LdN319 Gesetzentwurf für Wahlrechtsreform

Ich halte inzwischen DIrektmandate im deutschen politischen System für komplett unnötig. Viele oben angebrachte Argumente für DirektkandidatInnen, insbesondere eine vermeindliche Unabhängigkeit der KandidatInnen, die auch einmal gegen die Parteilinie mit dem Kopf durch die Wand gehen, mögen in manchen Ländern eine Rolle spielen. Allerdings haben wir in Deutschland ein anderes politisches System mit einer anderen politischen Kultur.

Ich verweise auf drei Aspekte:

  1. Primaries. In den Vereinigten Staaten werden KandidatInnen einer Partei (relativ) basisdemokratisch und öffentlich in ihrem Wahlkreis gewählt. Das bevorzugt starke DirektkandidatInnen, die ihren eigenen Kopf durchsetzen können. In Deutschland hingegen muss man in der eigenen Partei um das Direktmandat kämpfen. Damit werden eher brave ParteisoldatInnen für Direktmandate nominiert und Widerstand gegen die Fraktionsdisziplin wird eher bestraft (Ströbele ist eine sehr seltene Ausnahme und für einen Ströbele gab es 297 brave ParteisoldatInnen).

  2. Fraktionsdisziplin durch Koalitionstradition. In D ist ein elementarer Bestandteil politischer Kultur, dass Absprachen in Koalitionen eingehalten werden. Das legt DirektkandidatInnen Fußfesseln an. Szenen, wie man sie aus UK oder den USA kennt, wo ein Abgeordneter wie ein Löwe gegen eine Atommüllendlager oder gegen die Schließung einer Militärbasis in seinem Wahlkreis kämpft, werden wir in Deutschland nicht erleben.

  3. Eine international vergleichweise schwache Exekutive. In den USA und in Frankreich ist der Präsident direkt gewählt und es ist nicht ungewöhnlich, dass Exekutive und Parlamentsmehrheit unterschiedlichen politischen Richtungen angehören. In UK sind Misstrauensvoten aufgrund von Formalitäten (1922 Committee bei der konservativen Partei, formelle Ernennung durch den König) komplizierter. In Italien hat der Präsident mehr MItspracherechte bei der Ernennung der Regierung. Das schafft in diesen Ländern Freiräume für Abgeordnete, die über Eskalationsstufen verfügen, die in Deutschland fast sofort zum Fall der Regierung führen.

Ich finde unser sehr auf Ausgleich und Kompromiss ausgelegtes System deshalb nicht schlecht, aber wir sollten Direktmandaten nicht Cargocult-artig Eigenschaften zuschreiben, die sie in anderen politischen Systemen haben.

Dann wurde oben auch erwähnt, dass der derzeitige Reformentwurf zunächst einmal junge und weibliche KandidatInnen, die oft auf Listen weiter hinten stünden, benachteiligen würde. Ich würde entgegnen, dass gerade das System der Direktmandate junge und weibliche KandidatInnen benachteiligt. Wenn es im Bezirk nur eine vielversprechendes DIrektmandat gibt, dann wird sich das im Zweifelsfall der alte weiße Mann holen „weil der das ja schon mehrmals erfolgreich verteidigt hat“. Ganz konkret kann man das bei unserer bayerischen Lieblingspartei beobachten, die zur letzten Bundestagswahl mit einer paritätisch besetzten Landesliste angetreten ist und dennoch 32 Männer und 13 Frauen (Frauenanteil von 28%) in den Bundestag entsendet hat.

Wer also etwas für einen höheren Frauenanteil im Bundestag tun möchte, sollte Direktmandate abschaffen.

