LdN320 Wahlrechtsreform / Wie demokratisch ist unser Wahlrecht?

Hallo zusammen,

ich würde mich tatsächlich sehr freuen, wenn es einmal ein Segment zum Thema „Wie demokratisch ist unser Wahlrecht“ bzw. Wahlverfahren machen würdet. In der LdN320 habt ihr ja das Beispiel mit den Grünen im Saarland gebracht, die an der 5% Hürde gescheitert sind (die dort allerdings insbesondere durch interne Streitigkeiten an Legitimität und Wählbarkeit verloren hatten und nicht nur durch die Konkurrenzpartei).
In Zuge dessen fiel mir auf, dass tatsächlich in meinem Umfeld wahnsinnig viele Menschen versuchen „strategisch“ zu wählen statt ihre Stimme der Partei zu geben, die sie eigentlich am liebsten unterstützen würden. Und durch die 5% Hürde letzten Endes einfach Stimmen nicht gewertet werden oder durch Verhältnismäßigkeiten bei Parteien landen, bei denen man sie am wenigsten sehen möchte.

Daher finde ich den Vorschlag des Vereins „Mehr Demokratie e.V.“ so spannend, die die Einführung einer Ersatzstimme oder Alternativstimme vorschlagen. Die Idee: scheitert die Partei, die man gewählt hat an der 5%-Hürde kann man angeben an welche Partei die Stimme stattdessen gehen soll.
( Mehr Demokratie e.V.: InitiativTagung Ersatzstimme )
Dadurch würden sich mE mehr Menschen trauen Kleinparteien zu wählen, es ergäbe sich ein besseres Abbild der gesellschaftlich politischen Präferenzen und man muss nicht das Risiko eingehen die eigene Stimme zu verschwenden. So hätten kleinere Parteien auch bessere Chancen auf den Einzug in Parlamente.

Ich fände eine Analyse hierzu wirklich spannend, welche Vorschläge es hier geben könnte um Wahlen demokratischer zu gestalten und freue mich natürlich auch auf Input und Meinungen aus dem Forum.

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Der Vorschlag scheint mir sinnvoll. Ein Blick auf die Zahlen der Erststimme verdeutlicht den Handlungsbedarf. Es kommt durchaus vor, dass ein Kandidat den Wahlkreis mit einer nicht allzu hohen Prozentzahl für sich entscheidet. Der krasseste Edge Case, der mir beim Anschauen der BTW 2021 untergekommen ist, ist WK 160 in dem Rohwer, Lars (CDU) mit nur 18,6% „seinen“ Wahlkreis gewonnen hat. Mehr als 80% der Wählenden (!) haben jemand anderem die Unterstützung zugesprochen, werden aber von ihm repräsentiert.

Auf genau diese Idee bin ich letztens auch gekommen, und zwar beim Gespräch über die in der Lage angesprochene „asymmetrische Demobilisierungsstrategie“. Solch eine Alternativstimme würde diese Strategie vollkommen entschärfen, was sehr demotrakiefreundlich wäre. Das wäre im Endeffekt eine Art Ranked Choice Voting, was ich persönlich absolut unterstützenswert finde.

Ich glaube das würde es tatsächlich viel leichter machen, eine neue Partei zu gründen, und würde den kleineren Parteein wirklich deutlich helfen. Es könnte auch zB dazu führen, dass diejenigen, die sich von der Politik der großen Parteien befremdet fühlen und deswegen nicht mehr wählen wollen (weil „bringt ja eh nix“), vielleicht doch ne Chance sehen, dass sich etwas ändert.

Auf jeden Fall gibt’s ein paar interessante Infos hier (mit Infoblatt hier), was die RCV-Wahlen angeht, die in den USA schon stattfinden. Kann nicht persönlich sagen, wie objektiv diese Seite sei, aber die Argumente da finde ich durchaus plausibel, dass es tatsächlich zu einer größeren Wahlbeteiligung führen kann.

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Ich denke auch, dass das eine gute Idee wäre.

