Bin gerade zwar noch mitten im Beitrag, aber wollte dazu auch mal ein paar Worte loswerden.

Ich kann jetzt in meinem Fall nur für NRW sprechen, aber aus Sicht eines NRW-AStA-Vorsitzenden hier mal meine Gedanken:

1.) Mehrfach studieren - sowas gibt es (zumindest in NRW; ich glaube aber bundesweit) nicht. Zur Immatrikulation an einer Hochschule muss immer die Exmatrikulation der Vorgängerhochschule eingereicht werden. Ansonsten ist man Zweit- oder Gasthörer. Um diesen Status wissen aber die Hochschulen, sodass es hier eigentlich nicht zu einer Doppelauszahlung kommen sollte.

2.) In NRW wäre alles noch viel einfacher: Wir hatten vor Kurzem ja den Fall, dass wir jedem Studi bei uns circa 77 Euro zu viel gezahltes NRW-Ticket (Solidaritäts-Ticket im Semesterbeitrag enthalten) zurück zahlen mussten wegen des 9€-Tickets.
Da haben sich der Ticket-Vertragspartner (AStA/ Allgemeiner Studierendenausschuss) und die meisten Hochschulen (können Immatrikulationen monatsgenau nachvollziehen) zusammen getan und ein Online-Antragsformular gebastelt:
-Name

  • Matrikel-Nr.
  • IBAN

Die Hochschule prüft ob auszahlungsberechtigt (ist in diesem Fall einfacher als die monats-genaue Abrechnung des 9€-Tickets) und der Drops ist gelutscht.

Aber wieso einfach, wieso Systeme nutzen, die man schon implementiert hat, wenn man auch aus jeder Mücke einen Elefanten machen kann.

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Doch, nennt sich Parallelstudium. Man darf nur nicht dasselbe Fach studieren, und man muss an einer Uni als Studienganszweithörer die Rechte an Studentischen Mitgliedschaften wie dem Asta abgeben. Und natürlich bekommt man nur einmal BaFög.
Es ist nicht unüblich, dass insbesondere Artverwandte Studiengänge parallel studiert werden, wie beispielsweise Mathematik und Physik. Einige Universitäten (insbesondere solche in Universitätsverbunden) bieten sogar dezidiert aufeinander abgestimmte Studiengänge an, bei dem der eine Studiengang frühmorgens und der andere am späten vormittag startend gelehrt wird, so dass selbst unter Einrechnung der Transferzeiten beide Studiengänge physisch besucht werden können.

In Bezug auf NRW würde ich einen Blick empfehlen in den
§ 48 Abs. 1 & Abs. 2 HG
wo steht:

„Eine Studienbewerberin oder ein Studienbewerber wird für einen oder mehrere Studiengänge eingeschrieben, wenn sie oder er die hierfür erforderliche Qualifikation und die sonstigen Zugangsvoraussetzungen nachweist und kein Einschreibungshindernis vorliegt.“

Bei Studiengängen mit Zulassungsprüfungen gilt dies nicht, da muss man sich entscheiden. Aber ansonsten steht auch in NRW dem Belegen von zwei Studiengängen nichts entgegen.

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Hier mal dein vereinfachter Prozess:

  1. Die Bildungseinrichtungen identifizieren die Berechtigten zum Zwecke der Codeerstellung.
  2. Die für die Auszahlung zuständige Behörde generiert die Codes und verteilt sie an die Bildungseinrichtungen.
  3. Die Bildungseinrichtungen verteilen die persönlichen Codes.
  4. Die Berechtigten identifizieren sich zur Erstellung des Antrags mittels des Codes und der BundID.
  5. Die für die Auszahlung zuständige Behörde prüft die Berechtigung des Antragsstellers.

Ähm ja, das Ganze Verfahren wird ganz bestimmt teurer als ca. 600.000.000 €

Du beschreibst recht genau das, was man auf Bundesebene und für einen breiteren Benutzerkreis (es geht halt nicht nur um Studenten von staatlichen Hochschulen!) gemacht hat.

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Nope.

Nicht raten oder Rückschlüsse aus anderer Leute Posts vermischen.

Ich hab nämlich nirgends geschrieben wie ich den Prozess gestalten würde, schlicht weil ich nicht wirklich darüber nachgedacht habe.

Abgesehen davon zielst du wieder nur auf die BundID während ich die ganze Zeit schreibe, dass der ganze Prozess umständlich gestaltet ist.

Lös dich vom Focus auf die BundID und dann wird das langsam was.