Zuletzt noch möchte ich auf die Gefahr hin, zum ceterum-censeo-Sager zu werden, noch einmal daran erinnern, dass es bei der Debatte ehrlicherweise nicht um Vor- und Nachteile von DirektkandidatInnen geht:

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Ich frage mich bei dem neuen System: Was passiert eigentlich mit (partei-)unabhängigen Kandidat:innen? Wird es die noch geben? Falls ja, könnte man sie ja nicht auf das Kontingent einer Partei anrechnen, so dass die Zahl der Abgeordneten doch noch variabel wäre - oder? Und weiter: Falles es noch unabhängige Kandidat:innen gibt: Wie verhindert man, dass zB alle bisherigen CSU-Kandidaten als „unabhängig“ kandidieren, um sich dann (nach unterstellter erfolgreicher Wahl) im BT der Landesgruppe der CSU anzuschließen, quasi als Sympathisanten? - Wenn es andererseits (und losgelöst von Missbrauchsmöglichkeiten) keine unabhängigen Kandidat:innen mehr gäbe, hätte ich ein Störgefühl, denn dann würden die Parteien ja nicht mehr nur noch mitwirken, sondern die Willensbildung läge alleine in der Hand der Parteien.

Dafür gibt es Regelungen im Wahlrecht, die das verhindern. Sogar schon im aktuellen Wahlrecht. Nicht, dass sie je angewendet worden wären… wir hatten seit 1949 keinen unabhängigen Wahlkreisgewinner mehr…

Das wird nie funktionieren. Die Menschen in Bayern wählen, ebenso wie die Menschen im Rest Deutschlands, auch mit der Erststimme in aller erster Linie die Partei.
Würde die CSU keinen Direktkandidaten aufstellen, sondern einen formal neutralen Einzelbewerber, würde dieser auf dem Wahlzettel (der nach dem Erfolg bei der letzten Wahl geordnet ist) nicht ganz oben, sondern gaaaanz unten, zusammen mit allen anderen Einzelbewerbern, angezeigt. Die CSU würde einen großen Teil ihrer Wahlkreise verlieren und damit auch viel Wahlkampfkostenerstattung.

Da faktisch der letzte Direktkandidat 1949 Erfolg hatte (weil die Parteienlandschaft noch im Aufbau war…) würde sich - leider - nichts ändern. Es ist schon heute so, dass faktisch die Willensbildung auf Bundesebene und auch Landesebene alleine in den Händen der Parteien liegt. Auf Kommunalebene gibt es noch wenige Ausnahme wie Henriette Reker in Köln, wobei Reker von CDU und Grünen unterstützt wurde, also sowohl CDU als auch Grüne keinen eigenen Kandidaten in’s Rennen geschickt haben, sondern zur Wahl Rekers aufgerufen haben… also auch hier haben die Parteien ihre Finger im Spiel gehabt.

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Was @Daniel_K sagt, kommt sicher auch hin, aber der tatsächliche Schutz vor dem, was @Mchartung beschreibt, existiert tatsächlich schon:

Wusste ich auch nicht

Es wäre noch so etwas wie Ranked Choice möglich, wo Wählys bei der Wahl Präferenzstimmen vergeben und unterlegene Kandidatys so lange aussortiert und die entsprechenden Zweit-/Dritt-/Viertstimmen auf den Rest weiterverteilt werden bis jemand eine absolute Mehrheit erreicht.

In deinem Beispiel, wo ein CDU-Kandidaty gewinnt obwohl für die RRG-Kandidatys mehr Stimmen abgegeben wurden, würden letztere sich also an einer Stelle sammeln und letztendlich gemeinsam z.B. für das SPD-Kandidaty gewertet.

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Hallo :slight_smile:

Liege ich eigentlich völlig daneben wenn ich sage, dass das gesamte Problem mit den Überhang- und Ausgleichsmandaten ausschließlich durch die Präsenz der CSU im Bundestag zu erklären ist?
Mit „Problem“ meine ich hier das Ausmaß und nicht die bloße Existenz der zusätzlichen Mandate!

