LdN312: Bürgergeld / Vorschlag der Union

Wenn ich mich recht erinnere, beinhaltete der Vorschlag der Union nicht, das Gesetz zur Einführung des Bürgergelds zu splitten (Erhöhung zum 1. Januar, der Rest später), sondern darum, die Regelsätze für Hartz IV auf das Niveau des Bürgergelds zum 1. Januar anzuheben und das Bürgergeld zu einem Zeitpunkt zu beschließen, wenn die „Meinungsverschiedenheiten“ geklärt sind.

Ich finde diesen Vorschlag sehr pragmatisch. Die Erhöhung der Hartz IV Sätze sollte in der Verwaltung, d.h. EDV-technisch, leicht zum 1. Januar erfolgen können. Die Umsetzung der Regularien zum Bürgergelds zum gleichen Zeitpunkt erscheint mir jedoch äußerst ambitioniert, angesichts der bevorstehenden Feiertage sogar als „mission impossible“.

Das ist aber nicht der Kern des Bürgergeldes. Wie Ulf und Philipp ja schon erklärt haben, geht es im Kern um einen anderen Umgang mit Arbeitslosigkeit. Im wesentlichen dann um das Schonvermögen, den Verbleib in der gerade bewohnten Wohnung für mehr als ein Jahr, den Verzicht auf Sanktionen in der ersten Zeit der Arbeitslosigkeit und den Vorzug von Ausbildung.

Also nie. Bzw. vielleicht dann, wenn die Mehrheitsverhältnisse auch im Bundesrat keine Blockade der Union mehr zulassen.

Die Regierungskoalition möchte das hingegen weiterhin gebündelt behandeln, eben damit die Union entweder (gegen ein, zwei minimale Zugeständnisse) doch noch zustimmt oder als die Schuldigen dastehen, dass die Hartz4-Empfänger keine Erhöhung bekommen.

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Da die Union keinerlei konstruktive politische Arbeit anstrebt, weder als Opposition noch in den regierten Ländern, wird dieser Tag nie kommen. Die Union ist und bleibt populistisch und unwissenschaftlich mit einem mehr als rückständigen Menschenbild. Wenn jetzt nicht Hartz 4 abgelöst wird, passiert es nie. Das Bürgergeld erzeugt nämlich auch Druck auf unseren widerlichen Niedriglohnsektor und dass will die Union nicht. Wo kämen wir auch hin wenn man mit einer Vollzeitarbeit ohne Aufstockung (Subvention für die Arbeitgeber) über die Runde kommen würde.

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Wie geht das überhaupt zusammen? Zum einen lehnt die Union das Bürgergelt ab, wegen dem „heiligen“ Abstandsgebot. Doch zum Harz VI anheben ohne den Rest der Reform wären sie widerum bereit. Finde ich irgendwie widersprüchlich.

Will die Union hier überhaupt ernst genommen werden? Oder übersehe ich hier was?

Die Union versucht sich wieder durch unsachlichen Populismus zu profilieren und so Wähler von der AfD mitzunehmen. Bei dem was die do von sich geben mit Fake News ist man auch nicht weit weg vom Sozialtourismus von Merz.

Die wichtige Frage „wen betrifft diese Regelung?“ wird von der Union falsch beantwortet.
Es betrifft die Menschen die neu in das System kommen, der „Bestand“ ist da aussen vor.
Die Union stellt es aber immer so hin als wenn jeder Harz4er auf einmal 150.000€ haben würde und in einer viel zu großen Wohnung lebt.

Auch wird die Frage nach der Wahrscheinlichkeit wer schneller wieder eine ordentliche Beschäftigung bekommt,

  • der der alles aufbrauchen muss und am Boden ist und Existenzängste hat oder
  • der der eine Schonfrist hat und die Möglichkeit bekommt sich wieder zu fangen

wird nicht gestellt.

Da bekomme ich immer wieder den Eindruck dass die Union möglichst viele Menschen mit möglichst wenig Bezügen in dieser Abhängigkeit gefangen halten will.

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Auch ich hadere ein wenig mit dem Bürgergeld, zugegeben. Das liegt aber daran, dass ich darin die falschen Motivationen sehe.

