LdN316 Psychische Störungen und die Verschärfung Dienst- und Waffenrecht

Ich möchte mich als klinischer Psychologe und Psychotherapeut kritisch zum aufgegriffenen Thema der Verschärfung des Waffenrechts und psychischen Störungen äußern. Es wurde ziemlich pauschal diskutiert, dass es doch gemeldet werden müsste/sollte wenn jemand psychisch erkrankt, da dieser Person evtl. damit die Eignung zum Besitz einer Schusswaffe fehle.

Hier sehe ich verschiedenste Probleme.
Zunächst einmal ist eine Pauschalisierung des weiten Feldes der psychische Erkrankungen erkennbar. Die allermeisten psychischen Erkrankungen sind nicht mit einer Erhöhung des Fremdgefährdungspotentials verbunden, sondern eher mit dem der Eigengefährdung im engeren (Suizid, selbstverletztendes Verhalten) oder weiteren (Sucht, ungesunde Lebensweise) Sinne. Ich habe mir die Zahlen nicht rausgesucht, jedoch werden insgesamt Straftaten eher von psychisch „Gesunden“ als „Gestörten“ begangen. Die Erzählung des „gefährlichen Irren“ ist medial zwar immer wieder präsent und verschreckt und verstört mit der Unfassbarkeit der Taten zurecht, in der nackten Statistik bildet sich das jedoch eher nicht ab.
Die meisten Menschen, die unter psychischen Störungen leiden sind „harmlos“. Das lässt sich ganz gut am dem Bereich, in dem die meisten psychischen Störungen liegen verdeutlichen, nämlich den depressiven- und Angsstörungen (hier werden zwei Felder zusammengefasst). Diese Menschen ziehen sich eher zurück, leiden unter massiver Anspannung, körperlichen Symptomen (Energieverlust, Schlafstörungen, Schmerzen etc.), einer Einengung der Lebenswirklichkeit auf das Leid und noch vielen Beschwerden mehr. Menschen in diesem Leid die Eigngung zum Besitz einer Waffe pauschal abzusprechen, weil man sie für gefährlich für andere hält ist nicht richtig. Vielmehr wäre das eine weitere Kränkung, Stigmatisierung und Ausgrenzung der Betroffenen. Im Gegenteil möchte ich therapeutisch den Depressiven oder Angstgestörten wieder zu seinem Hobby im Schützenverein oder auf die Jagd schicken können, wenn ich davon ausgehe, dass es dem Betroffenen hilft (und es gefahrlos geht).
Waffenbesitz ist mit viel Verantwortung verbunden und diese im Fall einer Störung zu tragen ist natürlich eine starke Abwägungssache. Aber auch hier wäre es falsch herum gedacht, die Menschen pauschal aus der Verantwortung zu nehmen. Im Gegenteil möchte ich den psychisch Erkrankten aktiv in die Verantwortung für sein Leben und den Kampf mit der Störung holen. Das heißt im Falle von Waffenbesitz über Lagerung und Zugang in akuten Krisen zu sprechen. Zumeist lässt sich gut im Vertrauensverhältnis einer Therapie erarbeiten, dass die Waffen außerhalb oder nur ohne Munition zu Hause verwahrt werden soll. Das geht mit einer Erhöhung der Selbstwirksamkeitserwartung und anderen positiven Effekten einher.

Wie an dem aktuellen Beispiel sich zeigen lässt, geht die Gleichung „Störung = Ungeeignet“ nicht auf. Wir reden vielmehr also von einer bestimmten Art von Mensch in Kombination mit einer schweren Störung, welche in akuten Phasen einer Störung gefährlich werden. Die angedeutete paranoide Schizophrenie (Stimmen hören, sich verfolgt fühlen) führt zu schrecklichen Leid für die Betroffenen, aber auch hier fliehen die meisten Menschen eher als dass sie angreifen. Die Reaktion auf die massive Beeinträchtigung und Störung durch die sog floride Psychose geht also meistens nicht mit Gewalt einher oder erst als letzte Mittel, wenn die Menschen sich massiv bedroht fühlen (der Einsatz von Krankenwagen und Polizei wird von den Betroffenen dann als Angriff und möglicherweise Tötungsversuch mißverstanden). Vielmehr reagiere Menschen die vorher schon gewaltätig waren, in den Störungsepisoden noch gewaltätiger. Natürlich rutschen immer wieder Menschen durchs Netz, aber meine Kernargument ist, dass nicht die psychische Störung an sich nicht den Kern des Problems darstellt.

