LdN321: Wahlrechtsreform und die Wahlkreise

Wie verträgt sich diese These damit, dass es meist ländliche Regionen sind in denen Freie Wähler oder Parteilose in Landtage einziehen?

Sorry, aber ich denke diese Aussage ist schwer zu halten. Gerade in den urbanen Zentren investieren die etablierteren Parteien in den Wahlkampf. Wer will denn schon Abgeordneter von Hintertupfingens Gnaden sein? Da klingen selbst mittelgroße Wahlkreise wesentlich ansprechender im CV (Ausnahme, Frau Merkel als gewählte Politikerin aus der Uckermark).

Mir platzt halt jedesmal der Kragen, wenn ein Ossi rum jammert. Wir sollten das hier beenden.

Vielleicht mal schauen ob er jammert oder Missstände anprangert.

Es ist doch so, man prangert gerne an, wenn Mohamed oder Aische auf dem Arbeitsmarkt diskriminiert werden.

Aber wenn es ein Heinz oder eine Brigitte sind die anprangern, dass sie wegen ihrer Herkunft diskriminiert werden, dann sollen sie gefälligst nicht jammern.

Denk mal drüber nach, bevor dir das nächste Mal der Kragen platzt.

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Kein Wahlverfahren mit mehreren Wählern ist vollständig immun gegen taktische Stimmabgabe, auch nicht Wahl durch Zustimmung. Aber halt auch nicht übertragbare Einzelstimme (STV).

Bei Ranked-Choice-Verfahren wie STV kann es dazu kommen, dass Stimmen, die einen Kandidaten Y einem anderen Kandidaten Z bevorzugen, dazu führen, dass Z gewinnt (siehe 2. Beispiel auf Later-No-Harm Criterion | The Center for Election Science ). Allgemein sagt das Arrow-Theorem, dass bei allen (nichtdiktatorischen) Ranked-Choice-Verfahren Stimmen, in denen ein Kandidat höher gewertet wird als ein anderer einen gegenteiligen Effekt auf das Ergebnis haben können ( Arrow's impossibility theorem - Wikipedia ).

Das ist für mich ein negatives Stimmgewicht und schlimmer als wenn ich mit meiner Stimme gleichmäßig zum Erfolg mehrerer Kandidaten beitrage, die ich OK finde, auch wenn ich zwischen denen noch gewisse Präferenzen hätte.

Tatsächlich war mein erster Impuls auch zu denken: Dann kommen halt nur die Direktkandidaten in den BT. Aber dann kam auch das o.g. Argument, das ja unabhängig von der eigene Ausrichtung schlicht verzerrend wäre. Und ja, ich komme aus einem solchen LK. Aber ist das wirklich so oder nur gefühlt? Das würde ich sehr gerne wissen.

Als zweites Argument dagegen halte ich, dass ich keine Verhältnisse wie in den USA möchte: the winner takes it all, the looser looses all.

Gefühlt braucht das Thema mehr Aufmerksamkeit und vor allem mehr Aufklärung, denn unsere Wahlen sind doch das wichtigste Instrument unserer Demokratie, die wir auf jeden Fall schützen müssen!
Könntet ihr, @vieuxrenard und @philipbanse, das Thema nochmals aufgreifen?

Der von @janlo diskutierte Vorschlag, ist schon witzig und ich stelle mir nach der Ampel-Reform gerade einen spannenden Wahlkampf vor: DIe CSU entscheidet sich komplett gegen die Aufstellung einer Landesliste und tritt nur mit DirektkandidatInnen in bayerischen Wahlkreisen an. Diese treten unter dem CSU-Label an, aber es gibt eben keine Landesliste. Die CSU-KandidatInnen stehen als amtierende WahlkreiskandidatInnen weiterhin auf Platz 1. Die CSU plakatiert:

Ihr Kandidat für Ihre Region. Einfach Erststimme.

sowie

Kein Schmarrn mit Listenmathematik! Einfach ihr Kandidat!

