Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur LdN311. Ungefähr bei 1 Stunde 29 min wird davon gesprochen, dass die Teilnehmenden der Blockade Teil einer unangemeldeten Versammlung sind und damit vom Versammlungsrecht gedeckt sind. Dadurch ist es erstmal kein schwerer Eingriff in den Straßenverkehr. Vor der Räumung einer Straßenblockade wird die Versammlung von der Polizei jedoch aufgelöst. Ändert sich dadurch die strafrechtliche Lage nicht?
Beste Grüße,
Helen