Tatsächlich gibt es bereits eine großzügige Schonfrist der Gesellschaft vor sozialem Abstieg, das ALG 1, das 1 Jahr lang bezahlt wird, ohne Sanktionen. Ein Arbeitsloser fällt also nicht direkt in die Arbeitslosigkeit. Das ist eine tolle soziale Errungenschaft, da es einem Zeit gibt auf die Füße zu kommen, sich zu bewerben oder für einen neuen Job weiter zu bilden.

In diesem Zeitraum erhalte ich 70% meines vorherigen Lohns. Bilde ich mich weiter verlängert sich mein maximaler Bezugszeitraum um 50% der Dauer der Weiterbildunsmaßnahme. Und im Notfall wird auch für eine mehrjährige Umschulung bezahlt.

Ich würde, auch aus persönlicher vergangener Betroffenheit, das Bürgergeld gern ausdifferenzierter sehen. Statt weniger Sanktionen hätte ich gern mehr zielgerichtete Maßnahmen zur Arbeitsmarktqualifikation. Das war beim Bürgergeld auch mal groß angekündigt, spielt mittlerweile aber kaum noch eine Rolle.

Ein Berufseinsteiger (dazu gehört auch der Wechsel von Wissenschaft zu Industrie) wird zum Beispiel von einer Weiterbildung weniger profitieren als wenn der Staat potentiellen Arbeitgebern für einen Zeitraum x seinen Lohn subventioniert. Der Einsteiger gewinnt damit Berufserfahrung, die viel mehr wert ist als Fachwissen.

Ein arbeitsloser Schlosser hingegen mit 16 Berufsjahren hat hingegen genug Berufserfahrung und braucht eher eine Weiterbildung auf einem neuen Trendgebiet in seinem Berufsfeld.

Dennoch versucht sich die Arbeitsagentur oft eher darin, Klienten mit Nonsens-Weiterbildungen und mit Aufforderungen sich auf Stellen mit unpassenden Anforderungen zu bewerben, zu belästigen.

Meint ihr wirklich, dass wir bei einem sich massiv entwickelnden Fachkräftemangel ernsthaft Probleme mit Langzeitarbeitslosen (>1 Jahr) haben, wenn wir sofort mit dem Lösen der individuellen Probleme beginnen?

Das aktuelle Gesetz wirkt auf mich eher wie die Aufforderung „Hilft dir allein sobald du es magst. Aber erwarte von uns keine Hilfe dabei deine Probleme anzugehen!“. Aber vielleicht bin ich da auch zu kritisch.

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Ich höre gerne die Lage, da Ulf und Phillip die Themen fundiert von allen Seiten beleuchten, auch wenn ich die mitgeäusserte Meinung oft nicht teile.
Anders leider in der aktuellen Bürgergeld Darstellung, genau wie hier im Beitrag wo faktenfrei polemisiert wird. Denn:

Alle sind sich einig, dass die Regelsatzerhöhung bei der Inflation DRINGEND geboten ist. Warum nimmt man dann das Angebot der CDU nicht an das Thema sofort umzusetzen, sondern verknüpft es mit einer Reform die sowohl in der Bevölkerung als auch bei den politisch zuständigen hoch umstritten ist? Und nein „weil das zusammengehört“ ist genauso wenig ein Argument wie „die CDU macht ja nie konstruktive Politik“.

In der Studie des Kieler Instituts für Weltwirtschaft wurde nichts „vergessen“, sondern es wurden Beispielkonstellationen dargestellt von Vollzeit zum Mindestlohn arbeitenden Bürgern, die zu Recht nicht auf Zusatzalmosen des Staates angewiesen sein wollen, auch wenn sie Sie bekommen könnten. Hier wäre eher geboten Steuern & Sozialabgaben für diese Fälle so zu reduzieren das kein Wohngeld & Co notwendig ist. Ausserdem wurden auf der anderen Seite auch typische Arbeitskosten (Fahrtkosten, Kantinenessen, Kinderbetreuung) aus der Betrachtung gelassen.
Hier der CDU FakeNews zu unterstellen ist unter Eurem Niveau liebes Lage Team.