Berufsrechtlich ist es zudem so, dass bei drohener Gefahr einer schweren Straftat, die Schweigepflicht gebrochen werden kann. Ich sehe also verantwortsbewußte ärztlich/therapeutisch Arbeit an dieser Stelle eher als hilfreich zur Verhinderung von Gewalt an. Die mögliche Einführung einer weiteren Schwelle für Hilfesuchende durch Verschärfung des Waffenrechts wurde schon richtig im Podcast angemerkt.

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Erst einmal danke für die neue, interessante Podcastfolge! Ich habe mal wieder mit großem Interesse zugehört.

(…)

Um den Sachverhalt differenzierter zu beleuchten möchte ich euch gerne eine Studie von Fazel et al. (2009) vorstellen: “Schizophrenia and violence: Systematic review and meta-analysis”. Zwar ist die Studie jetzt auch schon einige Jahre alt, aber diese Meta-Analyse trägt immerhin die Ergebnisse von 20 Studien aus den Jahren 1970-2009, mit insgesamt 18.423 Teilnehmenden, zusammen. Diese Studie findet zwar, dass die Gewaltverbrechensrate (im Vergleich zum Bevölkerungsdurchschnitt) erhöht ist. Jedoch scheint dieser Effekt auf den Substanzmissbrauch von Menschen mit Schizophrenie (in Form einer Mediation) zurückzuführen sein, nicht auf die Schizophrenie selbst. So unterscheidet sich die Gewaltverbrechensrate nicht signifikant im Vergleich zu Menschen mit Substanzgebrauchsstörung aber ohne Schizophrenie.
Zwei weitere Punkte, die hierbei von Interesse sind: Zum einen geht die erhöhte Gewaltverbrechensrate geht großteils auf unmedizierte Patientinnen zurück. Das sind also, da Schizophrenie in aller Regel mit Medikamenten behandelt wird, in den meisten Fällen Erkrankungen vor einer Diagnose. Insofern scheint es recht unsinnig, dass Ärtztinnen, Psychotherapeut*innen oder die Krankenkasse eine Erkrankung nach einer Diagnose und aller Wahrscheinlichkeit nach während einer laufenden Behandlung melden, da zu diesem Zeitpunkt die Gefahr einer Gewalttat schon deutlich geringer ist. Zum anderen, um mit den Stereotypen noch etwas mehr aufzuräumen, werden Menschen mit Schizophrenie häufiger selbst Opfer als Menschen ohne Schizophrenie. Auch das ist etwas, was im öffentlichen Bild kaum auftaucht.
Sicherlich gibt es Einzelfälle, in denen (auch medizierte) Menschen mit Schizophrenie gewalttätig werden. Zusammengefasst ist es aber unpräzise und übertrieben, deshalb generell von einer erhöhten Gewalttätigkeit bei Menschen mit Schizophrenie auszugehen.

