LDN301 / Digitalisierte Verwaltung ist schon gesetzl. Auftrag für Barriere-Abbau

Hey ihrs,
in eurer tollen Reportage zur Digitalisierung in der Verwaltung fiel mir auf, dass ihr ein wichtiges Argument nicht eingebaut habt, das ich daher hier gerne teile: Barriere-Abbau zur Ent-Hinderung von Menschen mit Beeinträchtigung.
Im Idealfall teilt ihr das in den folgenden Sendungen nochmal kurz.

  1. Was schon aktuell gesetzlich verankert ist durch eine Verordnung:
    Digitalisierung der Verwaltung müsste auch allein schon wegen Barrierefreiheit und gesellschaftlicher Inklusion vorangetrieben werden.
    Das steht in der
    Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV)

Die Aktualisierung, die „BITV 2.0“ trat Mai 2019 in Kraft.
Sie sagt: Eigentlich müssten bis zum 23. Juni 2021 alle öffentlichen elektronischen Verwaltungsabläufe barrierefrei gestaltet sein. Haha.

Also eigentlich könnten Menschen gegen öffentliche Stellen klagen, wenn sie Verwaltungsabläufe wegen technischer Barrieren nicht erreichen können.
In den USA hat das mit der Klage eines blinden Menschen gegen Domino’s Pizza wohl gut geklappt .Der Screenreader konnte das Pizza-Bestellformular nicht auslesen.
Vielleicht gibt es ähnliche Prozesse in Deutschland auch schon? #GFF :wink:

  1. Persönliche Assistenz:
    auch diese muss jedes Jahr aufs Neue mit ALLEN Unterlagen beantragt werden. Also es müsste haufenweise Ämter geben, die zig Kopien von identischen Personalausweisen, Behindertenausweisen, etc. derselben rolllstuhlfahrenden, tauben, … Menschen haben.

Netz barrierefrei:
zum Vertiefen hier ein informativer Newsletter zum Thema von Domingos de Oliveira:

Diese Perspektiven erweitern die Palette an Argumenten, warum die Digitalisierung der Veraltung eine hohe Dringlichkeit hat.

Beste Grüße,
Toni