Andere Parteien, insbesondere Grüne, SPD und Linke, evtl. auch die FDP, schließen Wahlpakte und plakatieren mit:

Rette deine Zweitstimme! CSU verhindern!

Die AfD und die Freien Wähler merken ebenfalls, dass Ihre Zweitstimmen in Bayern im Falle von CSU-DIrektkandidatInnen gelöscht würden und rufen süffisant zur Wahl von SPD-DirektkandidatInnen auf. Das gefällt dem CSU-Generalsekretär sehr, der daraufhin beginnt, in Talkshows mit Hufeisen um sich zu werfen.

Inzwischen hagelt es Beschwerden und Klagen darüber, ob das Antreten der CSU ohne Landeslisten überhaupt im Sinne des Wahlgesetzes ist.

Das würde ein sehr popcornwürdiger Wahlkampf werden :slight_smile:

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Nee. Die Einträge auf dem Stimmzettel sind nach antretenden Parteien geordnet (rechte Spalte), die entsprechend ihres letzten Zweitstimmen-Ergebnisses im Land sortiert werden. Parteien, die bei der letzten Wahl nicht angetreten sind, folgen darunter dann alphabetisch. Dazu werden dann links die jeweils passenden Direktkandidatys ergänzt. Einzelbewerbys ohne Partei werden schließlich als letztes aufgeführt.

Wenn die CSU als Partei nicht antritt (und damit in der rechten Spalte nicht auftaucht), landen die Kandidatys trotz CSU-Mitgliedschaft und „Amtsbonus“ also ganz unten auf dem Zettel.

Das klingt in der Tat nach einem spaßigen Wahlkampf.

Vor allem wäre ich sehr gespannt, wie das BVerfG diese Sache einordnen würde, wenn die CSU damit Erfolg hätte.

Also wenn die CSU keine Landesliste - oder keinen offiziellen Direktkandidaten - aufstellt, um damit gezielt das System auszuhebeln, liegt schon der Verdacht des Rechtsmissbrauchs nahe. Daher: Durch gezielte, unnatürliche Verhaltensweisen wird versucht, die Rechtslage in einer Art zu nutzen, durch die das Gegenteil dessen erreicht wird, was die Rechtslage eigentlich erreichen will.

Denn dass die CSU keinen offiziellen Wahlkreiskandidaten aufstellt, obwohl sie traditionell fast alle Wahlkreise gewinnt, oder keine Landesliste aufstellt, obwohl sie traditionell immer als stärkste Partei gewählt wird, ist offensichtlich eine sehr ungewöhnliche Verhaltensweise. Wenn der Zweck dessen einzig ist, eine offensichtlich vom Gesetzgeber nicht intendierte Gesetzeslücke zu nutzen, kann man schon zu dem Ergebnis des Rechtsmissbrauchs kommen. Andererseits ist die Rechtsprechung im Hinblick auf Rechtsmissbräuchlichkeit eher zurückhaltend. Aber hier ginge es letztlich um’s Eingemachte, um den Kern unserer demokratischen Ordnung. Ich würde daher schon davon ausgehen, dass das BVerfG das nicht durchgehen lassen würde.

Es würde also nicht nur ein popcornwürdiger Wahlkampf, sondern auch eine popcornwürdige juristische Aufarbeitung folgen.

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Es würden ja nur die Zweitstimmen derer gestrichen, die die Erststimme dem CSU-Kandidaten gegeben haben.
Aber da die Direktkandidaten von den restlichen Plätzen abgezogen würden, müssten alle auf der Liste zittern, bei denen es knapp wäre.
Momentan könnten sie dem CSU-Kandidaten heimlich die Daumen drücken und auf ein Ausgleichsmandat hoffen.

