Kleiner Hinweis zu Hessen:
Wenn man als pensionierte Lehrerin doch noch einmal bereit wäre zu unterrichten, wird man in die niedrigste Gehaltsstufe als angestellte Lehrerin eingestuft.
Begründung: Man verfüge über keine einschlägige Berufserfahrung, weil man als Beamtin nicht gearbeitet hat. Man hat gedient und damit gilt man als beruflich unerfahren.
Das frustriert die meisten Kolleginnen, die sich so etwas nach 35- 40 Berufsjahren nicht sagen lassen möchten.
Absagen sind mir als ehemaliger Schulleiter mehrfach so mitgeteilt worden.
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Der Vollständigkeit halber sei aber ergänzt, dass der Verdienst zusätzlich zu (nicht gerade kleinen) Pension anfällt.