Das paper findet ihr unter folgendem Link: Schizophrenia and Violence: Systematic Review and Meta-Analysis

Außerdem hatte ich noch ein paar andere Gedanken, die ich hier mal in den Raum werfen will:
Viel eher als Fremdgefährdung müsste meiner Meinung nach Eigengefährdung bei Waffenbesitz diskutiert werden, insbesondere bei (akuter) Suizidalität. Zwar ist die Verfügbarkeit von Methoden, Suizid zu begehen, eine relevante Variable, die mit der Durchführung von Suizid in Zusammenhang steht. Aber auch hier ist aufzuführen, dass es neben Schusswaffen diverse leicht(er) zugängliche Mittel zu Selbstverletzung und Suizid gibt. Insofern zweifle ich die Effektivität einer solchen Maßnahme an (wobei es an dieser Stelle interessant wäre, zu wissen, welcher Prozentsatz an Suiziden mit Schusswaffen versucht bzw. durchgeführt wird).
Zusätzlich müsste sich bei dieser ganzen Thematik eine Diskussion anschließen, bei welchen psychischen Erkrankungen eine Meldung dieser an die zuständige Behörde indiziert wäre. Sicherlich wäre es wenig zielführend, psychische Erkrankungen generell zu melden. Nach der Studie von Fabel et al. (2009) wäre dies bei Substanzgebrauchsstörungen beispielsweise sehr viel sinnvoller als bei Schizophrenie. Und es gibt diverse Störungen, die nicht mit einer erhöhten Selbst- oder Fremdgefährdung einhergehen. Es erscheint mir extrem komplex, festzulegen, bei welchem Niveau von Eigen- und Fremdgefährdung eine Meldung angemessen wäre, insbesondere da dies nicht nur zwischen den Störungsbildern, sondern auch innerhalb einer diagnostischen Kategorie zwischen verschiedenen Individuen stark variiert. Sollte also im Einzelfall entschieden werden oder nach Diagnose? Und natürlich gibt es die immensen Implikationen bzgl. Schweigepflicht und Weitergabe von Gesundheitsdaten, die ihr ja auch ansprecht.

Mir ist klar, dass ihr hauptsächlich den Diskurs und politische Forderungen wiedergegeben habt. Jedoch finde ich, dass es in eurer Verantwortung liegt, diese kritisch zu hinterfragen, wie ihr es ja auch sonst immer wieder tut. Vielleicht hilft dieser Kommentar ja dabei, mit einigen Stereotypen und Vorurteilen aufzuräumen, sodass sie nicht weiter reproduziert werden und zu der Diskriminierung führen, die für so viele Menschen mit psychischen Erkrankungen leider Alltag ist.

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Transparenzhinweis vorab: Ich bin Vorstand eines Schützenvereins und Waffenbesitzer. So wie 952.000 andere Privatpersonen in Deutschland.

Zumeist lässt sich gut im Vertrauensverhältnis einer Therapie erarbeiten, dass die Waffen außerhalb oder nur ohne Munition zu Hause verwahrt werden soll.

Dem steht leider das aktuelle Waffenrecht entgegen. Als ich vor über 30 Jahren als Vorstand angefangen habe war das Waffenrecht noch so ausgelegt, dass die scharfen Waffen problemlos im Schützenheim aufbewahrt werden konnten, jedes Mitglied hatte einen Spind und da war halt auch die Waffe drin. Mittlerweile sind wir an dem Punkt, dass Waffen nicht mehr in unbewohnten Gebäuden aufbewahrt werden dürfen, heißt für mich also, das sich die Vereinswaffen zu Hause im Tresor liegen habe und jedesmal zum Schießstand bringen muss, falls jemand damit schießen will. Munition habe ich gar nicht im Haus, die darf ja noch im Verein lagern.

Was das Thema psychische Erkrankung und Waffenbesitz angeht, da fehlt mir natürlich das Fachwissen in der Psychologie und Psychotherapie. Trotzdem wage ich zwei Dinge in den Raum zu werfen:

  • wenn die Kombination aus psychisch labiler Person und scharfe Waffe ein Problem darstellt, dann stelle ich jetzt die ketzerische Frage, ob das auch für die Kombination psychisch labile Person und Kraftfahrzeug gilt? (ok, sorry for the whataboutism).
  • Wie sieht denn die Realität aus wenn ich als Waffenbesitzer z.B. Burnout oder Depressionen hätte. Wie lange muss ich da auf einen Therapieplatz warten? Wiir haben jetzt seit drei Jahren COVID am Hals und ich fürchte, dass neben den Beeinträchtigungen durch das Virus diese Pandemie zu einem sehr großen Bedarf an Psychotherapie führt, man denke nur an die Menschen im Gesundheitswesen die bis zur kompletten physischen und psychischen Erschöpfung da eingespannt sind.