Dass es kein perfektes Wahlsystem gibt, ist mir bekannt. Zur „taktischen“ Wahl im engeren Sinne gehört aber, dass man Konstellationen u.U. voraussehen und sich deswegen taktisch darauf einstellen kann, und dann ist das auch nicht per sé verkehrt. Z.B. wenn die bevorzugte Partei mit hoher Wahrscheinlichkeit an der 5%-Hürde scheitert, man aber möchte, dass die eigene Stimme zählt, dann ist es in unserem derzeitigen Wahlsystem vollkommen rational stattdessen die nächstbessere von den großen Parteien zu wählen. Schwierig wird es, wenn man vorher praktisch nicht absehen kann, welche Taktik man anwenden soll, weil das Wahlsystem wie bei „Wahl durch Zustimmung“ effektiv wie Stein-Papier-Schere funktioniert.

Ja, solche konstruierten Beispiele gibt es für jedes Wahlverfahren. Oft sind die dann schon recht merkwürdig aufgesetzt, wenn bspw. die Anhänger dreier Parteien ihre Zweitpräferenzen im Kreis vergeben, statt dass diese wechselseitig ausfallen. Das Beispiel, was du angibst, ist zugegeben nicht ganz so obskur:

# of voters  Their ranking
2            W > X > Y
3            X > Y
4            Y > Z
5            Z

Again, this is an IRV election. W is eliminated, transfering its two votes to X, and then Y’s votes are transferred to Z. The winner is Z, with a 9-to-5 victory against X.

But if the first two voters only rank W (or if they don’t even vote at all), then Y (their 3rd choice) has a 7-to-5 victory against Z (their last choice). That is, X’s votes would go to Y, so Y would not have gotten eliminated.

So those two voters get a better result by limiting the number of candidates they rank. That is, sincerely ranking candidates after W hurt them.

Aber nehmen wir doch mal dieselbe Konstellation – ich muss nicht einmal irgendeine andere konstruieren, sondern nehme diese vorgegebene – unter „Wahl durch Zustimmung“:

Z-Wähler hassen offensichtlich alle anderen Kandidaten und wählen nur Z. Die Y-Wähler finden komischerweise auch alle Z ganz gut und lehnen alle W und X komplett ab, und kreuzen deswegen Y und Z an, und schon hat Z wieder 9 Stimmen. Jetzt könnte Y schon maximal noch gleichziehen. Ob jetzt Y oder Z gewinnt, hängt davon ab, ob a) Y maximale Unterstützung von W/X-Wählern erhält und b) ob genug von Ys eigenen Wählern nicht Z mit ankreuzen.

Die offensichtliche Strategie für Y muss also anscheinend sein, nur Y anzukreuzen und nicht Z, um mit den Stimmen von W+X die Mehrheit zu bekommen. Das wissen aber natürlich auch die Wähler von W+X, und W+X haben zusammen 5 Stimmen, also mehr als Y alleine. Wenn diese also davon ausgehen, dass sie nicht alle Y wählen müssen um Z zu verhindern, dann wäre ihre beste Strategie, genau dies auch nicht zu tun. In diesem Fall wäre dann Y der Verlierer und X und Z gleich auf. Und wenn man etwas krummere Zahlen hat, z.B. statt 2/3/4/5 Wählern 22/30/40/50, könnten sie nicht nur gleichziehen, sondern sogar gewinnen. Das gilt es natürlich für Y-Wähler zu verhindern, denn die finden X ja viel schlimmer als Z, also müssen zumindest einige von ihnen doch Z wählen, auf die Gefahr hin, dass am Ende Z gewinnt und sie feststellen, dass sie einmal zuviel um die Ecke gedacht und den Sieg selber verschenkt haben.

Das ist eben keine Wahl, sondern Schnick-Schnack-Schnuck bzw. Stein-Schere-Papier.

Mit IRV sieht es dagegen so aus:

Dass bei IRV mögliche „moderate“ Konsenskandidaten wie in diesem Fall Y unter Umständen frühzeitig eliminiert werden können, ist bekannt und tatsächlich ein gewisser Nachteil des Systems. Dabei liegt es dann aber in der Natur der Sache, dass die Anhänger Ys dann zumindest das Zünglein an der Waage bilden zwischen X und Z.