Das der Mißbrauch (erwähnt im Vergleich zu Steuerhinterziehung) ein minimales Maß hat ist korrekt. Das dies aber im Zweifelsfall genau der Effekt des Forderns aus HartzIV ist, der hier aufgeweicht werden soll, sollte aus meiner Sicht zumindest miterwähnt werden in einer Darstellung aus der sich Hörer eine Meinung bilden können sollen.

Das das HartzIV mit seinen „Forderungen“ sowieso in den seltensten Fällen „sofort“ greift sondern vorher in der Regel schon 6-24 Monate ALG1 stehen wird hier mal wieder nicht mit einem Wort erwähnt.

Soweit die Fakten und ja über die Frage wieviel Fördern und Fordern im Verhältnis den meisten Erfolg für uns alle bringt darf gerne diskutiert werden…

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Man kann aber nicht die Situation derjenigen Menschen, die alle ihnen zustehenden staatlichen Leistungen annehmen, mit der Situation derjenigen vergleichen, die freiwillig auf Leistungen verzichten, und hinterher jammern, der zweiten Gruppe ginge es zu schlecht. Wenn man staatliche Leistungen und wirtschaftliche Situationen vergleichen will, dann muss man es schon redlich, also vollständig machen. Wenn die arbeitende Familie monatlich 250 Euro ans Rote Kreuz spenden würde - ebenfalls ein freiwilliger Verzicht - dann würde man diese 250 Euro ja auch nicht abziehen.

Nein, bei Missbrauch geht es um Betrugsfälle, wo beispielsweise bestimmte Einnahmen nicht angegeben werden. Das hat mit fördern und fordern rein gar nichts zu tun.

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Die Studie wurde allerdings zurück gezogen, was bedeutet das sie fehlerhaft war. Außerdem kann man der Union nicht vertrauen, dass die Reformen angegangen werden. Hier wird der soziale Abstieg durch Hartz 4 wieder mal ausgeblendet. Dazu beigetragen haben Populisten aus der Union mit Fake News. Und wieso nur Sozialabgaben senken? Warum nicht such würdige Löhne zahlen? Bisher ist nicht eine der von fragwürdigen Experten wie Sinn eingetretenen Eskalationen passiert.

Gezieltere Weiterbildung ist ein eklatanter Teil der Reform. Der Quatsch der jetzt gemacht wird soll Ja eben weg.

Ich war zum Glück nur kurz in der Nähe von Hartz 4, da ist man einfach schon sozial sehr geächtet in konservativen Kreisen.

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Das mag für den klassischen „Arbeitnehmer“ stimmen.
Wir haben aber eine nicht gerade kleine Zahl an Soloselbständigen die dann direkt in Harz4 landen.

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Hallo liebe Alle,

ich greife mal das Thema Bürgergeld nochmal auf, zumal es ja in der LdN313 wieder aufgenommen wurde. Ich muss sagen, dass das Bürgergeld bei in der heutigen Zusammenfassung für meinen Geschmack ein bisschen zu gut wegkommt. Allerdings bin ich bei diesem Thema nicht ganz neutral, denn ich bin selbst jahrelang Betroffener gewesen. Meine Eltern haben lange als Freiberufler auf Hartz IV aufgestockt. Zuverdienstmöglichkeiten waren mir verwehrt, da dies, wie ja richtig beschrieben, angerechnet wird. Da ich früh als Kinderdarsteller drehen durfte und man beim Film ja durchaus beträchtliche Summen verdient, musste ich das ein oder andere Honorar ans Amt wieder abgeben, was keinen großen Spaß gemacht hat und mein Bild vom Staat bis heute prägt.

Die Zuverdienstgrenzen sind beim Bürgergeld allerdings nur minimal erhöht worden. Ich zitiere:

"Für Hartz IV galt: Bis 100 Euro bleiben Einkommen anrechnungsfrei. Zwischen 100 und 1.000 Euro werden 20 Prozent nicht angerechnet und von 1.000 bis 1.200 Euro (bei Alleinerziehenden bis 1.500 Euro) bleiben nur noch 10 Prozent.

