Da gäbe es eine ganz einfache Lösung: Wir senken den Spitzensteuersatz von 42 auf 34 Prozent und schon gibt es diesen Unterschied auch nicht mehr! Dann würde die Steuerersparnis durch den Freibetrag maximal 3000€ entsprechen und damit exakt den Kindergeldzahlungen.
Auf keinen Fall dürfen wir natürlich den Spitzensteuersatz weiter anheben. Sonst würde der Staat die Kinder von Besserverdienenden ja noch stärker fördern!
Deal?
Ich meine diesen Vorschlag (der so von Kubicki kommen könnte) natürlich nicht ernst. Aber es zeigt, dass die Diskussion um Ungerechtigkeiten durch Freibeträge bei einem ja bewusst progressiv ausgestaltetem Steuersystem regelmäßig zu Fehlschlüssen führt. Ich hätte erwartet, dass das herausgearbeitet wird.
Ich fand den ganzen Beitrag überhaupt weit unter dem sonst gewohntem Lage-Niveau, gerade was die Herausarbeitung der dahinter stehenden steuerrechtlichen/grundrechtlichen Systematik angeht:
(1) Den Freibetrag lang und breit zu diskutieren ohne das Kindergeld überhaupt mal zu erwähnen – das ja bewusst die Kompensation des Gesetzgebers ist, um diejenigen zu unterstützen, die vom Freibetrag nichts haben – das geht echt am Thema vorbei!
Natürlich kann und muss man Höhe und Unterschiede kritisieren und diskutieren. Aber die Behauptung, dass ärmere Eltern nichts vom Freibetrag haben, stimmt so einfach nicht, weil es eben das Kindergeld gibt, von dem dann die reicheren Eltern nichts haben (Günstigerprüfung). Auch wird das Kindergeld an nahezu alle Eltern automatisch ausgezahlt, trifft also gerade nicht die zentrale Kritik „zu kompliziert, erreicht die Zielgruppe nicht.“ Im Prinzip würde es ausreichen, das Kindergeld nochmals um 50€ zu erhöhen und das Gerechtigkeitsproblem wäre in dieser Hinsicht vom Tisch.
(2) Ich hätte mit von Ulf auch eine grundrechtlich-systematische Einordnung gewünscht: In meinem Bekanntenkreis gehen bislang alle davon aus, dass der Kinderfreibetrag schlicht das Existenzminimum des Kindes wieder spiegelt, dass nun einmal nicht besteuert werden darf. Demnach könnte der Freibetrag gar nicht verfassungskonform abgeschafft werden. Offensichtlich ist das nicht so (zumindest sieht der Gesetzentwurf eine Abschaffung vor). Aber wenn es ein Fehlschluss ist, dann ein vermutlich recht verbreiteter. Nichtsdestotrotz gibt es da bestimmt auch entsprechende Rechtsprechung der obersten Gerichte, die hier zum Hintergrund dazu gehören.
Das Thema Kindergrundsicherung und Familien-Förderwirrwar ist ein dickes Brett und es ist dringend geboten, das für Eltern in „eine Hand“ zu legen. Da gibt es auch wirklich viele Widersprüche, da es zum Beispielin den Gesetzen zig unterschiedliche Verfahren gibt, wie nun das Familieneinkommen berechnet wird.