Dummerweise wäre diese Änderung aber sowohl für die SPD als auch für die CDU massiv von Nachteil, sodass ich leider davon ausgehe, dass beide Parteien keinerlei Interesse haben, ein solches Modell umzusetzen. Und eine Regierung ohne CDU und SPD-Beteiligung sehe ich in absehbarer Zeit leider nicht als realistisch an.

Die große Frage ist daher:
Wie bekommt man die SPD dazu, diesem Vorschlag zuzustimmen? Ist das überhaupt denkbar - und falls ja, was müssten die anderen Ampel-Parteien der SPD dafür im Gegenzug anbieten?

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Und genau da sind wir doch an einem Punkt, wo tatsächlich mal ein bindender Volksentscheid sinnvoll wäre. Ich bin prinzipiell gegen Volksentscheiden, allerdings bei einem Thema wie diesem, muss jeder Wähler entscheiden dürfen. Hier herrscht eine viel zu große Befangenheit der Parteien wirklich im besten Sinne der Demokratie zu entscheiden. Die Union ist doch das Musterbeispiel, der die Demokratie nur so wichtig ist, wie es die eigenen Taschen füllt.

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Ich schließe mich da @juliet komplett* an.

Gerade bei einer laufenden Wahlrechtsreform sollte das Thema 5%-Hürde/Alternativstimme dringend thematisiert werden. Und weil die Parteien im Bundestag daran wohl kaum ein Interesse haben, ist es umso wichtiger, dass Medien wie die Lage das von sich aus ansprechen und auch fordern.

Ich halte es für eine Unverschämtheit, dass wir einen Haufen Stimmen einfach ignorieren und zusätzlich dadurch wohl viele anders wählen.

In das letzte Urteil vom Verfassungsgericht (glaube ich) dazu hab ich mal reingeschaut und auch dessen Argumentation für die Rechtmäßigkeit der aktuellen 5%-Hürde hat mich überhaupt nicht überzeugt.

*außer, dass ich den genannten Verein und dessen Vorschläge nicht kenne.

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Da stimme ich dir absolut zu, leider müsste dafür das Grundgesetz geändert werden.

Und rate, welche Parteien dazu notwendig wären?

Es ist leider aktuell tatsächlich so, dass Volksentscheide mit Art. 76ff GG ausgeschlossen werden, da dort abschließend geregelt ist, wer Gesetze „einbringen“ und „erlassen“ darf. Selbst ob Volksbefragungen zur reinen Meinungsermittlung auf nationaler Ebene ohne Grundgesetzänderung möglich sind, wird von der Mehrheit der Verfassungsrechtler bestritten, da Art. 76 Abs. 1 GG sagt:

„Das Volk“ hat daher nach dem aktuellen Grundgesetz nicht mal das Recht, eine Gesetzesvorlage „einzubringen“ (über die der Bundestag dann abstimmen müsste), und das wäre letztlich das Resultat einer Volksbefragung, geschweige denn das Recht, ein Gesetz zu erlassen, was der Sinn einer bindenden Volksabstimmung wäre.

Das führt zu dem wirklich unbefriedigenden Resultat, dass die Parteien tatsächlich viel zu viel Macht in eigener Sache haben - und es hier im Gegensatz zum Thema Diätenerhöhung / Parteifinanzierung kaum funktionierende Schutzmechanismen gibt.

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Da ich mit den Folgen ein wenig hintendran bin, hab ich jetzt erst die zugehörige Lage gehört.

Was ich mich in der ganzen Debatte immer gefragt habe ist, ob man nicht mal an einem der Grundpfeiler wackeln muss, nämlich, dass jede Abgeordnete exakt 1,00 Stimmen hat.
Rein hypothetisch muss das oberste Ziel ja sein, die Mehrheitsverhältnisse gemäß der Zweitstimmen zu erhalten. Dazu gibt es Algorithmen, mit denen ermittelt werden kann, welcher Partei wie viele Sitze zustehen. Daneben ist die Erststimme für die Repräsentation der einzelnen Landkreise gedacht, sodass kein Kreis nicht die Möglichkeit hat an der politischen Willensbildung zu partizipieren.

