Hallo liebe Alle,
ich greife mal das Thema Bürgergeld nochmal auf, zumal es ja in der LdN313 wieder aufgenommen wurde. Ich muss sagen, dass das Bürgergeld bei in der heutigen Zusammenfassung für meinen Geschmack ein bisschen zu gut wegkommt. Allerdings bin ich bei diesem Thema nicht ganz neutral, denn ich bin selbst jahrelang Betroffener gewesen. Meine Eltern haben lange als Freiberufler auf Hartz IV aufgestockt. Zuverdienstmöglichkeiten waren mir verwehrt, da dies, wie ja richtig beschrieben, angerechnet wird. Da ich früh als Kinderdarsteller drehen durfte und man beim Film ja durchaus beträchtliche Summen verdient, musste ich das ein oder andere Honorar ans Amt wieder abgeben, was keinen großen Spaß gemacht hat und mein Bild vom Staat bis heute prägt.
Die Zuverdienstgrenzen sind beim Bürgergeld allerdings nur minimal erhöht worden. Ich zitiere:
"Für Hartz IV galt: Bis 100 Euro bleiben Einkommen anrechnungsfrei. Zwischen 100 und 1.000 Euro werden 20 Prozent nicht angerechnet und von 1.000 bis 1.200 Euro (bei Alleinerziehenden bis 1.500 Euro) bleiben nur noch 10 Prozent.
Mit Hartz V wird eine weitere Stufe eingefügt. 100 Euro bleiben nach wie vor unangetastet. Von 100 bis 520 Euro sind ab Januar 2023 20 Prozent anrechnungsfrei. Neu ist die Stufe von 520 bis 1.000 Euro. In diesem Bereich rechnet das Jobcenter 30 Prozent nicht an. Ebenfalls geblieben sind die zehn Prozent für Einnahmen ab 1.000 bis maximal 1.200 Euro.“
Quelle: Hartz V: Das gilt künftig beim Bürgergeld Zuverdienst
(Ja, die nennen das hier Hartz V. Ein bisschen polemisch, aber warum nicht?)
Im Endeffekt hat sich also gar nicht viel geändert. Wer 520 Euro im Monat dazuverdient, darf 104 Euro behalten, das ist also gleich geblieben und wer bitte schön würde für so einen Kleckerbetrag arbeiten gehen? Der einzige Unterschied sind die genannten 30 Prozent bei Einnahmen bis zu 1000 Euro, danach gelten wieder die 10 Prozent. Die einzige Verbesserung, die aus meiner Sicht diesen Namen auch verdient hat, ist die Streichung dieser Regelung für alle Schüler, Studis oder Azubis unter 25 Jahren im Bedarfshaushalt, zumindest bis zu 520 Euro. Warum nun aber ein Lehrling sein ohnehin schon übersichtliches Einkommen mit dem Rest seines Haushalts gegenrechnen darf, erschließt sich mir persönlich ebenfalls nicht. Mit ein bisschen Trickserei kriegt man das schon hin, da in den Ferien verdientes Geld tatsächlich vollständig behalten werden darf. Nun muss man aber sagen, dass auch diese Ferienjobregelung bereits unter Schwarz-Gelb beschlossen wurde. So haben wir nämlich damals immer die Gagen am Jobcenter vorbeigeschummelt, indem wir die Produktionsfirmen gebeten haben, das Geld in den Schulferien anzuweisen. Hat aber auch nicht immer geklappt. Einmal kam die Zahlung viel zu früh - da war das schöne Geld wieder weg.
Und noch zum Abschluss: Die gelogenen Zahlen der CDU/CSU haben es sogar in einen Tagesthemen-Kommentar geschafft. Dort rechnet der BR-Korrespondent vor, dass Menschen mit einem Brutto-Einkommen von 900 Euro über die Lohnsteuer das Bürgergeld mitfinanzieren müssen. Überraschung: mit so einem geringen Einkommen zahlt man überhaupt keine Lohnsteuer. Der Fehler wurde, so berichtet es Übermedien, dem Redakteur auch vorab mitgeteilt. Er hat sich wohl dazu entschieden, die falsche Zahl vor einem Millionenpublikum doch zu nennen. Ein Schelm, wer Böses denkt.
Quelle: Hier ist das Erste Deutsche Fernsehen mit einem wirklich vermeidbaren Fehler | Übermedien
Vielleicht, so ihr das Thema überhaupt noch einmal aufgreifen wollt, könnt ihr da nochmal drauf hinweisen. Würde ich mich freuen, die verfehlte Sozialpolitik der letzten Jahre hat rückblickend meine Politisierung erst so richtig in Gang gesetzt. Das ganze ist also ein Herzensthema und ich bin extrem frustriert, dass dieser lang angekündigte Vorschlag nun so zerstückelt wurde.
Nun aber wieder zu den schönen Dingen - das Wochenende ruft!