Die Partei handelt (vermutlich unbestritten) ausschließlich im Interesse eines Bundeslandes und schafft mit den Zweitstimmen dieses Landes so grade die 5% Hürde (6,1 % in 2021, Bundestagswahl 2021 – Wikipedia).
Gleichzeitig gewinnt sie aber in diesem Land alle Direktmandate (2021: 45/46 in Bayern, Bundestagswahl - Tabellenübersicht aller Direktkandidaten und Zweitplatzierten nach Wahlkreisen für Gesamtbayern).
Um mit 6,1 % auf 45 Sitze zu kommen, muss es im Bundestag 738 Sitze geben.
Wenn jetzt für eine Partei mit nur wenigen Prozent der Zweitstimmen neue Sitze geschaffen werden müssen, wirkt sich das sehr massiv auf die Gesamtzahl der Sitze aus.
Wenn vereinfacht gesagt die CSU, mit 5 % aus Zweitstimmen, 10 zusätzliche Sitze braucht, bekommt eine AFD (10 %) entsprechend 20 zusätzliche Sitze und eine SPD (25 %) 50 zusätzliche Sitze usw. um das Gesamtverhältnis der Parteien zueinander nicht zu verändern.
Wenn eine SPD mit 25 % diese 10 zusätzlichen Sitze braucht, würden für die AFD (10 %) hieraus lediglich 4 Sitze und für die CSU (5 %) nur 2 zusätzliche Sitze entstehen.

Irgendwie lese ich hier aber immer nur, dass das Problem durch die neue Parteienvielfalt entsteht.
Die einzige andere kleine Partei im Bundestag (mit unter 10 %) ist die Linke, die mit ihren 4,9 % nur deshalb einziehen durfte, weil sie es geschafft haben 3 (in Worten: DREI) Direktmandate zu holen!
Das systemische Problem was ich hier sehe ist also nicht in der Regelung zu Überhang- und Ausgleichsmandaten oder irgendeiner neuen Vielfalt im Bundestag zu finden, sondern in der Tatsache, dass das System nicht darauf ausgelegt ist eine Partei abzubilden, die sehr klar abgegrenzte Politik für lediglich eines der 16 Bundesländer macht und entsprechend „spezielle“ Ergebnisse bei den Wahlen erzielt.

Warum regt mich das so auf?!
Das Wahlsystem sollte grundsätzlich mit allem umgehen können was die Bevölkerung so wählt.
Wenn es eine neue bunte Vielfalt an Parteien nicht abbilden kann, muss es geändert werden.
Die „neuen“ oder kleinen Parteien im Bundestag sind aber überhaupt kein nennenswertes Problem.
Und es ist nicht so als gäbe es keine anderen Probleme!
Warum darf man nicht mit 16 Jahren schon wählen?
Warum dürfen ehemalige Abgeordnete auf Lebzeiten mit Lobbyisten und Reichsbürgern im Bundestag ein- und ausgehen?
Und vieles mehr…
Eine auf allen erdenklichen Ebenen Ressourcenfressende Reform der Wahlen sollte also vielleicht eher diese Punkte angehen, als zu versuchen diesen (in meinen Augen undemokratischen) Quatsch besser darstellen zu können!

Mich interessiert natürlich eure Meinung hierzu und ich hoffe ich habe das Thema nicht verfehlt :see_no_evil:

PS und Offtopic: Wurde eigentlich mal geprüft, ob es überhaupt Verfassungskonform ist, dass eine Partei, die ausschließlich im Interesse eines einzigen Bundeslandes agiert im Bundestag sitzt?
Schließlich haben Wähler in 15 der 16 Bundesländer keinerlei Einfluss auf diese Partei, d.h. man kann sie nicht wählen und somit ihre Entscheidungen in keinster weise bestärken oder abstrafen.
Kein Wunde also, dass die super beliebt sind in Bayern, wenn sie niemand anderem gegenüber Rechenschaft schulden!
Und für Politik die die Länder betrifft gibt es doch schließlich den Bundesrat.

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Hallo @Mo_Lo.

Die CSU ist zwar ein großer Profiteur der Überhang- und Ausgleichs-Regeln, aber auch andere Parteien haben Überhangmandate erzeugt:

Doch, ich denke man kann schon definitiv sagen, dass die heutige Regelung der Ausgleichs- und Überhangmandate am größer werdenden Bundestag Schuld ist. Und notwendig ist diese Regelung wegen des „Systemfehlers“ unseres Wahl-Systems:

Wenn du einen Kuchen aufteilen sollst und einer sagt dir, dass du den Kuchen genau in 10 Stücke (also 10 mal 10 % vom Kuchen) teilen sollst und ein anderer sagt dir, dass aber jedes Stück 15 % vom Kuchen groß sein soll, dann kann das einfach nicht funktionieren. dass weiß vermutlich jeder, der die Grundschule durchlaufen hat, aber genau so arbeitet unser personalisiertes Verhältniswahlrecht.

