Hey Markus, hier ist noch ein Medizinstudi und Markus 
Ich möchte dich in deinen Aussagen bis hierhin unterstützen, ich sehe das ähnlich:
keine Pflicht, Abbrüche zu üben → das ist Facharztwissen/ -niveau. Andersherum möchte man ja nicht, dass übermotivierte Kolleg’innen aus anderen Fachbereichen Abbrüche vornehmen, weil sie es mal im Studium hatten. Es ist schon gut, dass die Expertise und die Erfahrung dort gebündelt werden (Umgang mit Schwangeren in der schweren Situation etc.). Eine Pflicht im Studium bringt daher zumindest keinen positiven Nutzen.
Wie bei dir ist auch bei uns die Ethik hinter Schwangerschaftsabbrüchen ein Thema. Das wiederum sehe ich, wie du, als wichtiges Thema eines Kerncurriculums im Medizinstudium.
Auch das Üben an Papayas finde ich per se nicht verkehrt, du hast da gute Beispiele gebracht. Was ich allerdings als sehr schwierig empfinde: (zumindest an unserer Uni) wird das für Interessierte nicht von der Uni angeboten sondern von einer AG aus Studis, die sich Expert’innen suchen müssen. Das steht also auf wackeligen und auch politisch motivierten Füßen. Das sehe ich als einen nicht begrüßenswerten Bias. Andersherum finde ich es aber gut, dass die AG sich darum kümmert, wenn es die Uni nicht tut. Da sehe ich also für die Uni einen Handlungsauftrag, ein freiwilliges Ausbildungsangebot zu schaffen.
Jetzt aber zur Frage, die mich inhaltlich viel mehr umtreibt, zu der du auch schon etwas Stellung bezogen hast. Ich finde es gerade falsch zu fordern, alle Gynäkolog’innen dazu zu zwingen, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. [Hier möchte ich explizit medizinische Notfälle ausschließen, die die das Leben der Mutter unmittelbar und zeitdrängend gefährden. → Die Fälle, die beim sog. „Weigerungsrecht“ auch ausgeschlossen sind.]
Ich finde das Weigerungsrecht wichtig und richtig. Es sollte für keine’n Mediziner’in verpflichtend sein, gewisse Eingriffe gegen die Ethik/ Überzeugung durchzuführen, ausgenommen Notfälle. Dafür gibt es im Normalfall genügend Kolleg’innen, die mit mehr Erfahrung und Expertise zur Verfügung stehen und (ganz wichtig) auch hinter dem Eingriff stehen und damit weniger fehleranfällig sind. Es ist also zum einen ein Mechanismus der Qualitätssicherung.
Außerdem sollte man bedenken, dass man so angehende Ärzt’innen ggf. davon abhält, die Fachrichtung der Gynäkologie zu wählen, weil sie Schwangerschaftsabbrüche nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können, ansonsten aber für das Gebiet brennen. Gerade die Gynäkologie ist so vielfältig, dass man dort so viele Bereiche hat in denen man gute Ärzt’innen braucht. Ich denke, damit ist niemandem geholfen.
Viel mehr gibt es hier „low hanging fruits“, die man vor einer Verpflichtung nutzen sollte: Gute Weiterbildungsangebote für (angehende) Gynäkolog’innen und einen verbesserten Schutz der durchführenden Ärztinnen vor einem „aufgebrachten Mob“, der in der Lage ja schon beim sog. „Werbeverbot“ besprochen wurde. Ich denke, dass das schon einiges helfen würde und die Lage für Schwangere mit Abbruchwunsch deutlich verbessern würde. Sollte es dann weiterhin schwierig sein, kompetente Ärztinnen für einen Schwangerschaftsabbruch zu finden, dann kann man sicherlich andere Wege diskutieren. So finde ich das aber einen zu großen Einschnitt in die Freiheit von Ärzt*innen in ihrer Überzeugung und Berufsausübung ohne vorher ebenso wirksame und weniger einschneidende Maßnahmen genutzt zu haben.
Ich hoffe, ich konnte mein Anliegen und meine Ansicht einigermaßen gut transportieren und hoffe, einen Denkanstoß geben zu können
Viele Grüße!