Ich muss leider korriegieren, dass es noch Studiengebühren in vereinzelten Bundesländern gibt und zwar in Form von Langzeit- und Zweitstudiengebühren. Eine Liste in welchen Bundesländern das so ist, findet man Stand 2021 in diesem Wikipedia-Artikel:
[Studiengebühren in Deutschland – Wikipedia](https://Studiengebühren in Deutschland)
Des Weiteren wolle ich mal von meinen Erfahrungen zum Thema BAföG zum besten geben. Ich war viele Jahre in der studentischen Selbstverwaltung in eine Hochschule in Dresden aktiv und kann daher den Horror mit den Ämtern ganz gut beschreiben.
Korrigieren muss ich daher auch, dass es möglich ist, das sog. BAföG auch außerhalb der Regelstudienzeit zu erhalten. Dabei muss aber auch erwähnt werden, dass dem aus meiner Sicht enorme Repressialien hinterlegt sind. Man muss zum einen ausführlich erläutern, weshalb man das Studium nicht in der Regelstudienzeit schafft und muss sich von der Hochschule bestätigen lassen, dass dieses innerhalb des Jahres beendbar sei. Dann kann man bis zu einem Jahr länger Berufsausbildungsbeihilfe erhalten. Letztlich sind die Menschen dabei aber der Willkür der Studierendenwerke ausgesetzt. Ein Grund kann zum Beispiel sein, dass man lang in der studentischen Selbstverwaltung aktiv war und muss sehr detailliert aufschlüsseln, welche Tätigkeiten zur Verzögerung im Studium geführt hat und für eine Verlängerung darf man auch nicht mehr ehrenamtlich tätig sein. Auch wenn das in der Gesetztgebung im SächsHSFG explizit ermöglicht wird und man aufgrund ehrenamtlicher Tätigkeit Ausgleiche in Form der Verkürzung der Studienzeit erhält, heißt das nicht automatisch, dass auch das Studierendewerk das so sieht. Schon oft habe ich erlebt, dass Verlängerungen dabei abgelehnt werden, in die man sich anschließend mit Hilfe anwaltlicher Unterstützung hineinklagen kann. Das hilft so ziemlich immer und auf einen Prozess lässt man es dabei nicht ankommen, die Folge wäre ja ein Präzedenzfall. Da kommen wir nämlich zum eigentlich perfiden an der ganzen Angelegenheit. Die Menschen, die davon betroffen sind, gehören in der Regel ohnehin zu den sozial schwächeren und die können damit schnell an ihre Grenzen stoßen und werden damit unweigerlich aussortiert, obwohl sie am Ende ihres Studiums sind, aber auf finanzielle Hilfe angewiesen sind. Wenn man keine Rechtskostenhilfe erhält, fällt man dabei auch aus dem Raster und hat auch mit einem einfachen Widerspruch schlechte Chancen. Das nächste ist auch, dass das Studierendenwerk die Kriterien - auch durch Nachfragen - für sich behält und auch damit Hürden aufbaut. Das ganze System BAföG ist so verkorkst. Ich möchte gar nicht bei mir anfangen, da könnte ich wahrscheinlich einen seitenlangen Aufsatz darüber verfassen.
Ich möchte auch nicht so absurde Regelungen vergessen lassen, wie dass das BAföG auch immer davon abhängig ist, was die Eltern für ein Vermögen und Einkommen vor zwei Jahren! bezogen hat. Das hat bei einigen Kommilitonen dazu geführt, dass sie erstmal kein BAföG bekommen haben oder erst nach zwei Jahren Studium. Wenn die Eltern plötzlich unerwartet erkranken oder ihren Job verloren haben und dann zu den Einkommensschwachen gehören, aber zuvor einigermaßen gut verdient haben, dann gibt es weder ausreichend Unterstützung durch das Studierendenwerk noch durch die Eltern.
Und da sind wir noch nicht einmal bei den Zuschüssen, die es unter harten Kriterien in der Corona-Pandemie zu verteilen gab.
Letztlich führt die Studierenden all das viel zu oft in die Schuldenfalle mit Studienkrediten zu viel zu bescheidenen Konditionen.
Mir fallen viel zu viele Sachen ein, die beim BAföG verbessert gehören.