Also ich vertraue da dann doch eher der Aussage/Erklärung eines AStA Vorsitzenden.
Zumal du selbst schreibst dass das

heißt.

Damit bleibt es dabei: zweifach immatrikuliert gibt es nicht und somit auch nicht die Missbrauchsmöglichkeit der 2 fachen Beantragung

Sorry, das Thema des Threads ist „LdN324 Energiepauschale für Studierende: BundID denkbare Gründe“. Und du schriebst mehrfach davon, dass Pin+Bund.ID unnötig wäre. Dann hast du den Prozess beschrieben, der angeblich mehr kostet als die Auszahlung… ich wollte dir nichts in den Mund legen.

Ach so. Na dann.

Wow. Ich fühle mich geehrt von deinem Vertrauen in mich. Aber ich denke, in diesem Thread bleibe ich doch beim Thema (BundID).

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Keine Ahnung, wie aktuell diese Liste ist, aber bundesweit sieht es doch etwas heterogener aus: Doppelstudium – Wikipedia

Ob z.B. in Hessen Informationen darüber gespeichert werden, ob man woanders noch immatrikuliert ist, würde ich bezweifeln. Datenschutzrechtlich wäre dafür der Zweck wohl fragwürdig.

Studienganszweithörer sind zweifach immatrikuliert.
Und gegen eine zweifache Beantragung wurde genau diese unnötige Verifikation über die BundID eingeführt. Das hätte es alles nicht gebraucht - die Unis hätten das selber auszahlen können und im Zweifel bekommt dann halt ein zweifach studierender zweimal Geld. So what. Es wäre billiger gewesen, als das Bürokratiemonsterchen so zu stricken wie es gestrickt wurde.

Ich halte es für ziemlich unmöglich, dass man gleichzeitig an 2 Universitäten in unterschiedlichen Bundesländern in Präsenz studieren kann.

Ja du hast Recht ich meine Ruhe…

Meine Vermutung ist eher, dass irgendwie der Bund als Geldgeber auch noch irgendeinen Verwaltungsanteil bekommen sollte.

Das Risiko dass man zweifach beantragt ohne dass es irgendwo auffällt ist verschwindend gering.

Ja ich weiß du kannst gleichzeitig in zwei Bundesländern mit täglicher Präsenz studieren, aber ganz ehrlich: dann brauchst du die 200€ aber auch nicht wirklich.

Ansonsten bleibe ich dabei, dass die räumliche Distanz die nötig wäre, einem solchen Betrug wirksam den Riegel vorschiebt.

Hier nochmal der Link https://www.einmalzahlung200.de

Und der andere Punkt, über den ich mich gewundert habe war, dass sich Ulf und Philip im Gegensatz zu der Digitalisierungsfolge jetzt gegen den „Zwang“ zur Nutzung der Bund.id aussprechen. Klar sie haben die rechtlichen Bedenken geäußert und das kann ich nachvollziehen. Aber ich erinnere mich, dass ihr Vorschlag in der oben genanten Lage war, den Bafög Antrag nur noch online zu ermöglichen (zum populär machen der bund.id). Dies fände ich weitaus einschneidender als jetzt bei diesem Antrag die Bund.id populär zu machen.

Meine Bund.id habe ich relativ problemlos mit dem Digitalen Personalausweis hinbekommen (war in 10 Minuten erledigt). Jetzt bin ich nur gespannt wie die Codes uns Studierende erreichen.

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Moin, ich habe heute eine E-Mail von der Uni dazu erhalten. Ich bin scheinbar an einer Hochschule, die am Pilotversuch teilnimmt.

Es funktionierte schlussendlich so:
In der Prüfungsverwaltung wird jedem Studenten ein personalisierter Berechtigungscode und zusätzlich noch eine PIN angezeigt.
Dann muss man diese Codes auf antrag.einmalzahlung200.de eingeben.
Zum Schluss muss man sich mit der Bund.ID identifizieren. Man braucht ausdrücklich keinen Online-Perso, Elster oder Sonstiges! Einfach einen Account mit Benutzername und Passwort wie auf jeder anderen Website anlegen und fertig.

Diese Methode soll jetzt speziell erstmal nur für unsere Hochschule gelten. In den FAQ steht ja auch, dass normalerweise die Online-Ausweisfunktion benötigt wird.

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Du könntest ja mal den vermeidbaren Aufwand beschreiben, der durch den gewählten Prozess zusätzlich anfällt.

