Nur die Frage bleibt: wieviel Sicherheit willst du dir leisten?

Man macht einen riesigen Aufstand um die 200€ pro Nase und gleichzeitig verschleudert man an anderer Stelle deutlich mehr Kohle ohne hundertfache Identifikation und Sicherung gegen Betrug.

Wie ist das mit den diversen Sozialleistungen? Gibt’s da auch mindestens 2 Mal wenn nicht noch öfter Identitätsfeststellung, Registrierung zur Beantragung einer Überprüfung ob man berechtigt ist mit Schutz vor Betrug durch irgendwelche Einrichtung oder Phishing?

https://www.zeit.de/news/2021-03/03/moeglicherweise-urteil-zum-betrug-mit-sozialleistungen

Hier mal ein Schaden von 6 Mio €.

Hätten sie mal BundID genutzt ^^

Wie genau wird die Plattform wesentlich teurer, weil Bund.ID noch eingebunden wird?

Würde man einfach nur den Bildungseinrichtungen trauen, dass sie die PINs nur an Personen vergeben, die berechtig sind, dann müssten trotzdem PINs erstellt und übermittelt werden (wahrscheinlich dann per Brief, weil der PIN ja zugleich eine zuverlässige Identifizierung darstellen müsste), die Antragsberechtigten müssten trotzdem eine Online-Plattform aufrufen und da dann ihre IBAN, ein paar Kerndaten (wahrscheinlich Vor- und Zuname + Geburtstag) und die PIN angeben. Diese Daten müssten trotzdem von der Auszahlenden Stelle übermittelt und verarbeitet werden.

Ja, in Sozialleistungen gibt es sowas ebenfalls regelmäßig. Und ja, wenn diese Leistungen als Online-Dienst angeboten werden, dann hoffe ich sehr, dass man sich dafür per eID, am Besten via Bund.ID inkl. Bescheidzustellung, identifizieren muss.

1 „Gefällt mir“

Ich glaube es fällt halt auch deswegen sehr selten/spät auf, weil die eID-Funktion nicht oft genutzt wird…

Wer damit vertraut ist und sich ummeldet, wird wahrscheinlich eher fragen: „Müssen Sie nicht noch die Eintragung im Chip korrigieren?“

Wer redet denn von der Plattform?

Es geht um den Prozess:

  1. Die Bildungseinrichtungen identifizieren die Berechtigten zum Zwecke der Codeerstellung.
  2. Die für die Auszahlung zuständige Behörde generiert die Codes und verteilt sie an die Bildungseinrichtungen.
  3. Die Bildungseinrichtungen verteilen die persönlichen Codes.
  4. Die Berechtigten identifizieren sich zur Erstellung des Antrags mittels des Codes und der BundID.
  5. Die für die Auszahlung zuständige Behörde prüft die Berechtigung des Antragsstellers.

Reichlich viel (und doppelter Verwaltungsaufwand) den du da zu bezahlen bereit bist und der in Summe wahrscheinlich die Auszahlung übersteigt.

Bin gerade zwar noch mitten im Beitrag, aber wollte dazu auch mal ein paar Worte loswerden.

Ich kann jetzt in meinem Fall nur für NRW sprechen, aber aus Sicht eines NRW-AStA-Vorsitzenden hier mal meine Gedanken:

1.) Mehrfach studieren - sowas gibt es (zumindest in NRW; ich glaube aber bundesweit) nicht. Zur Immatrikulation an einer Hochschule muss immer die Exmatrikulation der Vorgängerhochschule eingereicht werden. Ansonsten ist man Zweit- oder Gasthörer. Um diesen Status wissen aber die Hochschulen, sodass es hier eigentlich nicht zu einer Doppelauszahlung kommen sollte.

2.) In NRW wäre alles noch viel einfacher: Wir hatten vor Kurzem ja den Fall, dass wir jedem Studi bei uns circa 77 Euro zu viel gezahltes NRW-Ticket (Solidaritäts-Ticket im Semesterbeitrag enthalten) zurück zahlen mussten wegen des 9€-Tickets.
Da haben sich der Ticket-Vertragspartner (AStA/ Allgemeiner Studierendenausschuss) und die meisten Hochschulen (können Immatrikulationen monatsgenau nachvollziehen) zusammen getan und ein Online-Antragsformular gebastelt:
-Name

  • Matrikel-Nr.
  • IBAN

Die Hochschule prüft ob auszahlungsberechtigt (ist in diesem Fall einfacher als die monats-genaue Abrechnung des 9€-Tickets) und der Drops ist gelutscht.

