LdN323 - Verfahrensbeschleunigung bei Infrastrukturvorhaben

Hey - ich bin neu hier und auch neuer Zuhörer des Podcasts. Ich habe mit großer Spannung die Erörterungen zum Thema Verfahrensbeschleunigung bei Infrastrukturvorhaben verfolgt und möchte hier meinen Senf sozusagen aus erster Hand dazugeben:

Ich selbst arbeite im öffentlichen Dienst im Bereich des Straßenbaus. Nun bin ich selbst im Erhaltungsbereich tätig und daher nur mittelbar betroffen - was ich jedoch bei Neu-, Um- und Ausbauvorhaben regelmäßig beobachte sind schier unendlich lange Planungszeiten. Soweit dürfte die Problematik jedem bekannt sein. Was ich ebenfalls beobachtet habe ist, dass alle Vorgängerregierungen in irgendeiner Art und Weise Planungsbeschleunigung auf der Agenda hatten, ich allerdings nicht wahrnehmen kann, dass es bisher einen großen Impact hatte.

Aus meiner Sicht gibt es - neben weiteren Kritieren - einen entscheidenen Dreh- und Angelpunkt, der wirklich zu einer Beschleunigung von Vorhaben führen könnte, nämlich das „Einfrieren von Rechtsnormen“ zu einem Zeitpunkt X im Planungsverfahren - z.B. beim Antrag auf Planfeststellung.

Es ist grundsätzlich richtig Gesetze dem Zahn der Zeit anzupassen - logisch. Jedoch führt dies eben genau dazu, dass im Planungsverfahren ständig neue Sachverhalte aus materiell rechtlich gestellten Anforderungen ergehen, die im Zuge eines Verfahrens vollständig abgearbeitet werden müssen. Wird nun z.B. eine Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt oder das Bundesnaturschutzgesetz angepasst führt dies unweigerlich zu einem sinnbildlichen „Stock in den Speichen“ des Planungsapparates. Ich möchte dazusagen, dass ich kein Jurist sondern Bauingenieur bin. Es fällt mir daher schwer zu beurteilen, ob so etwas überhaupt möglich ist. Ebenfalls möchte ich ergänzen, dass ich dabei nicht nur auf den Straßenbau schaue. Ich bin aus Überzeugung auch kein Fan von großen Neubauvorhaben und fahre selbst Zug. So eine Regelung ließe sich aber ja grundsätzlich auf alle Planungvorhaben übertragen - oder meinetwegen nur auf die, die einen gewissen Kosten-Nutzen-Faktor hervorbringen, oder aber bei Ausbau auf gleicher Trasse - z.B. von 2 auf 3 Gleise → Engpassbeseitigung.

Naja, das wollte ich nur einmal loswerden. Wünsche weiterhin gutes gelingen.

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