Dass die Anhänger von Y deutlich stärker zu Z tendieren, ist aber etwas, was öffentlich bekannt sein dürfte bzw. könnte, denn Wahlen finden ja nicht im politisch luftleeren Raum statt. Wir haben hier ja ein Kandidatenspektrum, dass man evtl. von links nach rechts als W-X-Y-Z aufreihen könnte, Y ist der Mediankandidat, aber dessen Wähler tendieren halt deutlich eher nach rechts als links.

Es bedarf also eines einzigen Wählers von W/X, der das realisiert und tatsächlich taktisch wählt, und der deswegen Y vor X zieht, und schon gewinnt am Ende Y.

Es gibt also kein Schnick-Schnack-Schnuck, sondern

Z wählt Z, weil Z über alles.
Y wählt Y>Z, weil kann Y nicht schaden (later-no-harm).
(W+)X wählt entweder „real“ und verliert, oder eben taktisch das kleinere Übel. Exakt so wie bei unserem jetzigen Wahlsystem „relative Mehrheit“ übrigens.

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Das stimmt nicht, bei Stein-Papier-Schere gibt es gerade den Zirkelschluss der Reihenfolge, der bei Ranked-Choice-Verfahren vorkommen kann.
Bei Ranked Choice Voting kann einen Stimme, die eine Präferenz für einen Kandidaten ausdrückt, diesem im Ergebnis schaden.
Das kann bei Wahl durch Zustimmung nicht passieren.

Ich hab dir doch gerade Stein-Schere-Papier bei Wahl durch Zustimmung vorgeführt. Da kannst du mir doch nicht erzählen das könne nicht passieren.

Und dass die „ehrliche“ Wahl u.U. nicht immer die optimale ist, das ist halt bei allen Wahlsystemen so. Aber im obigen Beispiel weiß (oder ahnt) ein informierter WX-Wähler halt, dass er von den 3 politischen Lagern in der schwächsten Ausgangsposition ist, und kann sich dann zwischen der „ehrlicher Verlierer“- und der taktischen „Zünglein an der Waage“-Nummer entscheiden, aber das ist nicht Stein-Schere-Papier, denn es ist klar, was die Y- und Z-Wähler wählen.

Davon abgesehen hast du das Beispiel falsch verstanden. Nicht dass W an 3. Stelle Y wählt, schadet Y, sondern dass W an 2. Stelle X wählt. Deine Aussage ist also falsch.

Dann haben wir beide offenbar unterschiedliche Vorstellungen von dem Bild „Stein-Schere-Papier“ in der Anwendung auf Wahlverfahren.
Das Arrow-Theorem gilt nun mal, das ist bewiesen. Und dass es bei Wahl durch Zustimmung kein negatives Stimmgewicht gibt, ist offensichtlich.

Ich halte die Abwesenheit von negativem Stimmgewicht für wichtiger, als das Risiko, dass jemand, für den ich gestimmt habe, mehr Stimmen bekommt, als ich erhofft hatte.

Wie eben beschrieben, dass es bei IRV „negatives Stimmgewicht“ gäbe, ist eine Fehlinterpretation deinerseits.

„Negatives Stimmgewicht“ ist in diesem Fall eine Interpretation, die ich für durchaus nachvollziehbar halte (auch wenn „Verstoss gegen das Unabhängigkeitsaxiom“ vielleicht eine genauere und allgemeinere Kritik an Ranked-Choice-Verfahren wäre), wie folgende Interpretation des o. g. Beispiels belegt:

Nehmen wir an, die beiden W-Anhänger würden zunächst nicht wählen wollen, weil sie sich keinen großen Erfolg davon versprächen. Wenn dann vor der Wahl nichts mehr passieren würde, gewänne Y. Die beiden wären wohl nicht glücklich darüber, aber immerhin hätte Z, den sie am wenigsten mögen, nicht gewonnen.
Wenn jetzt aber Z im Wahlkampf etwas tun würde, das die beiden W-Anhänger so empören würde, dass sie doch wählen würden, um Z möglichst nicht gewinnen zu lassen, dann würden sie gerade durch ihre Stimmabgabe gegen Z diesem zum Sieg verhelfen.

