LdN291: BKA und Kinderpornos

Ich finde es sehr gut, dass ihr bei dem Thema dran bleibt, auch wenn es schwer erträglich ist, sich das anzuhören - insbesondere das Verhalten der Behörden dazu.

Ich war irritiert, dass die Diskussion darum geht ob das BKA das Löschen der Inhalte veranlassen „darf“. Ich finde es schon schwierig, dass es überhaupt im Ermessen des BKA liegt/liegen soll, ob sie was tun oder es auch unterlassen.

Selbst wenn das BKA dafür nicht zuständig ist oder nicht sein soll wäre ich für eine Pflicht der Weitergabe an zuständige Stellen. Es ist keine Option die Inhalte im Netz zu lassen.

Ich hoffe sehr auf die Innenministerin, auch wenn sie sehr viele von ihren Vorgängern verursachte oder ignorierte Baustellen übernehmen und aufräumen muss.
Das Thema sollte eigentlich in kurzer Zeit erledigt sein, weil es keine Interessen abzuwägen gibt: Zuständigkeiten und Ressourcen klären und umsetzen (lassen).

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Dem schließe ich mich an.
Gerade wollte ich ihr eine entsprechende Mail schreiben, aber ich weiß gar nicht, wie ich da anfangen soll.
Hat vielleicht jemand schon geschrieben und könnte einen Text oder Bausteine zur Verfügung stellen?
Die Mailadresse des Bundesinnenministeriunms ist übrigens: poststelle@bmi.bund.de

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Ein Versuch, das Zögern des BKA zu rationalisieren:

In der ursprünglichen Reportage hatten sich ja JournalistInnen an die ServerbetreiberInnen gewandt. Sie haben nicht zur Löschung aufgefordert, sondern darum gebeten und das als eine Hilfe geframt:

Betreff: Links zu illegalen (pädokriminellen) Inhalten auf euren Servern
Liebe Serverbetreiber,
wir sind Investigativjournalisten und haben bei unserer Recherche auf euren Servern folgende Links mit pädokriminellen Inhalten gefunden: […] Wir schicken euch hiermit die Links, um euch zu informieren und damit ihr diese schnellstmöglich löschen könnt.
Mfg …

Das funktioniert sehr gut in einer anarchistisch-libertär denkenden Internetkultur, in der viel auf Freiwilligkeit und Kooperation und wenig auf Regeln basiert. Laut Reportage haben viele Betreiber diese Inhalte gelöscht, weil sie das als eine „digitale Bürgerpflicht“ begreifen. In solchen Kreisen haben InvestigativjournalistInnen einen ganz guten Ruf, aber Angehörige von Justizverfolgungsbehörden („Zensur!“) werden eher skeptisch gesehen. Ich kann mir vorstellen, dass das BKA nicht der optimale Absender wäre. Was würdet Ihr tun, wenn ihr folgende Mail bekommt:

Betreff: Ihr Zeichen 17296/162. Hier: Anfangsverdacht 184b StGB
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Bezugnahme auf Schreiben 2022/7/14 vom 1. Juni 2022 der Bundesinnenministerin des Inneren und Heimat, auf welches ich Sie bei dieser Gelegenheit eindringlich hinweisen möchte, setze ich Sie darüber in Kenntnis, dass im Zuge von Ermittlungen des Bundeskriminalamts der Bundesrepublik Deutschland in Ihren Datensystemen am 3. Juli 2022 Inhalte festgestellt wurden, welche den Verdacht eines Verstoßes gegen Paragraph 184b StGB aufgeworfen haben, wogegen nun bei der Generalstaatsanwaltschaft Köln unter o.g. Aktenzeichen ermittelt wird. Im Sinne einer Vermeidung einer weiteren Schädigung der Betroffenen bitten wir Sie, innerhalb von 3 Werktagen eine Löschung der betroffenen Inhalte zu veranlassen. Dies ist keine rechtlich bindenden Anordnung und etwaige strafrechtliche Folgen gegen Sie bleiben von Ihrem Handeln unberührt. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen telefonisch oder per Fax unter u.g. Nummer werktags von 9 bis 16:30 Uhr zur Verfügung.

