LdN309 Gasrechnungsbremse

Hallo zusammen,
nach dem Beitrag zur Gasrechnungsbremse der Folge 309 kamen bei mir zwei Fragen auf. Vielleicht kennt sich jemand hier noch besser aus und kann mich aus meiner Unwissenheit befreien.

  1. Wie wird der für die einmalige Entlastungszahlung im Dezember zugrunde liegende Gaspreis ermittelt? Meines Wissens nach ist der Gaspreis ähnlich zum Strompreis sehr dynamisch. Damit variiert der Gaspreis minütlich (?) und es gibt nicht den „einen“ Gaspreis im Dezember. Wird der Preis zur Ermittlung der Entlastungszahlung dementsprechend einfach über den Monat gemittelt?

  2. Die Einmalzahlung wird durch die Gasanbieter direkt an deren Kunden geleistet. Dadurch, dass nicht einfach nur die Dezemberrechnung vom Bund bezahlt wird, liegt der Sparanreiz also darin, dass von der Einmalzahlung mehr übrig bleibt, wenn ich weniger verbrauche. Nun wohne ich zur Miete. Das bedeutet, dass ich meinen Gasverbrauch über meinen Vermieter bezahle und die Entlastungszahlung über den Vermieter abgewickelt wird, da dieser der direkte Kunde beim Gasanbieter ist. Bei der Abrechnung der Nebenkosten gilt allgemein, dass nur das bezahlt wird, was auch tatsächlich verbraucht wird - sind die geleisteten Vorauszahlungen in der Summe zu hoch, erhält man eine Rückerstattung, sind sie zu niedrig, muss entsprechend nachgezahlt werden. Wie ist es nun bei den Entlastungszahlungen? Stehen diese den Mieter:innen zu 100% zu und wie wird sicher gestellt, dass diese auch letztendlich bei den Mieter:innen ankommen? Falls dies nicht der Fall ist, dann geht der finanzielle Sparanreiz für Menschen, die zur Miete wohnen, aus meiner Sicht verloren, da der Überschuss der Entlastungszahlung (also das, was über den Betrag X, der zur Deckelung des Gasverbrauchs im Dezember tatsächlich notwendig ist, hinausgeht) direkt in die Tasche der Vermieter:innen wandert und gar nicht bei den Mietparteien ankommt.

PS: Vielen Dank für die tolle Arbeit, die ihr leistet und die Zeit, die ihr in die Recherche steckt. Insbesondere in den letzten Wochen rund um die Themen Gas- und Strompreisbildung, -markt sowie die Entlastungspakete. Bitte macht weiter so - es ist immer wieder eine Freude, euch zuzuhören!

s. auch

Hallo.

Ich bin auch nur interessierter Laie, aber ich stelle mir das so vor:

Gaspreis: Als Privat-/Kleinverbraucher hat man ein Vertrag mit einem festen Preis. Das ist der Preis, um den es geht.

Ich denke, bei dem Gaskunden wird auf der Jahresabrechnung (am Ende des Abrechnungszeitraums!) ein Posten stehen „Die Bundesregierung übernimmt für Sie: XXX€“: Und um den Betrag wird die Rechnung reduziert und der Anbieter zahlt bei Guthaben den Rest aus.
Da es aber um den Abrechnungszeitraums geht, kann es im ungünstigen Fall sein: Der Abrechnungszeitraum fängt am ersten Dezember an. Dann wird erst mit Ende November nächsten Jahres (also die Abrechnung dürfte im Dezember nächsten Jahres kommen) die Einmalzahlung verrechnet,

Jetzt Deine Situation: Der Vermieter hat den Gas Vertrag. Einerseits ist der IMHO (!!) verpflichtet nur die tatsächlichen Kosten weiterzugeben (*) - also auch die Gutschrift. Aber, wann wird das abrechnet? Angenommen Dein Vermieter hat den Vertragszeitraum wie oben. Aber er macht die Nebenkostenabrechnung im dritten Quartal (wie hier. kotz). Dann wird die Gutschrift erst im dritten Quartal des Jahre 2024 bei Dir ankommen.

(* hier sollte man überlegen Mitglied im Mieterschutzbund zu werden. Die können so etwas besser beantworten und die können auch die Nebenkostenabrechnung prüfen)

Zu 1.: Das ergibt Sinn, klingt schlüssig und bedeutet letzten Endes auch, dass GaskundInnen mit einem höheren vertraglich festgelegten Preis mehr Geld bekommen, was mir im Sinne der Entlastung auch fair erscheint, da diese Menschen mehr Geld für ihr Gas bezahlen müssen.

Zu 2.: Dass man von der Dezemberzahlung erst im nächsten oder übernächsten Jahr als MieterIn tatsächlich etwas merkt, habe ich mir auch schon gedacht. An der Stelle kommt es vermutlich auf den oder die VermieterIn an, ob diese die Nebenkostenvorauszahlung gegenüber der Mietparteien im Dezember ebenfalls aussetzen bzw. reduzieren und so die Entlastungszahlung unmittelbar weitergeben, oder ob es erst auf der nächsten Jahresabrechnung auftaucht.

PS: Mitglied im Mieterschutzbund bin ich schon :slight_smile:

Nachtrag zu oben: Ich hoffe stark, dass die Entlastungszahlung von Vermieterseite bereits dieses Jahr an die Mieterseite weitergegeben wird, da sonst unter Umständen eine extrem lange Verzögerung zwischen der Auszahlung durch den Bund und der Weitergabe an die MieterInnen entsteht. Dies wiederum würde in meinen Augen den Sparanreiz senken, da man sonst erst ca. 1 Jahr später für die Sparbemühungen „belohnt“ wird.