Ansonsten finde ich die Sonderrolle von Bayern im Bund aber natürlich auch höchst problematisch.

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Allerdings. Um die Interessen eines Landes zu vertreten, gibt es die Landtage und den Bundesrat. Der Bundestag dagegen sollte bundesweite Interessen vertreten, deshalb ist es problematisch, dass da eine Partei vertreten ist, die nur in einem Land gewählt ist.
Dafür, wie man das vernünftig und demokratisch verbessern könnte, habe ich keine perfekte Lösung. Vielleicht wäre es ein Anfang, zu verlangen, dass eine Partei, die zur Bundestagswahl antritt, in jedem Bundesland mit einer Landesliste und in mindestens anteilmäßig halb so vielen Wahlkreisen mit eigenen Direktkandidaten (wenn es die überhaupt noch gibt) antritt wie in ihrem stärksten.

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Das käme allerdings annährend einem Verbot neuer Parteien gleich, denn das ist personell, finanziell und logistisch ein ziemlicher Kraftakt. Viele der kleineren Parteien, die jetzt auf dem Stimmzettel stehen, könnten dann auch nicht mehr antreten. Ähnlich wie die Stärkung der Parteien im vorgelegten Gesetzentwurf wäre das ein weiterer Schritt hin zu einer Bestandsgarantie der gegenwärtigen (parlamentarisch vertretenen) Parteienlandschaft.

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Ja, wie gesagt, ich habe noch keine wirklich gute Lösung.
Möglicherweise könnte man das auch zeitlich staffeln, z. B. dass in den ersten beiden Wahlen weniger reicht.
Jedenfalls halte ich es für ein Problem unserer Demokratie, dass seit Jahrzehnten eine Regionalpartei die Bundespolitik erheblich mitbestimmt.
Es sollte meiner Meinung nach Aufgabe jedes Bundestagsabgeorneten sein, seine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes zu widmen, seinen Nutzen zu mehren, Schaden von ihm zu wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes zu wahren und zu verteidigen, nicht nur des Bundespräsidenten, -kanzlers und der -minister.

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Das hier habe ich in der FAZ von heute, 27.1.23, gefunden, zum Thema Umgehung des neuen Systems:

Gibt es eine Lücke im Ampelentwurf, die Parteien ausnutzen können?

Ja, die gibt es. Die Parteien könnten die Zahl ihrer Sitze mit einem Trick vergrößern. Das wäre zwar moralisch fragwürdig, aber legal. Ein Beispiel: In Bayern vermutet die CSU, dass sie – wie 2021 – 45 der 46 Wahlkreise gewinnt, ihr aber wegen fehlender Hauptstimmen (bisher Zweitstimmen genannt) nur 34 Sitze zustehen. Folglich könnten die verbliebenen elf Kandidaten als Einzelbewerber antreten, also ohne CSU-Ticket. So könnten am Ende doch bis zu 45 statt 34 CSU-Leute in den Bundestag einziehen. Als Parteimitglieder wären sie auch automatisch Teil der Bundestagsfraktion, erklärt Thomas Wischmeyer, der in Bielefeld den Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Recht der Digitalisierung leitet. „Hier besteht ein erhebliches Missbrauchspotential“, sagt er. In solchen Fällen könne die CSU zum Beispiel plakatieren: „Zweitstimme CSU; Erststimme: XY, unser Kandidat der Herzen.“


Warum die CSU so laut schreit: De CSU in der letzten BTW 3 Sitze mehr bekommen, als ihnen in einer fairen Verhältniswahl zustehen.

Die CSU bekam für je 53400 einen Sitz im Bundestag, alle anderen Parteien für je ~58000, anders ausgedrückt: Die CSU benötigte 8% weniger Stimmen je Sitz als alle anderen Parteien!!

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Eine kurze Frage: warum muss die Anzahl der Wahlkreise eigentlich genau 50% der Größe des Bundestages sein?