Mit Hartz V wird eine weitere Stufe eingefügt. 100 Euro bleiben nach wie vor unangetastet. Von 100 bis 520 Euro sind ab Januar 2023 20 Prozent anrechnungsfrei. Neu ist die Stufe von 520 bis 1.000 Euro. In diesem Bereich rechnet das Jobcenter 30 Prozent nicht an. Ebenfalls geblieben sind die zehn Prozent für Einnahmen ab 1.000 bis maximal 1.200 Euro.“
Quelle: Hartz V: Das gilt künftig beim Bürgergeld Zuverdienst
(Ja, die nennen das hier Hartz V. Ein bisschen polemisch, aber warum nicht?)

Im Endeffekt hat sich also gar nicht viel geändert. Wer 520 Euro im Monat dazuverdient, darf 104 Euro behalten, das ist also gleich geblieben und wer bitte schön würde für so einen Kleckerbetrag arbeiten gehen? Der einzige Unterschied sind die genannten 30 Prozent bei Einnahmen bis zu 1000 Euro, danach gelten wieder die 10 Prozent. Die einzige Verbesserung, die aus meiner Sicht diesen Namen auch verdient hat, ist die Streichung dieser Regelung für alle Schüler, Studis oder Azubis unter 25 Jahren im Bedarfshaushalt, zumindest bis zu 520 Euro. Warum nun aber ein Lehrling sein ohnehin schon übersichtliches Einkommen mit dem Rest seines Haushalts gegenrechnen darf, erschließt sich mir persönlich ebenfalls nicht. Mit ein bisschen Trickserei kriegt man das schon hin, da in den Ferien verdientes Geld tatsächlich vollständig behalten werden darf. Nun muss man aber sagen, dass auch diese Ferienjobregelung bereits unter Schwarz-Gelb beschlossen wurde. So haben wir nämlich damals immer die Gagen am Jobcenter vorbeigeschummelt, indem wir die Produktionsfirmen gebeten haben, das Geld in den Schulferien anzuweisen. Hat aber auch nicht immer geklappt. Einmal kam die Zahlung viel zu früh - da war das schöne Geld wieder weg.

Und noch zum Abschluss: Die gelogenen Zahlen der CDU/CSU haben es sogar in einen Tagesthemen-Kommentar geschafft. Dort rechnet der BR-Korrespondent vor, dass Menschen mit einem Brutto-Einkommen von 900 Euro über die Lohnsteuer das Bürgergeld mitfinanzieren müssen. Überraschung: mit so einem geringen Einkommen zahlt man überhaupt keine Lohnsteuer. Der Fehler wurde, so berichtet es Übermedien, dem Redakteur auch vorab mitgeteilt. Er hat sich wohl dazu entschieden, die falsche Zahl vor einem Millionenpublikum doch zu nennen. Ein Schelm, wer Böses denkt.
Quelle: Hier ist das Erste Deutsche Fernsehen mit einem wirklich vermeidbaren Fehler | Übermedien

Vielleicht, so ihr das Thema überhaupt noch einmal aufgreifen wollt, könnt ihr da nochmal drauf hinweisen. Würde ich mich freuen, die verfehlte Sozialpolitik der letzten Jahre hat rückblickend meine Politisierung erst so richtig in Gang gesetzt. Das ganze ist also ein Herzensthema und ich bin extrem frustriert, dass dieser lang angekündigte Vorschlag nun so zerstückelt wurde.

Nun aber wieder zu den schönen Dingen - das Wochenende ruft!

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Er hat Recht, nur dass es nicht Lohnsteuer heißt sondern Zuverdienstabzug:

„Von Zuverdiensten werden, abgesehen von minimalen Freibeträgen, 70 oder 80 Prozent angerechnet. Von jedem verdienten Euro müssen also weiterhin 70 bis 80 Prozent an den Staat abgedrückt werden. Nur zum Vergleich: Der Spitzensteuersatz liegt selbst bei den Superreichen bei maximal 45 Prozent. Läge der bei 70 Prozent, würde die FDP sofort die Revolution ausrufen.“

Aus:

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In der taz gibt es jetzt einen Artikel der einiges klarstellt (…was bereits seit Jahren immer wieder klargestellt wird…).

