LdN318 Vorermittlungen gegen Lindner

Ohne mich in das Thema übermäßig eingelesen zu haben, einige Anmerkungen:

  1. Es wird doch gar nicht wegen des ursprünglich gewährten Darlehens ermittelt, sondern wegen eines Darlehens aus dem Sommer 2022 iHv. 450.000 €. Das wird für mich überhaupt nicht erkenntlich und ist meiner Meinung nach falsch dargestellt weil auf ein früheres Darlehen abgestellt wird.
    Der in der Lage betrachtete Zeitpunkt liegt im Januar 2021, da war Lindner nicht einmal Minister. Fraglich wie dies zu einer Vorteilsannahme im Amt führen soll, wenn er kein Amt inne hatte.
    Die sehr langen und für den juristisch nicht informierten nicht unkomplizierten Ausführungen dürften daher mit der Sache wegen der es Vorermittlungen gibt nichts zu tun haben.

  2. Das die Staatsanwaltschaft erst ermitteln darf wenn die Immunität aufgehoben ist, ist falsch. Ein Ermittlungsverfahren darf förmlich eingeleitet werden. Allein die Anklageerhebung, bestimmte Ermittlungsverfahren und die Ermittlung bei bestimmten Straftaten benötigen die vorherige Immunitätsaufhebung.

  3. Eine ganz wesentliche Frage ist, ob Lindner überhaupt in seiner Funktion als Amtsträger bei der BB- Bank die Videobotschaft geschickt hat. Schließlich ist er auch FDP Vorsitzender und hat bereits zuvor mehrfach bei der BB-Bank gesprochen. Diese Frage ist nicht ohne weiteres zu beantworten. Dazu gibt es eine differenzierte BVerfG Rechtsprechung die für die Beantwortung entscheidend ist.

  4. Die Kritik an der Generalstaatsanwaltschaft für die Weitergabe von Informationen an die Presse damit wegzuwischen, dass der BGH für die Presse eine Entscheidung für Verdachtsberichterstattung herausgegeben hat, ist fragwürdig. Es geht gerade bei staatslichen Ermittlungsbehörden nicht um das Presserecht! Ohne die konkrete Entscheidung zu kennen, ist dies vielmehr eine Frage der Verwaltungsgerichtsbarkeit und hat mit dem BGH der Richtlinien für die Presse erarbeiten kann wenig zu tun. Das die Generalstaatsanwaltschaft andere Pflichten zum Schutz von Persönichkeitsrechten trifft als beispielsweise den Spiegel dürfte klar sein.

Insgesamt hat mich der Beitrag äußerst irritiert zurück gelassen. Vielleicht habe ich auch etwas grundsötzlich falsch verstanden. Dies ist neben LdN 317 auch erst meine 2. Lage die ich gehört habe.

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