Warum nicht: 598 Sitze im Bundestag, 200 Wahlkreise.
—> 33% der Sitze im Bundestag können durch Wahlkreise bestimmt werden. Damit sollte am Ende sogar die CSU die meisten ihrer Direktmandate reinbekommen.

Die Union schlägt ja selber vor die Anzahl der Wahlkreise zu reduzieren. Warum nicht Ampel-Vorschlag mit Unionsvorschlag kombinieren?

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Stimmt, könnten sie. Aber @otzenpunk hat oben schon erklärt, dass laut §6 Bundeswahlgesetz, dann die Zweitstimmen eben jener Bürger, die per Erststimme die (CSU)-Einzelbewerber gewählt haben, nicht zählen.

Mir erschließt sich die Logik für die Reduzierung der Wahlkreise noch nicht ganz: „Wir finden, dass im Ampelvorschlag die Wahlkreise nicht ausreichend repräsentiert sind, also reduzieren wir ihre Anzahl“

Die Reduzierung der Wahlkreise ist für die Union wohl weniger politisches Ziel als Mittel zum Zweck um ein Wahlrecht mit unausgeglichenen Überhangsmandaten zu rechtfertigen.

Nicht unbedingt. Eine Reduzierung der Wahlkreise wäre tatsächlich eine adäquate Maßnahme gegen Überhangmandate. Im Moment werden (ohne Überhang-/Ausgleichsmandate) 50% der Sitze an Direktkandidaten vergeben. Daher entstehen Überhangmandate grob gesagt überall dort, wo eine Partei in einem Bundesland mit der Zweitstimme weniger als die Hälfte des Stimmenanteils erhält, als ihr Anteil an den Direktmandaten. Je größer die Differenz, umso mehr Überhangmandate. (Extremfall Bayern: CSU fast alle Direktmandate, also nahezu 100%, müssten also knapp unter 50% der Zweitstimmen bekommen damit es keine Überhangmandate gibt.)

Wenn man jetzt die Anzahl der Wahlkreise reduziert und/oder die Zahl der Listensitze erhöht, ändert sich das Verhältnis. (Beispiel: Nur 40% der Sitze werden über Direktmandate vergeben. CSU bekommt also nur Überhangmandate, wenn sie unter 40% der Zweitstimmen fallen, entsprechend der Differenz.)

Natürlich ist dann die nachfolgende Argumentation: Wenn es nicht mehr so viele Überhangmandate gibt können wir die doch großzügigerweise unausgeglichen lassen. Wird aber nicht ziehen, weil keine der Ampelparteien da irgendein Interesse dran haben könnte.

Auch so eine Reduzierung wäre allerdings schlecht für die Linkspartei, auch ohne dass die Direktmandatsklausel wie von der Union vorgeschlagen auf 5 erhöht wird, denn es ist absolut nicht unwahrscheinlich, dass dann Berlin so gerrymandert wird, dass für die Linke ein Direktmandat wegfallen könnte.

Hier Modellrechnungen Wahlrechtsreform Bundestag 2023 steht wie die CSU das für eine interessante aber riskante Strategie nutzen kann.

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Das stimmt, aber so perfekt ist der Schutz nicht. Die neuen „Unabhängigen CSUler“ ziehen nämlich direkt ein und unterliegen nicht der Proportionalität. So könnte die CSU ihre 45 Leute wieder reinbringen und die restlichen können sich die 553 Mandate proportional aufteilen und die CSU hat so schon mehr! Modellrechnung: Modellrechnungen Wahlrechtsreform Bundestag 2023

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Damit könnte man vielleicht im besten Fall die Überhangmandate ausgleichen, die bei der aktuellen Parteienlandschaft und Verteilung der Wahlstimmen entstehen. Aber der grundlegende Systemfehler bleibt und kann bei geänderten politischen Verhältnissen wieder eine Vergrößerung des Bundestages erfolgen. Vielleicht haben wir in 10 Jahren nicht 6 sondern 9 Parteien im Bundestag, who knows.

