LdN318 Sorgt Emissionshandel tatsächlich dafür, dass CO2-Ausstoß auch dann nicht sinkt, wenn Braunkohle unter Lützerath nicht abgebaggert wird?

[Ich habe keinen sinnvollen Thread zum Lützerat-Thema finden, wo dies hier reingepasst hätte. @ExMod: gern verschieben]

Ich fand das Argument zunächst auch sehr einleuchtend, dass der Emissionshandel dazu führe, dass die Menge des CO2-Ausstoßes sich nicht verringert, würde man die Braunkohle unter Lützerat dort nicht mehr abbauen.

Dabei hat mich mein Sohn auf ein Argument aufmerksam gemacht, dass Ulf und Philip auch nicht bedacht hatten: Wenn RWE die angebaute Braunkohle nach außerhalb der EU exportiert, dann stimmt das Argument nicht mehr.

Als ob Kohle immer nur ausschließlich verbrannt wird?

und

Hier kann man schön sehen was aus Kohlenstoff alles hergestellt wird und damit langfristig Co2 bindet

Die wirtschaftlich sinnvollen Möglichkeiten Braunkohle zu exportieren sind aufgrund des geringen Energiegehaltes extrem eingeschränkt.

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Theoretisch ist das möglich. Nur wird Braunkohle nicht exportiert. Das lohnt sich wirtschaftlich aufgrund des vergleichsweise geringen Energiegehalts nicht. Aus diesem Grund wird annähernd der gesamte Teil der Braunkohle auch direkt in räumlicher Nähe zu den Tagebauen energetisch im Umwandlungssektor genutzt. Die Statistiken der AGEB zeigen das nicht direkt (https://ag-energiebilanzen.de/wp-content/uploads/2020/09/awt_2020_d.pdf) aber der überwiegende Einsatz im Energiesektor geht daraus hervor. Wenn man dann betrachtet, dass die Kraftwerke direkt neben den Tagebauen stehen und es nicht wirklich Export und Importe gibt, dann wird das hoffentlich auch so ausreichend deutlich.

Dazu ist Teil des Deals mit RWE eben der Ausstieg in 2030 in NRW und aktuell in der Lausitz in 2038 nach dem Kohleausstiegsgesetz. Damit dürfte auch einhergehen, dass die Betriebserlaubnis für den Tagebau erlischt. Meines Wissens wird diese auch aktuell regelmäßig von den Bergbaubehörden überprüft und könnte rein theoretisch, insofern Vorgaben und Auflagen nicht eingehalten werden, auch vorzeitig entzogen werden. Bestes Beispiel ist die Klage der DUH gegen die Betriebserlaubnis von Jänschwalde (https://www.duh.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/umweltverbaende-siegen-vor-gericht-braunkohletagebau-jaenschwalde-muss-gestoppt-werden/). Auch wenn das erst mal auf Druck von außen zustandekommen ist, würde ich es doch als Indiz nehmen, dass es da Bergbaurecht und weiteres Recht gibt, was das eben ermöglicht.

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Danke für erhellenden Antworten.

@ExMod , Du kannst diesen Thread schließen