Aber wieso einfach, wieso Systeme nutzen, die man schon implementiert hat, wenn man auch aus jeder Mücke einen Elefanten machen kann.

2 „Gefällt mir“

Doch, nennt sich Parallelstudium. Man darf nur nicht dasselbe Fach studieren, und man muss an einer Uni als Studienganszweithörer die Rechte an Studentischen Mitgliedschaften wie dem Asta abgeben. Und natürlich bekommt man nur einmal BaFög.
Es ist nicht unüblich, dass insbesondere Artverwandte Studiengänge parallel studiert werden, wie beispielsweise Mathematik und Physik. Einige Universitäten (insbesondere solche in Universitätsverbunden) bieten sogar dezidiert aufeinander abgestimmte Studiengänge an, bei dem der eine Studiengang frühmorgens und der andere am späten vormittag startend gelehrt wird, so dass selbst unter Einrechnung der Transferzeiten beide Studiengänge physisch besucht werden können.

In Bezug auf NRW würde ich einen Blick empfehlen in den
§ 48 Abs. 1 & Abs. 2 HG
wo steht:

„Eine Studienbewerberin oder ein Studienbewerber wird für einen oder mehrere Studiengänge eingeschrieben, wenn sie oder er die hierfür erforderliche Qualifikation und die sonstigen Zugangsvoraussetzungen nachweist und kein Einschreibungshindernis vorliegt.“

Bei Studiengängen mit Zulassungsprüfungen gilt dies nicht, da muss man sich entscheiden. Aber ansonsten steht auch in NRW dem Belegen von zwei Studiengängen nichts entgegen.

2 „Gefällt mir“

Hier mal dein vereinfachter Prozess:

  1. Die Bildungseinrichtungen identifizieren die Berechtigten zum Zwecke der Codeerstellung.
  2. Die für die Auszahlung zuständige Behörde generiert die Codes und verteilt sie an die Bildungseinrichtungen.
  3. Die Bildungseinrichtungen verteilen die persönlichen Codes.
  4. Die Berechtigten identifizieren sich zur Erstellung des Antrags mittels des Codes und der BundID.
  5. Die für die Auszahlung zuständige Behörde prüft die Berechtigung des Antragsstellers.

Ähm ja, das Ganze Verfahren wird ganz bestimmt teurer als ca. 600.000.000 €

Du beschreibst recht genau das, was man auf Bundesebene und für einen breiteren Benutzerkreis (es geht halt nicht nur um Studenten von staatlichen Hochschulen!) gemacht hat.

2 „Gefällt mir“

Nope.

Nicht raten oder Rückschlüsse aus anderer Leute Posts vermischen.

Ich hab nämlich nirgends geschrieben wie ich den Prozess gestalten würde, schlicht weil ich nicht wirklich darüber nachgedacht habe.

Abgesehen davon zielst du wieder nur auf die BundID während ich die ganze Zeit schreibe, dass der ganze Prozess umständlich gestaltet ist.

Lös dich vom Focus auf die BundID und dann wird das langsam was.

Also ich vertraue da dann doch eher der Aussage/Erklärung eines AStA Vorsitzenden.
Zumal du selbst schreibst dass das

heißt.

Damit bleibt es dabei: zweifach immatrikuliert gibt es nicht und somit auch nicht die Missbrauchsmöglichkeit der 2 fachen Beantragung

Sorry, das Thema des Threads ist „LdN324 Energiepauschale für Studierende: BundID denkbare Gründe“. Und du schriebst mehrfach davon, dass Pin+Bund.ID unnötig wäre. Dann hast du den Prozess beschrieben, der angeblich mehr kostet als die Auszahlung… ich wollte dir nichts in den Mund legen.

Ach so. Na dann.

Wow. Ich fühle mich geehrt von deinem Vertrauen in mich. Aber ich denke, in diesem Thread bleibe ich doch beim Thema (BundID).

2 „Gefällt mir“

Keine Ahnung, wie aktuell diese Liste ist, aber bundesweit sieht es doch etwas heterogener aus: Doppelstudium – Wikipedia

Ob z.B. in Hessen Informationen darüber gespeichert werden, ob man woanders noch immatrikuliert ist, würde ich bezweifeln. Datenschutzrechtlich wäre dafür der Zweck wohl fragwürdig.