Vielen Dank erst mal für den Hinweis. Dein Beitrag im Forum ist etwas kurz, deswegen musste ich mir das erstmal auf deiner verlinkten Internetseite ansehen, die ich aber sehr angenehm und ausführlich finde :slight_smile:

Ich bin kein Wahlrechtsexperte aber soweit ich es verstehe, hast du grundsätzlich recht, dass die CSU mit dem neuen Ampel-Wahlrechtsvorschlag quasi nur noch mit unabhängigen Wahlkreiskandidaten antreten könnte.
Und dann würden sie wohl auch tatsächlich nahezu alle Wahlkreise in Bayern gewinnen können, jedenfalls war es 2021 ja so (45 von 46 bayrischen Wahlkreisen an CSU).

Und du hast auch recht, dass sie mit diesen 45 direkt gewählten Bundestagsabgeordneten dann 7,53 % der Bundestagsmandate hätten, was einiges mehr wäre, als jetzt.

Aber:

  1. Da diese 45 Abgeordneten dann keiner Partei mehr angehören würden, würde die CSU damit, nach meinem Verständnis den Anspruch auf Förderung einer Partei-nahen Stiftung verlieren. Damit würde der CSU Gelder in zweistelliger Millionenhöhe entgehen.
  2. Die unabhängigen „Ex-CSUler“ wären im Bundestag doch dann auch keine Fraktion mehr und würden damit die typischen Fraktionsrechte (Quelle: Wikipedia) verlieren, oder? Das Argument ziehe ich zurück, die CSU hat ja schon heute eine gemeinsame Fraktion mit der CDU.

Falls ich mit diesen beiden Annahmen nicht falsch liege, wäre das in meinen Augen bereits ein ordentlicher De facto-Schutz, auch wenn @janlo natürlich grundsätzlich Recht hat, dass die CSU diesen Move machen könnten.

Das ist theoretisch natürlich richtig. Praktisch ist es aber zum einen so, dass eine Kappung nach dem Rasenmäherprinzip all der Überhangmandate entsteht, die durch den fehlenden Zweitstimmenanteil von 40% auf 50% (bei vollständiger Wahlkreisdominanz á la CSU) zustande kommt. Um also wieder in den derzeitigen Bereich zu kommen, müsste die CSU bei den Zweitstimmen deutlich unter 30% fallen, und dann wird es immer unwahrscheinlicher, dass sie alle Direktmandate holen. Dafür müsste man schon eine sehr seltsame Parteienlandschaft konstruieren. Es wäre dann also zwar möglich, dass es weiterhin zu Überhangmandaten kommt, die auf die eine oder andere Weise (durch Streichung oder Ausgleichsmandate) kompensiert werden müssten, aber die Zahl würde sich deutlich im Rahmen vergangener Zeiten bewegen, als es nicht als Problem wahrgenommen wurde, wenn der Bundestag 20–30 Sitze über der Sollgröße hat.

Oder um es mal konkret zu machen. Derzeit hält die CSU bei 45 von 46 Direktmandaten 11 Überhangmandate, da nur 34 Sitze von ihren Zweitstimmen gedeckt sind. Bei einer Reduzierung der Wahlkreise um 20% – also insgesamt 40% statt 50% der Mandate – blieben Bayern bloß noch 37 Wahlkreise übrig, beim derzeitigen Zweitstimmenergebnis also maximal 2–3 Überhangmandate, eine Reduzierung um ca. 75% die sich im gleichen Maße auch auf alle Ausgleichsmandate auswirken würde.

Ja, rechnerisch möglich, aber die Voraussetzung, dass sie damit alle Stimmen einsammeln würden, die sie auch jetzt bekommen, halte ich für falsch. Die Kandidaten stehen dann ganz unten auf dem Wahlzettel, es darf nicht CSU dranstehen, die Praxis wird in der Öffentlichkeit als „Schummeln“ thematisiert werden und damit Stimmen kosten, und u.U. werden sich in umkämpften Wahlkreisen vielleicht ganz plötzlich noch eine Reihe weiterer Einzelkandidaten bewerben, um Stimmen von CSU-Wählern abzugreifen, die den Namen ihres Kandidaten nicht kennen.^^

Alles in allem würde ich daher annehmen, dass eine Reihe Wahlkreise dadurch flippen würden, so dass sich der Aufwand im Ergebnis nicht lohnt.