@the_mod Vielleicht ein neuer Thread „Vermögenssteuer oder -abgabe und das Eigenkapital im deutschen Mittelstand“?
… und genau Dein Beitrag zeigt sehr das Problem auf. Da wird einfach nicht differenziert.
Handelt es sich um anonyme Anlagevermögen (Finanzvermögen), d.h. der Eigentümer verfügt über flüssige Mittel und investiert die in Finanzanlagen. Und, soweit es sich um ein Investment in Unternehmen (Aktien, GmbH-Anteile, … einschl. Investmentfonds oder Private Equity) handelt, hat der Anleger in aller Regel keine persönliche Beziehung zum Unternehmen (im anderen Fall wird das häufig als Familienunternehmern bezeichnet).
Handelt es sich um Immobilienvermögen? Und wenn ja, welches? Eigengenutzte Immobilien (von der kleinen Eigentumswohnung bis zur Villa). Gewerbliche Immobilien, die er an ein Gewerbe oder einen Betrieb vermietet? Oder Mietshaus, das Wohnraum für Verbraucher darstellt?
Oder handelt es sich um Produktivkapital eines (Familien)Unternehmers, die durch eigenes unternehmerisches Tun Arbeitsplätze geschaffen haben und unterhalten und ein nicht unerheblicher Teil der gesamtgesellschaftlichen Nachfrage nach Produkten und Dienstleistungen darstellen? Und auch da muss man wieder differenzieren: Anteile an Kapitalgesellschaft (z.B. AG oder GmbH) oder Anteil an einer Personengesellschaft KG, OHG oder Einzelkaufmann.
Ich kenne keine empirischen Daten, wie sich das Vermögen darauf aufteilt.
Wie steht es nun um Lindner’s immer wieder aufgestellte Behauptung, eine Vermögenssteuer oder -abgabe würde „den“ Unternehmen das Eigenkapital entziehen und damit unseren Mittelstand ruinieren?
Richtig ist das ausschließlich für die sog. Personengesellschaften. Bei denen steckt tatsächlich privates Vermögen als Eigenkapital im Unternehmen und eine Vermögenssteuer oder -abgabe würde dem Unternehmen Eigenkapital entziehen. [Abgesehen davon, dass sich mir die Existenzberechtigung der Rechtsform einer Personengesellschaft ohnehin schon lange nicht mehr eingängig ist (die persönliche Haftung des Gesellschafters verbessert die Bonität nicht ein Deut besser als wenn der Hauptgesellschafter einer Kapitalgesellschaft eine persönliche Bürgschaft begibt, was heutzutage die meisten Banken standardmäßig verlangen) - gerade bei kleineren Betrieben gibt es m.W. immer noch sehr viele Personengesellschaften, deren Unternehmer alles anderen als „reich sind“] könnte man dieses Problem mit gut begründbaren gesetzlichen Ausnahmetatbeständen lösen.
Wenn es sich um eigenen Kapitalunternehmen (z.B. GmbH, AG) handelt, entzöge eine Vermögenssteuer oder -abgabe dem Unternehmen kein Eigenkapital, den das Betriebs- und das Privatvermögen sind strickt getrennt. Natürlich entzieht eine Vermögenssteuer oder Abgaben solchen Aktionäre oder Gesellschaftern etwas privates Vermögen (reduzieren also die Rendite auf Ihren Anteil am Unternehmen). Ob diese Vermögensreduktion kriegsentscheidend sein wird, wenn es darum geht, dass der Aktionär oder Gesellschafter dem Unternehmen zusätzliches Eigenkapital für notwendige Investitionen zur Verfügung stellt, wage ich zu bezweifeln. Wenn ein Unternehmen nur überlebt, wenn der Unternehmer immer wieder Geld ins Unternehmen steckt, hat es offenbar kein stabiles Geschäftsmodell und es ist irrational, dieses Unternehmen weiter zu betreiben …
Auch wenn ich die empirische Aufteilung des Vermögens nicht kenne: Das Argument „eine Vermögenssteuer oder -abgabe reduziert das Eigenkapital unserer Wirtschaft“ ist ziemlich an den Haaren herbeigezogen.