Das Problem, das gelöst werden soll, entsteht, weil der verwendete Algorithmus o.B.d.A. nicht in der Lage ist mit gegebenen Parametern eine Lösung zu finden, der alle Bedingungen erfüllt es zur Lösung einen größeren Bundestag braucht.

Jetzt der Ansatz: Ausgehend von der Verteilung der Erststimme wird der Bundestag in der Weise aufgefüllt, dass die Verhältnisse aus der Zweitstimme hergestellt sind, aber halt nicht mit vollen Stimmen, sondern mit Stimmen z.B. 1,15 oder 0,87 Stimmen pro Abgeordnete. Optional kann man anschließend innerhalb einer Fraktion gleichmäßig verteilen.

Nachteil ist ganz klar, dass dann Abgeordnete wichtiger sind als andere, weil mehr Stimmengewicht. Auf der anderen Seite kann man so die Verteilung der Stimmen, wie sie sich aus der Zweitstimme ableiten genauer abbilden.

Also du schlägst quasi vor, statt Überhangmandate auszugleichen sollte das Stimmgewicht der Abgeordneten der durch die Überhangmandate benachteiligten Parteien nach oben angepasst werden, damit die Stimmverteilung im Bundestag weiterhin dem Proporz der Zweitstimmen entspricht. Hätte die CSU also z.B. durch Überhangmandate 10% mehr Sitze, als ihr nach Zweitstimmen zustehen, würde das Stimmgewicht aller anderen Parteien um auf 110% gehoben werden, um das auszugleichen. Erzielen hingegen neben der CSU auch die CDU und SPD Überhangmandate, müsste relativ komplex verrechnet werden, sodass z.B. dann ein SPD-Abgeordneter ein Stimmgewicht von 107% hätte, während Linke und Grüne Abgeordnete 110% hätten usw.

Problematisch sind hier zwei Dinge:

Erstens ist es grundsätzlich, zumindest nach der aktuellen Rechtsprechung des BVerfG, nicht denkbar, dass Abgeordnete unterschiedliche Stimmgewichte haben. Ich stimme durchaus zu, dass das nach dem Wortlaut des Grundgesetzes nicht zwingend ist, also andere Interpretationen möglich wären, aber ich wage zu bezweifeln, dass das BVerfG das akzeptieren würde.

Zweitens führt die zahlenmäßige Überlegenheit dann zu Problemen bei der Zusammenstellung der Ausschüsse, in denen letztlich die eigentliche Arbeit im Bundestag erledigt wird. Die Ausschüsse müssen in ihrem inneren Kräfteverhältnis ein Abbild des Bundestags sein und jeder Abgeordnete hat das Recht, Teil eines Ausschusses zu sein. Das würde bedeuten, dass die Partei, die viele Überhangmandate hätte, dann in Ausschüssen überrepräsentiert wäre - oder es zu Abgeordneten kommen würde, die nicht Teil eines Ausschusses sind und es auch nicht werden können, weil die Partei sonst in Ausschüssen überrepräsentiert wäre.

Es ist wichtig, zu realisieren, dass an solchen Dingen eben immer noch ein immenser Rattenschwanz an Folgeproblemen hängt, die zwar alle irgendwie gelöst werden können, aber ob das Resultat nach all diesen Problemlösungen dann noch so verlockend ist, ist immer fraglich.

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Ich empfinde das Wahlrecht auch nicht mehr zeitgemäß. Wenn man immer mal wieder liest, dass der nächste Bundestag schon zu so und so viel Prozent feststeht. Wenn man den Bundestag auf 598 Plätze beschränken möchte, ist der initiale Vorschlag (Nach Rangliste der % aus den Personenstimmen und dann die Listenplätze) doch gar nicht so verkehrt. Die Verhältnisse bleiben voll gewahrt und jede Partei bekommt nur die Sitze, die ihr zustehen. Damit wären dann ja sogar Einzelpersonen-Parteien abbildbar.