Bisher sehe ich den Schaden nicht, während du alle Gründe für den gewählten Prozess schlicht als irrelevant abtust.

Doppelte Prüfung der Berechtigung + doppelte Erfassung der Daten (bis auf die IBAN) + doppelte Identitätsprüfung (einmal mit 2FA)

Meinst nicht die doppelte Durchführung von allem hätte man sparen können?

(Schreib ich jetzt aber mindestens schon zum zweiten mal )

Nein, finde ich nicht. Ich meine sogar, dass das meiste davon nicht doppelt stattfindet.

  • Die Identitätsprüfung findet einmal bei der Antragsstellung statt.
  • Die Berechtigung wird einmal geprüft, die Bildungseinrichtungen werden davon ja genau entlastet.
  • Die Datenerfassung erfolgt nur „doppel“, wenn man der Meinung wäre, die Bildungseinrichtung könnte alles alleine machen.

Naja, vielleicht hast du ja einen Prozess im Sinn, auf den ich noch nicht gekommen bin.

Aha also werden die LoginDaten bunt in die Welt gestreut?

Öhm: die Bildungseinrichtung meldet doch ihre Bestandsdaten um die LoginDaten zu generieren, damit ist dann der Berechtigungsprüfung eigentlich Genüge getan meinst nicht?

Die Bildungseinrichtungen melden die Daten: erste Erfassung. Die Berechtigten melden mit dem Login und Antrag die Daten erneut…

Wir scheinen ein unterschiedliches Verständnis davon zu haben, was „Identitätsprüfung“ ist. Eine E-Mail an jemanden zu schicken, ist nur eine sehr, sehr schwache „Identitätsprüfung“. Im Betrugsfall (Bildungseinrichtung denkt sich Leute aus) ist es überhaupt keine Identitätsprüfung.

Nein. Du ignorierst zwar standhaft, dass „Bildungseinrichtung meldet zum Zeitpunkt X immatrikulierte Personen“ keine Berechtigungsprüfung (Einmaligkeit und Wohnort in Deutschland) ist, das macht es aber nicht wahr.

Das ist ein wenig so, als würde ich behaupten: Mein Vermieter hat von meiner Bewerbung auf die Wohnung alle meine Daten und muss mir eh eine Wohnungsgeberbestätigung ausstellen. Warum muss ich selber noch Wohngeld beantragen?

Ja, und das ist immer notwendig, es sei denn, man wäre der Meinung, die zigtausend Bildungseinrichtung könnte alles alleine und selber machen.

Ich spare mir jetzt weitere Kommentare. Ich bin gespannt, ob irgendjemand mal einen tatsächlich besseren Prozess beschreibt, der für alle Betroffenen funktioniert. Meinetwegen darf der ja Abstriche bei der Identifizierung, Berechtigungsprüfung, Datenschutz und IT-Sicherheit haben, aber er sollte dann wenigstens wirklich zu Einsparungen führen.

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Die Daten sind ja nun schon durch die Immatrikulation vorhanden. Der Aufwand bezieht sich also lediglich auf das Schreiben eines SQL Queries. Wenn die Datenqualität stimmt, ist das ein Ding von 5 Minuten. Und da die Organisation von „Kundendaten“ DAS Standardbeispiel für Data Warehousing ist, darf man ruhig davon ausgehen, dass auch staatliche Institutionen solche Daten sauber halten können.

Diese 5 Minuten pro Uni können jetzt also nicht das große Argument gegen das Verfahren sein.

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Gab es schon weiter oben ^^
War vom Vorsitzenden eines ASTA.

Aber sicher kommst du gleich wieder mit irgendwelchen Betrugsideen wie bei den Bildungseinrichtungen um die Ecke…

Ist es ja auch nicht, nur gegen das doppelte von allem.

Ich bin jetzt hier aber auch raus, da ja scheinbar genügend der Meinung sind einen digitalen Prozess muss man grundsätzlich doppelt absichern.

Ach, der Vorschlag, der die Hälfte der Berechtigten (Berufsschüler) außen vor lässt und bei dem der ganze Verwaltungsaufwand auf die ASTAs abgewälzt werden würde? Der im Kern genau so funktioniert, wie die Lösung jetzt auch?

Überzeugend.

Schon beeindruckend, wie du beharrlich so tust, als gäbe es als Bildungseinrichtungen nur die Uni Köln und ähnlich große Institutionen und nicht noch tausende von Berufsschulen für Touristik o.ä., die vielleicht 2-3 Festangestellte haben.

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