Also haben die beiden W-Anhänger mit ihren Stimmen im IRV-System das Gegenteil davon bewirkt, was sie wollten.
Und das halte ich für ein Problem.

Nein. „Negatives Stimmgewicht“ bedeutet, dass durch eine Stimme für einen Kandidaten für diesen ein negativer Effekt entsteht, und das ist hier einfach nicht der Fall. Der negative Effekt für Y entsteht alleine durch die Stimme für X. Und einfach diesen Begriff zu nehmen, der durch ein Verfassungsgerichtsurteil bekannt geworden ist, und damit dann etwas völlig anderes zu bezeichnen, ist mindestens unglücklich, sage ich mal.

Genausogut könnte man sagen, „Wahl durch Zustimmung“ verstößt gegen das grundlegende Prinzip der Demokratie „One person – one vote“.

Mittlerweile haben wir die Crowd aber vermutlich eh abgehängt, und künftige Wahlverfahren werden auch nicht daraufhin ausgewählt werden, ob nun das „Unabhängigkeitsaxiom“ oder das „Later-No-Harm-Kriterium“ erfüllt werden, sondern danach ob Opa Erwin im Pflegeheim sich beim CDU/SPD-Wählen nicht überfordert fühlt.

Im übrigen bin ich dafür, dass die Wahlkreise abgeschafft und dafür offene Landeslisten mit Personenstimmen eingeführt werden.

Ich stimme zu, dass die Nachvollziehbarkeit eines Wahlsystems auch ein Kriterium ist.

Mit dem bekannten Begriff hast Du einen Punkt. In dem Beispiel sind es Stimmen gegen einen Kandidaten, die durch das Wahlsystem einen Effekt für diesen Kandidaten haben. Mathematisch halte ich das nach dem Motto „Minus mal Minus ist Plus“ für ein negatives Gewicht, aber ob Juristen das auch so nennen würden, sei dahingestellt. Das ist für meine Bewertung auch weniger wichtig.

Jedenfalls enthalten Stimmen W > X > Y > Z auch Y > Z, aber sie bewirken in diesem Fall das Gegenteil, sie schaden Y und nutzen Z.

Das ist eben ein Problem von Ranked Choice Voting, dass die Stimmen viele Aussagen über Präferenzen enthalten, dass das Wahlsystem aber bewirkt, dass die Auswirkung der Stimmen auf das Gesamtergebnis nur teilweise diese Präferenzen unterstützt, und teilweise ihnen schadet.

Und damit steht Ranked Choice bei der Nachvollziehbarkeit des Einflusses der einzelnen Stimmen auf das Gesamtergebnis schlecht da.

Vielleicht eine dumme Idee, aber was spricht gegen zwei Wahlen?

In der ersten Wahl könnte die Partei gewählt werden.
In der zweiten Wahl, wenn die erste Wahl ausgezählt ist, könnten die Kandidaten bestimmt werden.

Vielleicht würde das den Wahlkampf etwas versachlichen? Das Gehacke würde vielleicht sich eher auf inhaltliche Differenzen konzentrieren.
Aber welchen Einfluss das auf die Größe des Bundestages hätte… tja?

Ich verstehe voll deine Intention und wäre sicherlich ein gangbarer Weg gegen das undemokratische Gekungel der Parteien. Aber es würde Parteilose quasi unmöglich machen und die Wahlbeteiligung würde wahrscheinlich noch mehr einsacken bei der 2. Wahl.