Die eigentliche Hürde

Das ausschließende Element ist doch die 5%-Hürde. Würde man diese ganz entfernen, gäbe es je 0,167% der Hauptstimmen einen Sitz. Es wäre deutlich attraktiver auch mal eine kleinere Partei zu wählen, deren Vorhaben besser zu den eigenen Interessen passen. Ich selbst und im näheren Umfeld höre ich immer wieder, dass man keine der großen Parteien, die derzeit im Bundestag sitzen so richtig gut findet. Man möchte nur nicht die Stimme an eine kleine Partei verschwenden, da diese höchstwahrscheinlich an der %-Hürde scheitern würde.
Wer etwas dagegen hätte sind wahrscheinlich die derzeitigen Bundestagsparteien, da diese somit einige Plätze abgeben müssten. Denn derzeit wird der Wählerinnenwille zugunsten dieser durch Nicht-Wähler und die %-Hürde massiv verzerrt.

Jetzt kommt von einigen (etablierten Parteien) bestimmt wieder die Leier von der Unregierbarkeit: Bei der Gelegenheit könnte man entweder mal direkt darüber nachdenken, ob man
a) im Sinne einer echten Gewaltenteilung nicht auch die Kanzlerschaft und die Justiz direkt vom Volk direkt wählen lässt oder
b) eine Minderheitenregierung in Kauf genommen wird.
In beiden Fällen müssten sich für das jeweilige Vorhaben wechselnde Mehrheiten finden (also kein Fraktionszwang, keine Koalitionsverträge, kein Kuhhandel).

Insgesamt müssten Linkspartei und CSU dann nicht mehr um Sitze bangen. … Zusätzlich gäbe es mehr Vielfalt im Bundestag.

Nicht-Wähler

Und wo das Wahlrecht schon mal angefasst wird, kann man auch diskutieren, wie man auf die Nicht-Wählerinnen oder Ungültig-Wählerinnen eingehen könnte: Wie wäre es, wenn diese Stimmen für eine fiktive Partei gezählt werden? Diese Partei bekommt dann, wie alle anderen Parteien, je 0,167% einen Sitz - Genauso wie die anderen Parteien nach absteigender Reihenfolge aus den % der Personenstimmen. Damit würde aus dem Wahlkreise mit der geringsten Wahlbeteiligung der ersten Zufallsplatz in den Bundestag einziehen. Der Wahlkreis mit der zweitschlechtesten Wahlbeteiligung schickt die zweite Zufallsperson. … und so weiter. Nicht-Wählen wird damit nicht mehr zu einer Zustimmung zur größten Partei sondern zu einem Egal/Schicksal/Zufall (je nach Glauben).

Eine andere Extreme wäre, dass man die Sitze der Nichtwählerinnen einfach leer lässt. Auch eine Nicht-Wahl ist ja ein Wählerinnen-Wille. Damit würde man dem auch Rechnung tragen. Diese Sitze stimmen dann automatisch immer gegen die Veränderung.

Beide -Nicht-Wählerinnen-Ansätze haben das Potential für eine sehr lebendige Demokratie. Es müssten für jedes Vorhaben echte Mehrheiten gefunden werden. Die Debatten wären wieder mehr an der Sache. Fraktionszwänge, diese ganzen „Ich hatte Bauchschmerzen aber dann doch wie meine Partei es wollte abgestimmt“ könnten endlich aufhören. Man kommt weg vom Einheitsbrei, von den Gefühl „die da oben“, von dem „geringsten Übel“ hin zur Möglichkeit die Probleme nach Mehrheiten anzugehen und nicht nach Einzelmeinungen von Parteiführungen.

Ich hätte wahnsinnige Lust darauf.

Es würde sich weiterhin die Frage stellen, ob man wirklich eine kleine Partei wählen möchte, die dann einen Vertreter in den Bundestag entsendet und im Endeffekt dort gegen die Großen trotzdem nichts ausrichten kann.
Grundsätzlich stellt sich natürlich das Problem, dass die Parteien im Bundestag keine Reform ohne Not vorantreiben werden, die ihnen schadet.
Das ist so bei den Parteispenden, dem Lobbyregister, parteinahen Stiftungen […] und dem Wahlrecht.

