LdN308 Gaspreisbremse: Welche Grundlage gilt für die Abschlagszahlung?

Dein Kommentar provoziert: Digitalisierung allein spart noch keine kWh an Gas ein. Ein guter Heizungsfachmann erkennt in 5 Minuten, ob eine Heizungsanlage z.B. eine Nachtabsenkung hat. Dazu braucht man keine „Black Box“ zu installieren - Berufserfahung und gesunder Menschenverstand reichen aus. Und ob jedes Start-Up ein wirklich gutes Produkt liefert, liest man auch gerne in den Lizenzvereinbarungen nach. Die sollte man zunächst juristisch prüfen. Aber: als Eigentümer muss man sich halt um seine Immobilie kümmern und u. a. auch die Heizungswartung in fachkundige Hände geben. Nicht umsonst haben wir in D die Meisterbetriebe. Aber davon gibt es leider zu wenige, weil in unserer Bildungspolitik der Bachelor mehr zählt als der Meister - schade.
Man könnte auch sagen: Qualität hat ihren Preis und Eigentum verpflichtet.

Ich spare vorallem nichts wenn ich eh unter 0,12 € pro kwh bezahle

Ich denke mal, für solche Sonderfälle wird es auch Sonderregelungen geben. Ihr könnt ja auch problemlos belegen, dass ihr das der Abschlag im Sept auf Grundlage einer Person weniger beruht.

Nach meinem Verständnis würde dann dein Gaspreis auf null gesenkt werden. Oder gibt es eine Untergrenze, die empfohlen wurde? Hatte ich bisher noch nichts von gehört.