Hochachtungsvoll
In Abwesenheit,
Müller

Oder sollte die Ansprache eher so lauten:

Betreff: Illegal files on your server
Dear admins,
This is the BKA (the German FBI) and we found the following links to illegal child pornography on your server: […]. We can’t do anything, but please delete them!!!
Kind regards,
The BKA

Ich denke, dass die Kim Dotcoms dieser Welt bei Mails erster Art erst einmal ihren Anwalt fragen würden, ob Belarus nach Deutschland ausliefert werden und dann aus Prinzip nichts tun würden. Mails der zweiten Art würden wohl gleich im Spamordner landen.

Ich denke, es wäre längerfristig effektiver, wenn solche Mails von der Misbrauchsbeauftragten kämen:

Dear admins,
This is the ombudsperson against child abuse of the Federal Republic of Germany. The police have identified the following child pornographic contents on your server […] and I would like to ask you to delete these files immediately. Each one of these images and videos has a backstory of horrific abuse. The victims and their families will not be able to find closure as long as these contents remain in the public domain.
With kind regards,

Ich denke, dass die Innemnisterin auch veranlassen kann, dass das BKA alle gesicherten Inhalte umgehend an die Misbrauchsbeauftragte weiterleitet, welche dann derartige Mails schreibt. Andererseits würde man so schon wieder einen weiteren Amtsweg einführen …

tldr: Vielleicht ist das BKA nich die beste Behörde, um im deep web um etwas zu bitten und die Misbrauchsbeauftrage des Bundes wäre besser geeignet, solche Bitten um Löschung zu verschicken. Allerdings ist das dann wieder bürokratischer …

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Du unterstellst damit den Betreibern, dass diese Pädokriminelle Inhalte tolerieren. Ich denke das unverzügliche Löschen zeigt doch, dass diese dies in der Regel nicht tun.

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Ich bin da ganz bei Dir.
Mich irritiert aber vor allem die Aussage „Ja, laufendes Verfahren, Daten müssen zugreifbar bleiben“ mit dem Vorschlag des Interviewpartnes, das herunterzuladen und dann zu löschen.
Mal vom Löschen abgesehen - ich würde das ja auch als wichtigen Schritt in der Beweissicherung sehen. Sonst wenn die Daten runter genommen werden z.B. zur Verschleierung sagt die Behörde „Oh, Daten weg, ja Sorry. Verfahren eingestellt“?
Das irritiert mich massiv.

Hallo,
hier ein Versuch, gerne verbessern:

Sehr geehrte Frau XY (des Innenausschusses z.B.),
ich habe erfahren, dass das BKA Links, die zu verbotenen, sexuelle Gewalt gegen Kinder enthaltenden Dateien führen, online lässt und bei den Providern, auf deren Servern die Dateien gehostet werden, nicht auf Löschung dringt. Vorgegebener Grund ist wohl eine fehlende Rechtsgrundlage. Ebenso wenig wird die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt mit der Zentralstelle für die Bekämpfung der Internetkriminalitätin aktiv, die das BKA anweisen könnte, tätig zu werden.
In der Folge führt dies dazu, dass tausende Dateien, die schwerste sexuelle Gewalt gegen Kinder zeigen, im Internet bleiben. Das ist ein unerträglicher Zustand und kann in niemandes Interesse liegen (außer im Interesse der Personen, die diese Bilder herstellen, weitergeben und konsumieren).
Ich bitte Sie daher, für ein sofortiges Ende dieser Untätigkeit einzutreten und das BMI dazu aufzufordern, das BKA in die Lage zu versetzen, hier sofortige Abhilfe zu schaffen. Sexuelle Gewalt gegen Kinder muss aus dem Netz!
Ich zähle auf Sie,
mit freundlichen Grüßen,
XX

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Hallo Henriette,
Weiter unten hat jemand einen guten Vorschlag gemacht. Ich bin auch dafür, an das Ministerium zu schreiben weil das gar nicht geht. Sollte da jeder einzeln schreiben oder könnte mal es gemeinsam machen als Lagehörer?

Grüße Katja

Vielen Dank, skimme! Ich habs umgeschrieben ums für meinen Geschmack was besser lesbar zu machen, ist aber Geschmackssache. Gerne weiter/wieder verbessern!

