LdN314 - Doppelte Staatsbürgerschaft

Dar reine Rechtstext klingt strikter als er ist. Wenn man in die Anwendungshinweise schaut, scheint das vor allem Leuten das wahlrecht zu entziehen die noch nie in Deutschland waren. Ohne Doppelpass frage ich mich so bissle nach dem Anwendungsgebiet. Erscheint mir doch sehr nischig.

Es war eine Antwort auf diesen Satz. Und es ist auch gut und richtig, dass die Hürde um das Wahlrecht zu verlieren hoch liegt. Aber die Regelung zeigt halt auch, dass sich an der Frage der doppelten Staatsangehörigkeit auch weitere Fragen anschließen.
Ob das Thema nischig ist hängt davon ab welchen Zahlen man glauben kann und mag: https://www.bpb.de/themen/migration-integration/kurzdossiers/160471/auslandsdeutsche/

Ich habe beim Bundeswahlleiter keine Zahlen gefunden. Da man bei der Briefwahl aus dem Ausland der Gemeinde zugeordnet wird bei der man zuletzt im Inland gemeldet war, kann ich mir vorstellen, dass diese Daten vielleicht auch gar nicht erfasst werden können/dürfen. Nun gut, ich kommen vom Thema ab…

Im Podcast wurde gesagt, dass wenn man die türkische Staatsbürgerschaft abgibt, man Nachteile beim Erbrecht hat. Was aber so nicht stimmt, da Türken(und Türkinnen nicht wirklich ausgebürgert werden, zumindest nicht so wie man es aus anderen Ländern kennt. In der Türkei ist es so, dass jeder Bürger mit der Geburt eine ID Nummer bekommt, diese Nummer begleitet einen sein Leben lang, ist Prinzip nichts anderes als die eID. Was machen die Türken und Türkinnen? Sobald man die Ausbürgerung beantragt, bekommt man eine neue Nummer, einen Ausweis (auf Antrag), welches sich „Mavi Kart“ (Blaue Karte) nennt und voilà man hat wieder alle Rechte wie davor, nur mit einem Unterschied, wählen ist Tabu.
Das soll hier auch nicht zu einer Diskussion führen, wie sich Türken und Türkinnen integrieren oder auch nicht, denn es gibt solche und solche.

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