Auf welche rechtliche Grundlage beziehen sich Philip und Ulf bei der (so wie ich das verstanden haben „allgemeinen und grundsätzlichen“) Forderung zur unmittelbaren Bildung einer Rettungsgasse, sobald der Verkehr ins Stocken gerät? Ich kenne hierzu nur § 11 StVO, in dem es heißt:
(2) Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.