In Richtung Lage-Team muss ich allerdings auch noch anmerken, dass zumindest hier in meinem Wohnort das Ordnungsamt durchaus sehr fleißig ist was die Kontrolle der Einhaltung des Waffenrechts angeht. Beispiele:

  • Ein älteres Vereinsmitglied wurde dort von jemandem „angeschwärzt“ dass er aufgrund seines Alters nicht mehr in der Lage wäre sicher mit einer Waffe zu hantieren. Als Resultat hatten wir einen Mitarbeiter des Ordnungsamtes am Schießstand der dann überprüft hat, ob das Mitglied noch in der Lage ist, die Waffe sicher zu handhaben. Ja, Test bestanden.
  • Von diversen Mitgliedern mit Waffen habe ich schon gehört, dass das Ordnungsamt auch mal unangemeldet zu Besuch kommt um die sichere und vorschriftsmäßige Aufbewahrung der Waffe zu überprüfen.
  • Wer z.B. wegen Trunkenheit am Steuer seinen Führerschein für eine Weile abgeben muss, der verliert auch automatisch seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit. Wir hatten vor Jahren mal so einen Fall, das Mitglied musste dann für die Zeit der Führerscheinsperre seine Waffe beim Ordnungsamt abgeben.

Ob ich begeistert bin wenn wir Schützen jetzt auch noch vom Verfassungsschutz durchleuchtet werden sollen. Nein, bin ich nicht, denn Personalien wie H.G. Maaßen als Chef dieser Behörde haben mein Vertrauen in diese Behörde gründlich ausgehöhlt. Und bei 952000 Waffenbesitzern dürfte der VS auch ganz schön am Limit sein, wenn er da jeden überprüfen wollte.

Klar, wenn gegen jemand aufgrund von Verdacht „Reichsbürger“ oder „Rechtsextremist“ zu sein ermittelt wird, dann dürfte es doch ein leichtes sein das Nationale Waffenregister abzufragen, ob diese Person im Besitz von legalen Waffen ist. Was bei Führerscheinentzug funktioniert müsste auch hier funktionieren.

Zurück zum Thema „psychische Störungen“ und Waffenbesitz. Hier ist es natürlich ein Unding, wenn Therapeuten und Ärzte angehalten sind, solche Gesundheitsstörungen zu melden. Zumal ja auch die Frage ist, ob der Therapeut oder Arzt überhaupt weiß dass ich Waffenbesitzer bin, ich habe zumindest auf noch keinem Anamesebogen die Frage „besitzen Sie eine Schusswaffe“ gesehen.

Aus diesen Erwägungen heraus halte ich eine Verschärfung des Waffenrechts für blinden Aktionismus der vielleicht den Eindruck erweckt, dass die Innenministerin was tut, aber ansonsten eher eine Luftnummer ist.

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Danke für die herrvorragenden und kritischen Antwort(en). Wenn ich schon einmal jemanden mit Fachwissen habe, eine Frage:

Ist es denn möglich, wenn schon nicht Waffen, dann zumindest die Munition bspw. beim Schützenverein aufzubewahren. Es geht mir bei der ganzen Frage um einer gesetzeskonforme Lösung, die für Krisen verhindert, dass eine Gefahrenquelle im Haus besteht, den Patient jedoch nicht aus der Verantwortung entläst.

