zu eurem Vorschlag, bis auf die finale Entscheidung hinsichtlich des Zahlungsempfängers. Alles wird gesammelt und von dem einzelnen Entscheider getrennt verteilt (mehr zum Sammelfonds: https://www.berlin.de/gerichte/kammergericht/das-gericht/sammelfonds-fuer-geldauflagen/).

Einen erheblichen Änderungsbedarf, über Transparenz und ggf. Vorabprüfung der Empfänger bei Aufnahme in entsprechende Listen (vgl
dazu etwa in Brandenburg: Geldauflagen in Ermittlungs- und Strafverfahren zugunsten gemeinnütziger Einrichtungen) zeigen auch die Beispiele von Correctiv nicht auf, wobei die Auflagen zugunsten der Jobcenters sehr merkwürdig sind, aber erst konkret aufgeklärt werden sollten. Das riecht aber nicht nach Korruption. In dem extrem langen Zeitraum, mit der erheblichen Gesamtsumme darüber hinaus ein paar wenige 150 Euro-Zuwendungen aufzulisten, die nicht ganz eindeutig sauber erscheinen, dürfte nicht ausreichen, für einen generellen Missbrauchsvorwurf gegen die Justiz bzw. einen erheblichen Systembruch, die Verknüpfung von Straftat und Auflage aufzulösen.

2 „Gefällt mir“

Ich würde gerne mit Nachdruck unterschreiben, was Rafael am Beginn des Threads gesagt hat. Zusätzlich von den genannten Punkten möchte ich noch darauf hinweisen, dass sich in Spenden auch gesellschaftliche Machtverhältnisse ausdrücken. Menschen, die die finanziellen Ressourcen haben um zu spenden, haben auch die Macht zu entscheiden, an wen und welchen Bereich sie diese verteilen. Diese Entscheidungen treffen sie mit Sicherheit nicht unabhängig davon, wer sie sind und welche Probleme ihnen mit ihrem eigenen Weltbild am dringlichsten erscheinen, bzw welche Zwecke am unterstützenswertesten. Würden Strafzahlungsauschüttungen an diese Verhältnisse geknüpft, hätte diese individuelle Entscheidung einzelner Menschen mit vielen Ressourcen noch größere Auswirkungen auf die Gesamtverteilung von Mitteln bei gemeinnützigen Organisationen. Organisationen, die aufgrund ihrer Themen tendenziell Menschen mit weniger Mitteln ansprechen, erhielten dagegen proportional noch weniger.
Ich bin als Sozialarbeitende für einen Verein tätig, dessen Grundaufgabe die psychosoziale Versorgung von Menschen nach (oft sexualisierter) genderspezifischer Gewalterfahrung ist. Unser Klient*innen sind überwiegend Frauen und häufig Menschen, die finanziell prekär leben. Unser Verein hat nicht die Mittel, sich eine eigene Stelle nur für Fundraising zu leisten. Verglichen mit großen Trägern oder Organisationen mit „schöneren“ Themen oder finanziell besser gestellterer Zielgruppe erhalten wir deutlich weniger Spenden. Ich würde unsere Arbeit jetzt aber insofern schon als wichtig betrachten, dass wir aktuell eine Warteliste bis in den späten Herbst führen. Aus meiner Perspektive ist eine thematische Verteilung, z.B. an Opferschutzorganisationen oder die Verkehrswacht bei den jeweiligen Vergehen deutlich näher an Gerechtigkeit dran. Wie genau da intern verteilt würde, darf gerne nochmal diskutiert werden, aber eine Verteilung nur nach Spendensumme und vor allem die Annahme, die Höhe von Spenden sei ein guter Indikator für die Verwurzelung einer Orga oder sogar ihre Relevanz für die Gesellschaft halte ich nicht für richtig.

liebe Grüße
Colina

6 „Gefällt mir“

Danke für das Thema „Wie verteilen Gerichte und Staatsanwaltschaften eigentlich Bußgelder und Geldauflagen?“

Auch unser Verein (Ideen³ e.V.) profitiert regelmäßig davon. Von eurem Vorschlag, Gelde anteilig der angeworbenen Spenden zu bekommen, würden wir aber fast nichts mehr davon haben, weil wir keine professionelle Fundraising Abteilung haben. Daher bin ich dagegen😏

Man weiß ja leider selten, warum ein Richter Geld uns zuweist, aber wir machen sehr viel Flüchtlingshilfe, Radtouren für Kinder mit Migrationshintergrund und andere Begegnungs- und Orientierungsformate für Jugendliche. Ich vermute, bzw. Denke, dass Richter oft ihre Deliquenten dann an uns Spenden lassen, wenn diese aus dem ausländerfeindlichen Bereich kommen. Und hier liegt der Charme der richterlichen Freiheit.