Sehr geehrte Frau XY (des Innenausschusses z.B.),
ich habe erfahren, dass das BKA Links online lässt, die zu verbotenen Dateien führen, die sexuelle Gewalt gegen Kinder enthaltenden. Das Amt dringt bei den Providern, auf deren Servern die Dateien gehostet werden nicht auf Löschung. Vorgegebener Grund ist wohl eine fehlende Rechtsgrundlage. Ebenso wenig wird die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt mit der Zentralstelle für die Bekämpfung der Internetkriminalitätin aktiv, die das BKA anweisen könnte, tätig zu werden.
In der Folge führt dies dazu, dass tausende Dateien im Internet bleiben, die schwerste sexuelle Gewalt gegen Kinder zeigen. Das ist ein unerträglicher Zustand und kann in niemandes Interesse liegen (außer im Interesse der Personen, die diese Bilder herstellen, weitergeben und konsumieren).
Ich bitte Sie daher, für ein sofortiges Ende dieser Untätigkeit einzutreten und das BMI dazu aufzufordern, das BKA in die Lage zu versetzen, hier sofortige Abhilfe zu schaffen. Sexuelle Gewalt gegen Kinder muss aus dem Netz!
Ich zähle auf Sie,
mit freundlichen Grüßen,
XX

s. auch

Hier die Antwort auf meine Mail vom BMI:

„vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 25.05.2022, mit der Sie beanstanden, dass kinderpornografisches Material im Internet vom Bundeskriminalamt (BKA) nicht gelöscht werde.

Grundsätzlich ist anzumerken, dass sich die Zuständigkeiten des BKA aus dem

Bundeskriminalamtgesetz (BKAG) ergeben. Demnach ist das BKA als nationale und internationale kriminalpolizeiliche Zentralstelle für die Entgegennahme und Weiterleitung von Informationen an die für die Strafverfolgung zuständigen Stellen zuständig. Sofern dem BKA kinderpornografische Inhalte im Netz gemeldet werden, erfolgt eine behördliche Anregung zur Löschung von Inhalten aufgrund einer zuvor durchgeführten strafrechtlichen Bewertung sowie nach entsprechender Sicherung der Inhalte. Sofern illegale Inhalte auf Servern in Deutschland zur Verfügung gestellt werden, erfolgt ein Hinweis an den für die Speicherung Verantwortlichen unter Hinweis auf seine Verpflichtung zur Löschung gem. Telemediengesetz. Sofern die Inhalte auf ausländischen Servern zur Verfügung gestellt werden, erfolgt ein Hinweis an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden des entsprechenden Staates, um diese in die Lage zu versetzen, über eigene rechtliche und kriminaltaktische Maßnahmen zu entscheiden. Zwecks Verfahrensbeschleunigung erfolgt parallel ein Hinweis über das INHOPE-Netzwerk (Internationales Netzwerk der Beschwerdestellen im Internet) an die vor Ort zuständigen Beschwerdestellen, die wiederum mit den nationalen Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeiten.

Die Ermittlungsmaßnahmen des BKA auf Ersuchen einer Staatsanwaltschaft konzentrieren sich auf die gezielte Identifizierung von Missbrauchern und Opfern sowie auf die Identifizierung von Administratoren, die mit ihren Plattformen überhaupt erst den Austausch unter den pädokriminellen Tätern ermöglichen.

Eine Löschanregung ohne zuvor durchgeführte Sicherung der Daten kann dazu führen, dass im Verlauf der weiteren Auswertung einzelnen Usern deren konkrete Tatbeiträge (Verbreitung von Missbrauchsdateien) nicht mehr nachgewiesen werden kann und damit strafbare Handlungen strafrechtlich nicht mehr verfolgt werden können. Der journalistische Aufwand für die reine Anregung einer Löschung von Links ist daher nicht mit den erforderlichen Maßnahmen und dem damit verbundenen Aufwand im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens vergleichbar.

Bei begrenzt verfügbaren Ressourcen der Strafverfolgungsbehörden müssen primär diejenigen in den Fokus genommen werden, die diese Missbrauchsdateien herstellen, eigene Missbrauchshandlungen dokumentieren und der Szene zur Verfügung stellen.

