LDN311 Rettungsgasse innerorts

Hallo zusammen. Im Podcast wurde ausführlich diskutiert, mit Blick auf die Klebe Aktion in Berlin. Die Moderatoren sind insbesondere auch ausführlich auf die Strafbarkeit eingegangen. Was aber nicht deutlich wurde, ist, dass es diese Strafbarkeit innerorts überhaupt nicht gibt. Paragraph 11 Abs. 2 StVO spricht nur von Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen.
Übersehe ich etwas?

Es ging auch nicht um eine fehlende Rettungsgasse innerorts, sondern auf der A100, der Berliner Stadtautobahn. Nur der Unfall selbst war im Stadtverkehr.

s. dazu auch noch