Ich halte die Diskussion um die Erlösobergrenze für etwas zu unterkomplex, da immer pauschal von „Solar und Windstrom“ gesprochen wird, dabei gibt es alleine für Deutschland schon vier grundverschiedene Gruppen, die unter diesen Oberbegriff fallen und komplett unterschiedlich zu betrachten sind, diese sind:
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Die mit Abstand größte Gruppe sind praktisch alle kleinere und viele ältere „Großanlagen“, die in der EEG Förderung sind und eine feste Einspeisevergütung bekommen.
Für die ändert sich nichts. Allerdings wird der Bund sehr sicher die Erlösobergrenze so festlegen, dass die Einnahmen aller Anlagen im EEG auch für alle Vergütungen ausreicht, sonst muss die EEG bald wieder eingeführt werden. -
EEG-Anlagen die älter als 20 Jahre sind und keinen Anspruch auf EEG-Vergütung haben.
Diese müssen ihren Strom über den Spot-Markt verkaufen. Sie haben tatsächlich fast keine Kosten (außer Lastgangzähler, Buchhaltung und Vertrag mit Stromvermarkter), da die eigentliche Anlage abbezahlt ist.
Die trifft die Erlösobergrenze je nach Größe unterschiedlich hart, da die Festkosten (Zähler, Vermarktung, Buchhaltung) praktisch unabhängig von der Anlagengröße sind. In der Gruppe der Anlagen >20 Jahre älter sind vor allem Kleinanlagen in der Größe <10 kWp zu finden, die mit 900 kWh/kWp weniger als 9000 kWh Strom erzeugen, um ca. 1.200-1.500 €/a Festkosten zu decken.
Maximal 18 Cent/kWh bedeutet für solche Anlagen, dass unter ca. 7,4 kWp faktisch kaum ein Weiterbetrieb als Einspeise-Anlage sinnvoll ist. -
Relativ neue und große Anlagen, die in den letzten Jahren gebaut wurden und die in der / dem „Direktvermarktung/Marktprämienmodell/Auktionsmodem“ sind.
Die haben mit Kosten (Abschreibung und laufende Kosten) von etwa 6-9 Cent gerechnet (je nach Baujahr, Größe usw.).
Bei denen schlägt die Erlösobergrenze zu. Wenn wir jetzt von den Stromerlösen exemplarisch 8 Cent Kosten abziehen, macht das nach der Erlösobergrenze von 18 Cent, 10 Cent Rohgewinn.
Ohne Erlösobergrenze wäre über den Winter ein Strompreis von 60-80 Cent möglich (Siehe eex Futures Futures)
Das wäre also ein Rohgewinn von 52-72 Cent.
Das entspricht einer effektive Steuer von 80-86%.
Spontan fällt mir keine einzige Branche und kein Wirtschaftsbereich ein, der in der Herstellung auch nur ansatzweise so hoch „besteuert“ wird -
Anlagen, die jetzt neu gebaut werden.
Durch steigende Baupreise und Zinsen liegen die Kosten für das Errichten von PV und WKA heute und in naher Zukunft massiv höher als in den letzten Jahren. Alleine der jetzt etwa 4% höhere Kreditzins für PV Anlagen im Vergleich zu 2020 sorgt für etwa 2 Cent/kWh. In diesem Umfeld das Vertrauen in die Preisbildung und die Verlässlichkeit bestehender Lieferverträge zu untergraben ist Gift für das Investitionsklima.
Persönlich halte ich das Deckeln von Preisen in einer Marktwirtschaft für ein Unding und das nachträgliche Einführen solcher Regeln in bestehende Verträge für mehr als fraglich.
Was aus meiner Sicht allerdings extrem kritikwürdig scheint, ist die Tatsache dass es bisher In keinem EEG eine Obergrenze gab/gibt. Hätte der Gesetzgeber hier vorausschauender gehandelt und von Anfang an klarere Rahmenbedingungen gesetzt, wären wir garnicht erst in diese Situation gekommen