Um aufgeworfenen Fragen noch ein wenig zu beleuchtungen, hier noch weitere Anmerkungen. In Bezug auf die Frage nach „Führerschein und Krankheit“ besteht in der Tat ein interessantes grundsätzliches Problem. Vereinfacht gesagt gerät die Fahrerlaubnis wahrscheinlich eher dann in Gefahr, wenn jemand im Verkehr auffällig wird und sich den kontrollierenden Beamten ein desolates Bild zeigt, was diese dazu veranlasst aktiv zu werden. Hierbei spielen wie so oft Substanzkonsum einer starke Rolle, welcher im Zusammenhang mit psychischen Störungen (Eigenmedikation, Kontrollverlust) oder als Mißbrauchs-/Suchtstörung betrachtet werden kann. Berufsrechtlich dürfen Behandler eigentlich nur ganz unmittelbar (Patient kommt betrunken in die Sitzung mit dem Auto und möchte wieder heim fahren) hier tätig werden.

Jedoch möchte ich an diese Stelle noch ein anderes interessantes Problem anstoßen, die psychopharmakologische Medikation. Diese kann zu erheblichen Einschränlungen im Reaktionsvermögen führen, weshalb Ärztinnen und Ärzte angehalten sind Betroffenen darüber aufzuklären und ggf. vom Führen eines Kraftfahrzeugs abzuraten. Oftmals werden entsprechene psychometrische Untersuchungen in Kliniken angeboten.
Tatsächlich befinden sich die Behandler oftmals in der Zwickmühle bei Menschen welche offenbar nicht fahrtüchtig sind, jedoch im vertraulichen Gespräch ankündigen trotzdem fahren zu wollen/müssen. Eine Meldung an das zuständige Amt könnte geboten und erlaubt sein. Damit kommt es, selbst wenn es rechtlich i.O. sein sollte zum Verrat in der Therapiebeziehung. Der Patient wendet sich ab und ist nicht mehr erreichbar.
Weiterführend gedacht ist die andauernde psychopharmakologische Behandlung bei manchen Störung jedoch unbedingt geboten, um bspw. psychotische oder manische Episoden zu verhindern. Dies erreicht man nur durch eine vertrauensvolle Therapiebeziehung, bei der Betroffenen glauben können, dass die Behandler das eigene Wohl in den Vordergrund stellen. Dann gelingt es auch Menschen zur Einnahme von bspw. Neuroleptika zu motivieren, welche oftmals unerwünschte Arzneimittelwirkungen (Nebenwirkungen) haben.

Nun spanne ich den Bogen zurück. Sei es Waffenbesitz oder Führerschein. Die Behandler sollten das vertrauen genießen um die Betroffenen genau kennen lernen zu können und deren innere Beweggründe (bspw. Gewaltfantasien) und geistigen Zustand (bspw. stark verringerte Reaktionszeit) für alle gefahrlos ergründen zu können. Ein Verrat des Vertrauensverhältnis stört diese Beziehung und verhindert evtl den zukünftigen Zugang zu Behandlung, entsprechenden Eingriffsmöglichkeiten bei real drohender Gefahr und Medikamentencompliance. Gleichzeitig ist es für die Behandler eine enorme Verantwortung und manchmal mit Kaffeesatzleserei als realen Prognosen verbunden, das Gefährdungspotential (für sich und andere) der Patienten einzuschätzen. Jedoch scheint mir ein „intakter Sensor“ besser als ein Blindflug, bei dem leidenden Menschen ganz allein und einsam entscheiden.
Damit scheint es mir besser den Fachpersonen das Feld zu überlassen statt mit groben Vereinfachungen Zugang zu regulieren. (Es ist leider richtig, dass es zu wenige Ansprechparnter gibt und damit zu lange Wartezeiten. Das TSS-Gesetz schafft ein wenig Abhilfe, jedoch zu wenig. Ein Grund warum die Verknappung seit Jahrzehnten bestehen bleibt ist eine Blockadehaltung aus Seiten der GKV beim Thema Kassensitze, das ist aber eine anderes sehr großes Fass)

Es ist jedoch vielleicht für eine Gesellschaft auch zu viel verlangt zu sagen, man solle einfach auf die Experten und die Geschehnisse in der Blackbox der Therapie zu vertrauen.