Das BKA erhält hierzu jährlich über 70.000 Hinweise auf deutsche Tatverdächtige vom US-amerikanischen National Center for missing and exploited children (NCMEC), die zeitnah bearbeitet und den zuständigen Strafverfolgungsbehörden der Länder zur Verfügung gestellt werden müssen.

Anschließende Durchsuchungen und Sicherstellungen von relevanten Dateien führen dazu, dass diese nicht mehr im Netz hochgeladen werden können. Die Zerschlagung von Plattformen führt dazu, dass eine Vielzahl an Nutzern über längere Zeit nicht die gewohnten Links aufrufen können. Damit wird die Verbreitung von Missbrauchsabbildungen ebenfalls massiv gestört und Täter erfolgreich abgeschreckt.

Die Reduzierung der Verfügbarkeit von Missbrauchsabbildungen im Netz wird im Rahmen internationaler Kooperation unter Einbindung der Provider neben dem täter- und opferorientierten Ermittlungsansatz der Strafverfolgungsbehörden konsequent verfolgt. Die Beschwerdestellen der Internetwirtschaft, die im weltweiten Verbund INHOPE tätig sind, arbeiten hier eng mit dem Bundeskriminalamt zusammen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen in Ihrer Angelegenheit weiterhelfen konnte und wünsche Ihnen alles Gute und insbesondere, dass Sie gesund durch diese schwierige Zeit kommen.

Mit freundlichen Grüßen“

Sieh mal einer an - es tut sich was. Die Innenminister der Länder wollen das Problem endlich angehen, berichtet der SPIEGEL:

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Vielen Dank für Dein Engagement! Für mich klingt diese Antwort sehr nach dem „wir tun ja schon alles, lasst uns in Ruhe“, das man aus der Recherche kennt.

Allerdings klingt mit der internationalen Dimension auch ein Argument an, das ich so noch nicht auf dem Schirm hatte: Würde das BKA pädokriminelle Inhalte auf einen Server im Ausland entdecken und die Serveradmins direkt um Löschung bitten, ohne sich mit den Kollegen im Ausland abzustimmen, dann könnte es sein, dass Ermittlungen ausländischer Behörden torpediert werden. Selbst wenn das BKA alle Daten sichern würde, ist nicht klar, ob das den KollegInnen im Ausland noch hilft und ob das vor Gericht als Beweismittel zugelassen wird.

Es scheint deshalb ein agreement unter Justizvollzugsbehörden zu geben, dass für Server in anderen Ländern die Polizei dieses Landes zuständig ist, das so interpretiert wird, dass auch das Bitten um Löschung out of limits ist. Ob diese Praxis so gut und effektiv ist, darf man wohl bezweifeln. Aber vielleicht kann man das auch als ein weiteres Argument dafür sehen, dass nicht unbedingt die Polizei um Löschung bitten sollte, sondern eine unabhägige Stelle ohne Polizeibefugnisse (z.B., wie oben von mir erwähnt, die Misbrauchsbeauftragte des Bundes). Diese Stelle kann ja dann sowohl vom BKA als auch von BürgerInnen und JournalistInnen mit Tipps gefüttert werden …

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Ich denke, da beim Thema Kinderpornographie gibt es auch bei den Dotcoms dieser Welt keinen Bedarf damit Geld zu verdienen. Seit der zeit wo es nur Mailboxen und Fidonet gab: Niemals habe ich einen Admin getroffen, der sowas gewusst geduldet hätte.

Ich hätte echt übel Bock hier mal Anzeige zu erstatten. Am Ende kann ich mir nicht vorstellen, dass die behörden hier gegenseitig auf sich zeigen, ohne das sich dabei jemand wegen Unterlassung strafbar macht, besonders weil ja auch Deutsche Täter, unerkannt, in Deutschland diese Links weiterverbreiten. Absolute Frechheit und passt auch zu der Geschichte von Böhmermann.

Gibt es die Möglichkeit, das BKA direkt zu fragen, warum kinderpornografisches Material nicht aus dem Netz genommen wird - statt allein darüber zu spekulieren? Das wäre eine tolle Ergänzung zu dem interessanten und wichtigen Beitrag.

Danke für Euren großartigen Podcast!

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Viele einzelne Mails sind da besser als eine Sammelmail.