Interessant finde ich diese Fakten, die mit dem Vorurteil aufräumen, Hartz IV-Empfänger würden sich vor Arbeit drücken und deshalb dürfe man das Prinzip „fordern“ nicht aufgeben.

„Mehr als die Hälfte der Leis­tungs­emp­fän­ge­r:in­nen sind gar nicht arbeitslos gemeldet, nämlich weil sie in Maßnahmen der Jobcenter stecken, bereits arbeiten und aufstocken, ihre kleinen Kinder betreuen, krank sind oder anderes…
Von den 42 Prozent arbeitslos gemeldeten Leis­tungs­emp­fän­ge­r:in­nen wiederum haben viele sogenannte Vermittlungshemmnisse.“

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Ich kann die Ausführungen von pcg93 zum Zuverdienst nur bekräftigen. Ich arbeite als Sozialberaterin in einer Großstadt und habe täglich Jobcenter-Bescheide vor mir liegen und verzweifelte Menschen vor mir sitzen.

Die Einkommensfreigrenzen wurden - wie pcg93 erläutert - nur im mittleren Bereich angehoben. Das macht ein Plus von exakt 48 Euro für Menschen, die bis 1000 Euro verdienen (bisher: 100 Euro Grundfreibetrag + 180 Euro, jetzt 100 Euro Grundfreibetrag + 228 Euro). Für Einkommen über 1000 Euro hat sich nichts geändert: von 1000 bis 1200 Euro bleiben 20 Euro (wenn ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt bleiben bis 1500 Euro 50 Euro). Alles darüber wird komplett angerechnet. Ich kann da (…) keinen Anreiz sehen, mehr zu arbeiten. Ganz abgesehen davon, dass es häufig nicht am Willen scheitert, sondern an den persönlichen Umständen der Menschen, die ALGII/Bürgergeld beziehen müssen.

Ebenso hoffe ich wie Ulf und Philip sehr darauf, dass sich die Haltung in den Jobcentern gegenüber den Leistungsbezieherinnen ändert. Ich möchte keinesfalls alle Sachbearbeiterinnen in den Jobcentern über einen Kamm scheren, es gibt viele sehr engagierte Mitarbeiter*innen, die die Menschen im Blick haben. Auch mag die Situation in kleineren Jobcentern auf dem Land anders sein, ich kann nur von meiner Erfahrung in der Großstadt sprechen.

Hier erlebe ich allerdings häufig, dass gerade die Leistungssachbearbeiterinnen ihre "Kundinnen" nicht kennen. Sie wissen nicht um ihre Lebensumstände, kennen nicht die Hintergründe und Schwierigkeiten, mit denen die Menschen kämpfen. Sie haben die Menschen nie gesehen - vor allem seit Corona, viele sind noch immer im Home Office, persönliche Termine nur schwer zu ergattern.

Stattdessen bearbeiten die Mitarbeiter*innen Tag um Tag Akte um Akte, Bescheid um Bescheid, sehen täglich Tausende von Euro über ihren Schreibtisch wandern. Ich kann gut nachvollziehen, dass man in dieser Situation irgendwann den Menschen aus dem Blick verliert und angesichts der Summen die Daumenschrauben enger dreht, wo es nur geht. Natürlich ist mir bewusst, dass diese Arbeitsweise dem Fachkräftemangel und der Überlastung in den Jobcentern geschuldet ist. Aber solange sich diese Praxis nicht ändert, wird sich wohl auch die Haltung nicht ändern - dabei hilft leider auch das neue Bürgergeldgesetz nichts.

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Offenbar ist es so, dass Soloselbständige, die in der Coronakrise beim Jobcenter landeten und die bisher 60.000 Schonvermögen hatten, ab 1.1. auch nur noch 40.000 haben dürfen.
Wer mehr hat verliert nicht nur seinen Anspruch auf Zahlungen, sondern fällt auch aus der Förderung.
In einem mir bekannten Fall, hatte der Soloselbständige die Teilnahme an einem Förderprogramm zur 'Stärkung der Selbstständigkeit" im Sommer beantragt. Jobcenter intern ging das zunächst unter, sodass er in einem Programm Anfang Januar eingebucht wurde, an dem er nun nicht teilnehmen darf. Irre!