Studienganszweithörer sind zweifach immatrikuliert.
Und gegen eine zweifache Beantragung wurde genau diese unnötige Verifikation über die BundID eingeführt. Das hätte es alles nicht gebraucht - die Unis hätten das selber auszahlen können und im Zweifel bekommt dann halt ein zweifach studierender zweimal Geld. So what. Es wäre billiger gewesen, als das Bürokratiemonsterchen so zu stricken wie es gestrickt wurde.

Ich halte es für ziemlich unmöglich, dass man gleichzeitig an 2 Universitäten in unterschiedlichen Bundesländern in Präsenz studieren kann.

Ja du hast Recht ich meine Ruhe…

Meine Vermutung ist eher, dass irgendwie der Bund als Geldgeber auch noch irgendeinen Verwaltungsanteil bekommen sollte.

Das Risiko dass man zweifach beantragt ohne dass es irgendwo auffällt ist verschwindend gering.

Ja ich weiß du kannst gleichzeitig in zwei Bundesländern mit täglicher Präsenz studieren, aber ganz ehrlich: dann brauchst du die 200€ aber auch nicht wirklich.

Ansonsten bleibe ich dabei, dass die räumliche Distanz die nötig wäre, einem solchen Betrug wirksam den Riegel vorschiebt.

Hier nochmal der Link https://www.einmalzahlung200.de

Und der andere Punkt, über den ich mich gewundert habe war, dass sich Ulf und Philip im Gegensatz zu der Digitalisierungsfolge jetzt gegen den „Zwang“ zur Nutzung der Bund.id aussprechen. Klar sie haben die rechtlichen Bedenken geäußert und das kann ich nachvollziehen. Aber ich erinnere mich, dass ihr Vorschlag in der oben genanten Lage war, den Bafög Antrag nur noch online zu ermöglichen (zum populär machen der bund.id). Dies fände ich weitaus einschneidender als jetzt bei diesem Antrag die Bund.id populär zu machen.

Meine Bund.id habe ich relativ problemlos mit dem Digitalen Personalausweis hinbekommen (war in 10 Minuten erledigt). Jetzt bin ich nur gespannt wie die Codes uns Studierende erreichen.

3 „Gefällt mir“

Moin, ich habe heute eine E-Mail von der Uni dazu erhalten. Ich bin scheinbar an einer Hochschule, die am Pilotversuch teilnimmt.

Es funktionierte schlussendlich so:
In der Prüfungsverwaltung wird jedem Studenten ein personalisierter Berechtigungscode und zusätzlich noch eine PIN angezeigt.
Dann muss man diese Codes auf antrag.einmalzahlung200.de eingeben.
Zum Schluss muss man sich mit der Bund.ID identifizieren. Man braucht ausdrücklich keinen Online-Perso, Elster oder Sonstiges! Einfach einen Account mit Benutzername und Passwort wie auf jeder anderen Website anlegen und fertig.

Diese Methode soll jetzt speziell erstmal nur für unsere Hochschule gelten. In den FAQ steht ja auch, dass normalerweise die Online-Ausweisfunktion benötigt wird.

2 „Gefällt mir“

Du könntest ja mal den vermeidbaren Aufwand beschreiben, der durch den gewählten Prozess zusätzlich anfällt.

Bisher sehe ich den Schaden nicht, während du alle Gründe für den gewählten Prozess schlicht als irrelevant abtust.

Doppelte Prüfung der Berechtigung + doppelte Erfassung der Daten (bis auf die IBAN) + doppelte Identitätsprüfung (einmal mit 2FA)

Meinst nicht die doppelte Durchführung von allem hätte man sparen können?

(Schreib ich jetzt aber mindestens schon zum zweiten mal )

Nein, finde ich nicht. Ich meine sogar, dass das meiste davon nicht doppelt stattfindet.

  • Die Identitätsprüfung findet einmal bei der Antragsstellung statt.
  • Die Berechtigung wird einmal geprüft, die Bildungseinrichtungen werden davon ja genau entlastet.
  • Die Datenerfassung erfolgt nur „doppel“, wenn man der Meinung wäre, die Bildungseinrichtung könnte alles alleine machen.

Naja, vielleicht hast du ja einen Prozess im Sinn, auf den ich noch nicht gekommen bin.

Aha also werden die LoginDaten bunt in die Welt gestreut?

Öhm: die Bildungseinrichtung meldet doch ihre Bestandsdaten um die LoginDaten zu generieren, damit ist dann der Berechtigungsprüfung eigentlich Genüge getan meinst nicht?

Die Bildungseinrichtungen melden die Daten: erste Erfassung. Die Berechtigten melden mit dem Login und Antrag die Daten erneut…