LdN321 Korrektur bzgl Soli

Eine Korrektur von mir bezüglich eurer Äußerung zum Soli: man zahlt nicht die vollen 5,5 % Aufschlag, sobald man die circa 62.000 € zu versteuerndes Einkommen erreicht hat. Es gibt vielmehr eine Gleitzone von 62.000 bis 96.000 €, in der der Aufschlag von 0 % ausgehend langsam ansteigt.

Quelle: Im Fokus | Bundesfinanzhof

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Es sei denn, man hat ein paar EUR Zinsen/Dividenden/Aktiengewinne über der Freigrenze von aktuell 1000 EUR. Dann ist der Aufschlag direkt mit drauf.

Das hat aber mit der generell unterschiedlichen Behandlung von Kapitaleinkünften im Vergleich zu Lohneinkünften zu tun. Für Kapitalerträge gilt eben leider ein pauschaler Abgeltungssteuersatz von 25%+Soli, unabhängig davon, ob geringfügige Kapitalerträge das einzige Einkommen sind oder ob Millionen damit verdient werden. Das ist eine generelle Ungerechtigkeit, da hier die sonst im Steuersystem elementare progressive Besteuerung außer Kraft gesetzt ist.

Das Problem sehe ich hier aber nicht darin, dass verhältnismäßig geringe Kapitalerträge bereits mit dem Soli belastet werden und generell hier ein höherer Steuersatz anfallen kann, als bei der Lohnsteuer für vergleichbare Lohneinkünfte - letztlich ist es gut und richtig, dass Kapitalerträge eher härter besteuert werden sollten als Lohnarbeit. Das Problem ist eher, dass massive Kapitalerträge viel zu niedrig besteuert werden, diesen Umstand gleicht auch der Soli nicht aus.

Du hast aber insofern Recht, dass die generelle Beibehaltung des Soli auf Kapitalerträge eine Erwähnung bei dem Thema verdient hätte, da dadurch definitiv auch Menschen betroffen werden können, die nicht zu den Besserverdienenden zählen.

Ich stimme dir zu. Allerdings kann ich, wenn mein Grenzsteuersatz unter 25 % liegt, auch zum normalen Tarif wechseln (Günstigerprüfung), § 32d VI EStG. Das betrifft zu versteuernde Einkommen unter ca 17 000 €. Es zahlen also nicht ganz (nur fast :wink: ) alle 25 %

Zahlt eigentlich der Staat auf seine Aktienrenten-Dividenden bzw. Aktienverkäufe mit Gewinn auch Soli?

Stimmt.
Um das mal in anschaulichere Zahlen zu packen:
Der Grenzsteuersatz für den Alleinstehenden beträgt bei etwa 20.000 Euro Brutto-Jahreseinkommen 25%. Daher: Selbst wer nur den Mindestlohn verdient (etwa 23.800 Jahresbrutto) hat daher schon einen höheren Grenzsteuersatz als 25%. Die Günstigerprüfung ist daher nur in sehr wenigen Fällen sinnvoll… und das ist letztlich ja auch meine Kritik: Wenn der Grenzsteuersatz beim Mindestlohnempfänger schon höher ist als die pauschale Abgeltungssteuer bei Kapitalerträgen, ist letztere offensichtlich zu niedrig angesetzt…

Das sind immer ganz interessante Fragen.

Steuerpflichtig sind beim Solidaritätszuschlag nur natürliche Personen und Unternehmen, die auch Körperschaftsteuerpflichtig sind (§ 2 SolZG). Dazu zählen nach § 1 Abs. 1 Nr. 6 KStG Betriebe gewerblicher Art (bgA) von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR). „Gewerblicher Art“ bedeutet dabei vereinfacht gesagt, dass eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, klassische Beispiele wären hier Stadtwerke oder Sparkassen.

Im aktuellen Gesetzesentwurf soll eine unabhängige Stiftung die Aktienrente übernehmen, verwaltet werden soll sie von der KENFO, die aktuell den Fonds für den Rückbau der Atomkraftwerke managed. In diesem Kontext gehe ich stark davon aus, dass eine Struktur geplant ist, die nicht als bgA einer jPdöR gewertet werden kann und folglich weder Kapitalertragsteuern, noch Solidaritätszuschlag darauf anfallen. Alles andere wäre auch eine reichlich dämliche Konstruktion :wink:

ich würde gerne mal eine generelle Anmerkung machen:
Könnt ihr bitte in Zukunft zwischen Vermögenden/Reichen und Gutverdienenden unterscheiden ?
Alles gut mit höherer Steuer für Gutverdiener, aber ich mich nervt diese pauschale Einsortierung von Gutverdiener = vermögend. So ist eben leider nicht (immer), außer man hat eben geerbt. Wenn man - wie ich - zwar sehr gut verdient, zahlt man unglaublich viel Lohnsteuer, aber Kapitalbesitzer (also die WIRKLICH Reichen) zahlen max. 25% Kapitalertragssteuer auf KapitalEINKÜNFTE, der Bestand wird eben nicht besteuert. Zum Thema „Vermögenssteuer“ habt ihr schon viele gute Beiträge gemacht, danke dafür, aber BITTE BITTE:
Unterscheidet in Zukunft bitte besser zwischen Gutverdienern und Erben, Vermögenden oder Reichen.
Danke

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