Hallo,
ich habe eure Ausführungen zu den Vorschlägen von Nancy Faeser gehört. Generell finde ich solche Vorgehensweisen zu hart. Hier wird davon ausgegangen, dass die zu entfernende Person auch tatsächlich rechtmäßig zu entfernen ist. Letztlich sollte dies aber ein Gericht entscheiden und nicht der Arbeitgeber.
Ich finde die Auswirkungen, mit denen eine zu unrecht beschuldigte Person zu rechnen hat viel zu gravierend, als das man hier leichtfertig das Vorgehen ändern sollte. Auch wenn das ausscheiden aus dem Beamtenstatus im Nachgang rückgängig gemacht und entfallene Gehälter nachgeholt werden, können die Auswirkungen auf das Leben einer solche Person massiv sein und werden voraussichtlich auch nicht entschädigt werden. Ich konstruiere mal ein Beispiel, welches nur stellvertretend für viele weitere Szenarien stehen kann:
Die zu unrecht beschuldigte Person hat auf Basis ihres Beamtengehalts und der mit dem Beamtenstatus einhergehenden Sicherheit ein Haus finanziert. Nun wird eine Anschlussfinanzierung fällig, genau in der Zeit, in der das Beamtenverhältnis gekündigt wurde. Die Gefahr ist groß, dass die Bank diese Anschlussfinanzierung nicht mehr gewährt und die Person damit ihre Haus verliert.
Ist die Frage nicht eher, warum es Jahre dauern kann, eine beamtete Person aus dem Dienstverhältnis zu entfernen, wenn ein Gericht eingeschaltet werden muss? Sollte man nicht besser diese Prozesse deutlich beschleunigen?