LdN291: BKA lässt nichts löschen

Im Interview sagte Daniel Moßbrucker, dass ihm unklar wäre, warum das BKA kinderpornografische Inhalte nicht löschen lässt bzw. noch nicht Mal den Versuch dahin unternimmt.
Ich könnte mir vorstellen, dass die bekannten Inhalte ein Möglichkeit sind „Neukunden“ dieser Abteilung des BKA schnell abzufischen. Beim jeweiligen Provider einmal im Monat die Logfiles vom Webserver abfragen und schon hat man 3 - 10 verdächtige IPs, bei deren Nutzern man Mal klopfen kann. Die Security - Profis mit VPN oder Proxy im Ausland kriegt man eh nicht.
Diese Methode würde man natürlich keinem Journalisten offiziell erklären.

Ganz abgebrüht könnte man noch argumentieren, dass man die Bilder eh nie wieder eingefangen bekommt: Irgendwer hat bestimmt eine lokale Kopie und bringt sie wieder in Umlauf um sich zu profilieren.

Wenn Prävention doch nur eine 100% Erfolgsquote hatte… :frowning:

Wenn ich mich recht erinnere, hatten Ulf und Philipp das auch in der Folge mit dem ersten Interview mit Daniel Moßbrucker besprochen. Der Einwand war, dass die Links ja nicht aus den Darknet-Foren verschwinden, sondern die Seite, auf der man mit dem Link landet, leer ist. Und wenn man die Logfiles der Seiten, auf denen die Dateien noch sind, abfragen kann, dann kann man das auch ohne die Dateien machen.

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Wenn ich mich recht erinnere, dann darf die Polizei das garnicht machen.

Hier geht es um Terabytes an Daten, die hochzuladen, dass dauert eine Weile insbesondere über VPN. Und da löschen deutlich schneller geht, kann man so viel Zeit den Kriminellen rauben. Außerdem macht es sicher keinen Spaß ständig die Daten wieder hochzuladen und die Links zu teilen, nur damit 10min später die Links wieder tot sind. Es macht auch keinen Spaß ständig tote Links zu finden.

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Hat hier jemand schon mal an eine Strafbarkeit der Behörden gedacht?

Also zumindest beim ersten Nachdenken scheint die Verbreitung von den entsprechenden Inhalten durch Unterlassen, zumindest aber die Beihilfe dazu jetzt nicht pauschal ausgeschlossen.

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Der Provider wird nichts ohne richterlichen Beschluss rausrücken.
Ich habe keine Erfahrung mit der behördlichen Praxis, könnte mir aber vorstellen, dass das BKA schnell an sowas kommt.

Aber wie gesagt, ist nur ein Erklärungsversuch für einen Sachverhalt, wo man ansonsten im Nebel steht …

Was auch richtig so ist, aber hier geht es ja nicht um das „Rausrücken“ sondern das Löschen von strafrechtlich relevanten Material. Es wurde immer wieder von Privatleuten gezeigt, dass man das Material löschen lassen kann, sogar oft sogar sehr einfach durch eine E-Mail an den Provider.

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Eigentlich ein guter Gedanke. Aber ich fürchte in der Praxis wird sich keine Staatsanwaltschaft darauf einlassen. Taugt aber ganz gut als Argument für Leute wie Thilo Jung um das BMI in der BPK da bei Gelegenheit zu pieksen, also in etwas so:
„Herr Kall, wie stehen sie zu der Beihilfe des BKA bei der Beschaffung von Kinderpornographischen Material?“

Daniel Moßbrucker selbst hat ja sogar gesagt, dass ein Provider, dem sie das gemeldet haben, sofort reagiert hat.

Ist ja auch nachvollziehbar, denn solches Material online zu lassen, ist ja sehr wahrscheinlich auch schon strafbar mindestens aber absoluter Selbstmord für die Kunden-PR, wenn es öffentlich wird.

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Behörden können generell nicht strafrechtlich belangt werden, ebenso wenig wie Unternehmen.

Wenn, dann könnte man die handelnden Personen der Behörden (und Unternehmen) strafrechtlich belangen, aber wie schnell das im Sande verlaufen wird, wenn die Staatsanwaltschaft gegen das BKA ermitteln soll, wer dort konkret zuständig ist… tja, das kann man sich wohl denken. Eine Krähe hackt der anderen halt kein Auge aus… vor allem nicht in der Justiz oder beim Militär. Wenn die Wirksamkeit der Arbeit der Staatsanwaltschaft von einer reibungslosen Zusammenarbeit zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft abhängt, ist halt klar, dass die Staatsanwaltschaft ihre Werkzeuge nicht „abstumpfen“ wird. Und die Polizei - auch das BKA - sind halt die Ermittlungswerkzeuge/Helfer der Staatsanwaltschaft.

Das Resultat der Ermittlungen wäre daher stets: „Das Verfahren wurde eingestellt, der Täter konnte nicht festgestellt werden“

Solche Honeypots sind juristisch höchst problematisch. Für ein Tätigwerden brauchen Polizei und Staatsanwaltschaft grundsätzlich eine Gesetzesgrundlage, im Zweifel kann man auf Gefahr im Verzug abstellen, wenn eine konkrete Straftat verhindert werden soll. Aber bei einem Honeypot besteht halt gerade keine „Gefahr im Verzug“, im Gegenteil sogar: Durch das Online-lassen der Daten wird diese „Gefahr im Verzug“ beim konkreten Zugriff eines „Neukunden“ gerade erst geschaffen und es sollte klar sein, dass sich die Ermittlungsbehörden in dieser Situation nicht auf „Gefahr im Verzug“ als Eingriffsgrundlage berufen können.

