Hier die Antwort auf meine Mail vom BMI:
„vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 25.05.2022, mit der Sie beanstanden, dass kinderpornografisches Material im Internet vom Bundeskriminalamt (BKA) nicht gelöscht werde.
Grundsätzlich ist anzumerken, dass sich die Zuständigkeiten des BKA aus dem
Bundeskriminalamtgesetz (BKAG) ergeben. Demnach ist das BKA als nationale und internationale kriminalpolizeiliche Zentralstelle für die Entgegennahme und Weiterleitung von Informationen an die für die Strafverfolgung zuständigen Stellen zuständig. Sofern dem BKA kinderpornografische Inhalte im Netz gemeldet werden, erfolgt eine behördliche Anregung zur Löschung von Inhalten aufgrund einer zuvor durchgeführten strafrechtlichen Bewertung sowie nach entsprechender Sicherung der Inhalte. Sofern illegale Inhalte auf Servern in Deutschland zur Verfügung gestellt werden, erfolgt ein Hinweis an den für die Speicherung Verantwortlichen unter Hinweis auf seine Verpflichtung zur Löschung gem. Telemediengesetz. Sofern die Inhalte auf ausländischen Servern zur Verfügung gestellt werden, erfolgt ein Hinweis an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden des entsprechenden Staates, um diese in die Lage zu versetzen, über eigene rechtliche und kriminaltaktische Maßnahmen zu entscheiden. Zwecks Verfahrensbeschleunigung erfolgt parallel ein Hinweis über das INHOPE-Netzwerk (Internationales Netzwerk der Beschwerdestellen im Internet) an die vor Ort zuständigen Beschwerdestellen, die wiederum mit den nationalen Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeiten.
Die Ermittlungsmaßnahmen des BKA auf Ersuchen einer Staatsanwaltschaft konzentrieren sich auf die gezielte Identifizierung von Missbrauchern und Opfern sowie auf die Identifizierung von Administratoren, die mit ihren Plattformen überhaupt erst den Austausch unter den pädokriminellen Tätern ermöglichen.
Eine Löschanregung ohne zuvor durchgeführte Sicherung der Daten kann dazu führen, dass im Verlauf der weiteren Auswertung einzelnen Usern deren konkrete Tatbeiträge (Verbreitung von Missbrauchsdateien) nicht mehr nachgewiesen werden kann und damit strafbare Handlungen strafrechtlich nicht mehr verfolgt werden können. Der journalistische Aufwand für die reine Anregung einer Löschung von Links ist daher nicht mit den erforderlichen Maßnahmen und dem damit verbundenen Aufwand im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens vergleichbar.
Bei begrenzt verfügbaren Ressourcen der Strafverfolgungsbehörden müssen primär diejenigen in den Fokus genommen werden, die diese Missbrauchsdateien herstellen, eigene Missbrauchshandlungen dokumentieren und der Szene zur Verfügung stellen.
Das BKA erhält hierzu jährlich über 70.000 Hinweise auf deutsche Tatverdächtige vom US-amerikanischen National Center for missing and exploited children (NCMEC), die zeitnah bearbeitet und den zuständigen Strafverfolgungsbehörden der Länder zur Verfügung gestellt werden müssen.
Anschließende Durchsuchungen und Sicherstellungen von relevanten Dateien führen dazu, dass diese nicht mehr im Netz hochgeladen werden können. Die Zerschlagung von Plattformen führt dazu, dass eine Vielzahl an Nutzern über längere Zeit nicht die gewohnten Links aufrufen können. Damit wird die Verbreitung von Missbrauchsabbildungen ebenfalls massiv gestört und Täter erfolgreich abgeschreckt.
Die Reduzierung der Verfügbarkeit von Missbrauchsabbildungen im Netz wird im Rahmen internationaler Kooperation unter Einbindung der Provider neben dem täter- und opferorientierten Ermittlungsansatz der Strafverfolgungsbehörden konsequent verfolgt. Die Beschwerdestellen der Internetwirtschaft, die im weltweiten Verbund INHOPE tätig sind, arbeiten hier eng mit dem Bundeskriminalamt zusammen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in Ihrer Angelegenheit weiterhelfen konnte und wünsche Ihnen alles Gute und insbesondere, dass Sie gesund durch diese schwierige Zeit kommen.
Mit freundlichen Grüßen“