Die Strafe ist ja nicht nur die Höhe der Geldauflage, sondern dass ich als Straftäter damit insbesondere etwas finanzieren muss, das den Menschen hilft, denen ich schaden wollte…

4 „Gefällt mir“

Ihr habt in der letzten Lage einen Vorschlag für die Verteilung von Buß- und Strafgeldern gemacht, nämlich diese Gelder proportional nach Höhe der sonstigen Spenden an gemeinnützige Organisationen verteilen. Das mag für überregional arbeitende Organisationen eine schlüssige Idee sein. Aber für die Verteilung der Gelder in der Region (wie in Euren Beispielen) ist das m.E. fatal. Hier zwei Beispiele :

  1. Der Schulverein in einer Brennpunktschule wird im Vergleich zu denen in gut situierten Stadtteilen kaum Spenden von den Eltern bekommen.
  2. Bestimmte Themen punkten bei spendenwilligen Gruppen sehr gut, andere gar nicht. So können zum Beispiel Suchthilfeeinrichtungen kaum mit Spendenaufrufen Einnahmen erzielen, da die Klientel doch sehr stigmatisiert wird. Eine Lösung hab ich auch nicht, aber Euer Vorschlag greift zu kurz.
    Ansonsten ein ganz ganz großes Lob an dieser Stelle für Euren Podcast. Es ist ein echtes Highlight. Jede Woche!
    Marita
1 „Gefällt mir“

Auch ich möchte meinen Senf dazu geben und danke auch @rafalfen für den tollen Eröffnungs-Beitrag.

Ich hätte eine andere Idee, auch wenn ich nicht weiß, wie sich dies realisieren lassen könnte:

Es gibt ja diverse Organisationen, die ausschließlich Gelder sammeln, um die Unzulänglichkeiten des Staatsapparates auszugleichen: ad hoc fallen mir da folgende Beispiele ein:

  • Weil Fahren ohne Fahrschein zu Gefängnisaufenthalten führen kann, gibt es folgende Sammelstelle, die die Geldstrafe der Betroffenen übernimmt und somit eine Haftstrafe vermeidet. Dass da nun ausgerechnet heute FreedomDay ist, ist irrer Zufall. Freiheitsfonds
  • Weil das 9 EUR Ticket auch finanziell schlecht situierten Menschen Mobilität ermöglicht hat, gibt es dafür z.B. folgende Spendenstelle: 9 Euro Fonds – Das 9 Euro Ticket aus der Solidargemeinschaft
  • Das Grundeinkommen wird seit Jahren divers diskutiert auf Mein Grundeinkommen (mein-grundeinkommen.de) gibt es bereits ein Spendenfinanziertes einjähriges Grundeinkommen.

Es gibt bestimmt noch etliche weitere solcher Beispiele:
Ließe es sich also irgendwie realisieren, dass ausschließlich solche Organisationen mit den Geldern ausgestattet werden, die Punkte aufgreifen, die allgemein anerkannte Fehlregelungen beheben wollen? Stelle ich mir leider fast unmöglich vor, aber hielte ich für sehr erstrebenswert.

Eine weitere Idee wäre, dass über einen zu definierenden Schlüssel diese Gelder auf verschiedenen Ebenen (Land, Kreis) verteilt werden, um gemeinnützige Fördertöpfe zu füllen.

Ich habe den Beitrag später gehört und steige daher jetzt erst in die Diskussion ein. rafalfen hat im Prinzip all das gesagt, was ich auch schreiben wollte. Die Höhe des Spendeneinkommens hängt in erster Linie von der Professionalität des Fundraising ab.

Auch aus meiner beruflichen Erfahrung im Fundraising kann ich die hier geschilderten Fälle bestätigen: Die Stärke des Bußgeldfundraising liegt darin, dass auch kleine, vorwiegend lokale Vereine mit „unsexy“ Themen zum Zuge kommen, die ansonsten wenig Fundraisingarbeit leisten können, dafür aber oft einen inhaltlichen Bezug haben. Die wären völlig außen vor, weil sie von den „Platzhirschen“ (die zweifelsohne gute Arbeit leisten, aber es definitiv weniger nötig hätten) platt gemacht würden.

Ich habe mal eine Übersichtsliste rausgesucht, die klar macht, wo die Bußgelder dann größtenteils hingehen würden: Die größten Nonprofit-Organisationen Deutschlands – sozialmarketing.de Da kann sich jede/r selbst ein Bild machen.

Selbst die GFF mit rund 600 Tsd Spenden/Mitgliedsbeiträgen im Jahr hätte es dann vermutlich schwer dieselben Einnahmen aus Bußgeldern zu realisieren wie bisher. :wink:

Nichtsdestotrotz wäre eine zentrale Verteilungsstelle von Vorteile. Nicht nur wegen der Transparenz, sondern auch, weil es aktuell so ist, dass sich die Vereine bei jeder/m einzelnen Richter/in aktiv „bewerben“ müssen. Das klaut beiden Seiten Ressourcen, daher läuft dann doch viel über persönliche Bekanntschaft - mit allen daraus resultierenden Vor- und Nachteilen. (Ein Bekannter von mir ist mit seinem Verein bspw. trotz inhaltlicher Nähe bei einem Amtsgericht aus dem Bußgeldverfahren rausgeflogen, weil er es ich mit einer relevanten Person verscherzt hatte.)

Wie eine faire und sinnvolle Verteilung der Bußgelder aber aussehen kann, weiß ich leider auch nicht genau… :worried: Ich würde wohl eher inhaltliche Kriterien heranziehen, wie z.B. Bezug zur Straftat (Opfer-, Sucht-, Jugendhilfe, Verkehrswacht, Prävention, politische Bildung etc.) sowie lokales Wirken. Unter denen, die die Kriterien erfüllen, wird dann paritätisch aufgeteilt, unabhängig von der Größe bzw. Spendeneinnahmen.

2 „Gefällt mir“