Kurzum: Gefahren schaffen, um diese Gefahren dann als Rechtfertigung für eine Ermittlung zu nutzen, ist nicht! Zum Glück, denn das Missbrauchspotential und das Gefährdungspotential für den Rechtsstaat wäre enorm.

Ich kann mir gut vorstellen, dass die Vermutung richtig ist, dass das BKA hier keine Zuständigkeit haben möchte.Für solche Aufgaben Personal zu finden und insbesondere zu halten dürfte eine der Hauptgründe sein.

Ich hatte beruflich gelegentlich mit betroffenen Personen zu tun. Hier kommt es durchaus vor, dass Kinder, welche sexuelle Gewalt erfahren mussten, teilweise Tage bis selten auch Wochen keine Traumatherapie erhalten konnten, da sie noch von den Ermittlungsbehörden vernommen werden mussten. Hierfür muss besonders geschultes Personal eingesetzt werden, um die Aussagen vor Gericht verwertbar zu machen. Wenn es eine Häufung von Fälle gibt oder die Person im Urlaub ist, können diese nicht zeitnah stattfinden. Eine Therapie kann vorher nicht erfolgen, da dies die Aussagen und Erinnerung der Betroffenen verändern könnte. Das hat teilweise dramatische Folgen für die Betroffnenen. Auch die Eltern werden darum gebeten, nicht darüber mit den Kindern zu sprechen. Das ist für niemanden eine gute Situation, ganz besonders nicht für die Kinder.

Wie man sich sicher vorstellen kann, ist dieser Beruf bei den Ermittlungsbehörden nicht sehr beliebt und es gibt nur sehr wenige Personen, die solche Aussagen aufnehmen können, da es eine hochspezialisierte Weiterbildung ist, die einen selber sehr belastet. Daher erscheint mir die Vermutung plausibel, dass das BKA hier eine Zuständigkeit tunlichst vermeiden möchte.

Auch in diesem Kontext ist mir von Personen aus Sekundärquellen mitgeteilt worden, dass die Aufarbeitung und Sicherstellung von Beweismaterial extrem belastend für die ermittelnden Beamt:innen ist. Hier ist ein extrem hoher Krankheitsstand zu beobachten, da dieses Material gesichtet werden muss. Man erhofft sich über eine automatisierte KI-Lösung diese „Lasten“ so gering wie Möglich zu halten.

Den Thread lesen du sollst. ;). Beim Rausrücken ging es um die Protokolle der Webserver, nicht um das Material an sich. Und der Provider kriegt hoffentlich bei Anforderungen von Protokolldaten bei Ermittlungen keine Info darüber, was ermittelt wird.

Komplett richtig. Daher die Vermutung, dass sie so Wischiwaschi - Begründungen liefern wie „nicht zuständig“. Wobei die Begründung Personalmangel auch zu einem Skandal werden kann, bei dem Thema. Da sagt man lieber nichts.

Diese Vermutung scheint sehr plausibel. Die Inhalte löschen zu lassen führt dazu, dass die Links zu den Inhalten rotieren. Die Links eignen sich dann nicht mehr als Keywords für eigene Crawler des BKA oder für nachrichtendienstliche Tools. Damit lassen sich neue Foren, Chats, etc… weniger leicht automatisch identifizieren.

Natürlich klingen die Begründungen des BKA dazu nicht plausibel, da sie sich nicht zu ermittlungstaktischen Details äußern werden, und es zumindest kontrovers diskutiert werden kann ob es sich da nicht um eine Art „Honeypot“ handelt.

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Hallo Philip, hallo Ulf, hallo Forum,

in der aktuellen LdN 291 habt ihr wieder das Thema „BKA lässt Kinderpornos im Netz“ angesprochen. Mich hat die ablehnende Haltung der Bundesregierung zu dem Thema ehrlich gesagt mehr als schockiert.

Vor einigen Folgen habt ihr angesprochen, dass die stille Mehrheit der Bevölkerung (zu der ich mich eindeutig zählen würde) doch durchaus mal auf ihre lokalen Bundestagsabgeordneten zugehen sollte und diesen ein Thema näher zu bringen. Um so mehr Anfragen diese bekommen umso wahrscheinlicher wird es ja, dass diese sich ernsthaft Gedanken machen.

Leider fühle ich mich nicht in der Lage ein Vernünftiges auf Fakten und mit entsprechenden Quellen versehenes, kurzes, aussagekräftiges Anschreiben zu verfassen.

Da euch diese Informationen ja in der Regel schon weitestgehend aufbereitet vorliegen, wollte ich fragen ob es euch möglich ist bei so wichtigen Themen eine Vorlage für ein Anschreiben zu verfassen und euerer Community zugänglich zu machen.

Ich denke ich bin im Forum nicht der einzige der sowas gerne verwenden würden.

Natürlich weiß ich nicht ob und welche rechtlichen Konsequenzen das für euch haben könnte.

Über eine Rückmeldung von euch und die Meinung der Forumsmitglieder dazu würde ich mich freuen.

Viele Grüße,

Patrick

…nicht zuständig? Vielleicht sehe ich das rechtlich naiv aber andere „Straftatsobjekte“ wie Drogen(-pflanzen), Falschgeld etc. werden auch nicht liegen gelassen damit noch weitere Kriminelle damit dingfest gemacht werden können.