Edit: das ist ja eigentlich eine theoretische Diskussion, leider halt sehr aktuell gerade und dementsprechend mein post. Ich lass ihn trotzdem mal stehen :slight_smile:

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Au ja, einen echten BILD… äh, Volkskanzler! Und in der Justiz gibt’s dann auch Wahlkampf, da wetteifern die Richter für ihre Wiederwahl dann darum, wer die meisten Verurteilungen und die höchsten Strafmaße geschafft hat…

Damit erschwerst du nur eine Mehrheitsbildung, was dazu führt dass die vertretenen Parteien entweder zusammengezwungen werden damit überhaupt etwas passiert, oder die Politik handlungsunfähig wird weil sich gar keine Mehrheiten finden lassen.

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Im EU-Parlament sind ausschließlich „Kleinstparteien“ vertreten (die CDU stellt dort als stärkstvertretene Partei 3,3% der Abgeordneten) und ich habe den Eindruck, dass dort viele dieser (Sub-)Prozent-Parteien ihre Interessen (bzw. die ihrer Wähler) in die Gesetzesentwürfe einbringen können.

Siehe auch:

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Ich frage mich schon die ganze zeit etwas viel Grundlegenderes: warum nicht einfach Direktmandate abschaffen? Ich persönlich empfinde dieses „the winner takes it all“ als das eigentlich undemokratische und es würde wahrscheinlich auch automatisch zu einer höheren Frauenquote führen wenn die Listen von oben weg nach der einen Wählerstimme in den Bundestag kommen würden. Was übersehe ich hier? Wofür gibt es überhaupt Direktmandate? Auch gerne mal Ulfs Meinung oder die von anderen Juristen inwiefern das problematisch wäre.

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Verfassungsrechtlich wäre das auf jeden Fall zulässig.

Es gibt einfach bei uns eine gewisse Verfassungstradition, dass wir nicht alleine auf die Listenaufstellung der Parteien vertrauen, sondern die Wählenden ein wenig personalisieren lassen wollen.

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https://www.mehr-demokratie.de/aktionen/rettet-unsere-stimmen

Hier übrigens von dem Verein gestartete Petition zur Ersatzstimme im Zuge der Abschaffung der Grundmandatsklausel.

Wählen heißt auch sich zu entscheiden. Entweder wähle ich dann die kleine Partei und riskiere, dass diese nicht in Parlament einzieht, oder ich entscheide mich dagegen. Meine Stimme ist dadurch nicht verloren und fällt auch nicht unter den Tisch, da ich sie abgegeben habe.

Von einer Ersatzstimme sähe ich absolut keinen Vorteil, die drei am Ende der Seite genannten Gründe sprechen mich nicht an.

Ob jemand dann statt der kleinen Partei lieber „strategisch“ wählt, ist es sein freier Wille und seine eigene Entscheidung. Da bringt eine Ersatzstimme auch nicht das suggerierter Mehr an Demokratie. Ich würde der Person eher zurufen, dass sie dann auch zu ihrer Entscheidung stehen soll.

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Die Grundsatzdiskussion wurde bereits hier geführt

Hallo,

Weil in der Diskussion, ok, vielleicht nicht hier im Forum, ja auch immer wieder die beiden Vorschläge kamen, dass man nur die Erststimme, bzw. zu 50% jeweils die Erst- und Zweitstimme heranziehen könnte, habe ich mir mal die kleine Mühe gemacht darzustellen, wie unser Bundestag jetzt mit diesen Vorschlägen aussehen würde.

Und surprise surprise, Union und SPD wären komplett bevorteilt.

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Zudem finde ich haben Ulf und Philip einen anderen Punkt, und zwar im Hinblick auf die Direktmandate außer Acht gelassen: Ich denke, dass diese Abgeordneten enorm wichtig für die Bürgernähe und die Demokratiezufriedenheit sind, weil so jeder Bürgerin eine direkte Ansprechperson hat, die die Probleme und Herausforderungen im Wahlkreis kennt. Gerade Menschen, die sich sehr mit ihrer Region identifizieren, werden sich so schlechter repräsentiert fühlen. Ich würde mich freuen, wenn dieser Punkt in der nächsten Folge nochmal aufgegriffen werden könnte.